Hochschulbildung im digitalen Zeitalter: Das sagt der Koalitionsvertrag

Hochschulbildung im digitalen Zeitalter: Das sagt der Koalitionsvertrag

09.02.18

Der Qualitätspakt Lehre wird verstetigt. Bild: [https://unsplash.com/photos/C4G18Paw0d4 Daniil Avilov]

Der Koalitionsvertrag steht – und zum Thema Hochschulbildung im digitalen Zeitalter findet sich einiges. Sebastian Horndasch hat zusammengetragen und kommentiert, was die (vermutlich) baldige Bundesregierung plant.

Wir haben uns den Koalitionsvertrag genauer angeschaut. Bild: [https://unsplash.com/photos/ilSnKT1IMxE Mari Helin-Tuominen]

Digitale Bildungsoffensive

“Wir brauchen eine Digitale Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und das gesunde Aufwachsen, die digitale Selbstbestimmung und individuelle aktive Teilhabe, den Umgang mit Daten sowie die hervorragende berufliche Bildung zum Ziel hat. Dafür müssen Bund und Länder verbindliche Vereinbarungen zu Zielen, Umsetzung und Finanzierung treffen. “

Der Koalitionsvertrag macht klar, dass er mit seiner digitalen Bildungsofffensive die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt – Schule, Hochschule, Weiterbildung. Der Absatz enthält wenig Konkretes, in seiner Absicht ist er aber richtig.

Mehr Online-Angebote, Datenanalyse und Nano-Degrees an Hochschulen

“Wir wollen dafür sorgen, dass auch an Hochschulen mehr Online-Lernangebote und digitale Inhalte entstehen. Alle Studierenden brauchen künftig digitale Kompetenzen. Sie sollen digitale Wissens- und Lernangebote selbstständig nutzen und gestalten können sowie Datenanalyse und grundlegende Programmierkenntnisse beherrschen. Wir wollen, dass sich die Universitäten und Hochschulen öffnen und auf digitale Lehr- und Lernangebote zugreifen sowie selber bereitstellen. Dabei sollen z. B. Nano-Degrees (auch im Rahmen von Weiterbildungsstudienangeboten) an staatlichen Hochschulen erworben werden können.”

Wir hatten bereits in unserem Abschlussbericht 2016 geschrieben: “Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die strategische Beschäftigung der Hochschulen mit diesen Fragen sollte daher von den grundsätzlichen Fragen geleitet sein, wie digitale Technologien dabei helfen können, Probleme der Hochschulen, der Lehrenden und der Studierenden zu lösen, und welche neuen Chancen der Einsatz digitaler Medien birgt, die Lehre weiter zu verbessern.” Diesen Gedanken scheint der Koalitionsvertrag aufgenommen zu haben.

Unklar bleibt, was mit „digitalen Kompetenzen“ gemeint ist. Geht es hier um ein breites Kompetenzset, wie sie zum Beispiel in den Future Work Skills dargelegt werden (was ich sinnvoll fände) oder geht es stärker um Programmier- und Datenanalysekenntnisse (worauf der Text hinzudeuten scheint)? Ich halte einen umfassenderen Kompetenzbegriff für extrem wichtig, da auch Bildung ein umfassender und sozialer Prozess ist. Wenn wir nur auf konkrete „Skills“ wie Programmieren und Datenanalyse schauen, springen wir zu kurz. Wie diese Kompetenzen gefördert werdens sollen, wird an dieser Stelle im Koalitionsvertrag nicht gesagt. Aus meiner Sicht vorstellbar wäre, Programme wie Currculum 4.0 oder die Future Skills Initiative vom Stifterverband zum Vorbild zu nehmen und zu skalieren – ganz uneigennützig gesprochen.

Überraschend konkret wird der Koalitionsvertrag bei der Forderung nach Nano-Degrees. Abgesehen davon, dass dieser Begriff bereits von der der privaten Lernplattform Udacity besetzt ist, halte ich das Ziel für extrem sinnvoll. Denn: Es ist fraglich, ob in Zukunft die großen klassischen Abschlüsse Bachelor und Master weiter ihre heutige dominierende Rolle besitzen werden. In den USA, wo durch die hohen Gebühren ein anderer Druck herrscht, sind alternative Anbieter von akademischer Bildung bereits auf dem Vormarsch – seien es Onlineanbieter, die kurze Degree-Programme anbieten oder auch Start-Ups wie MissionU, die einjährige Intensivkurse erarbeitet haben und gegenüber vielen Colleges bessere Jobchancen versprechen. Unklar bleibt, auf welche Weise die Bundesregierung finanzielle und regulatorische Anreize für Nano-Degrees setzen möchte. Ich bin jedenfalls sehr gespannt.

Wettbewerb innovative Hochschule und “Open University Network”

“Die Digitalisierung bietet für unsere Hochschulen große Chancen. Wir wollen sie unterstützen, diese Chancen umfassend zu nutzen und damit die Qualität von Studium, Lehre, Forschung sowie der Verwaltung und den wissenschaftlichen Austausch zu verbessern. Mit einem Wettbewerb werden wir digital innovative Hochschulen oder Hochschulverbünde fördern. Wir wollen dabei insbesondere hochschulübergreifende, vernetzte Konzepte, z. B. Lehr- und Lernplattformen fördern. Wir wollen den Fernhochschulen mit dem „Open University Network“ eine Plattform zur Koordinierung anbieten.“

Die Bundesregierung möchte also einen Wettbewerb starten und innovative Hochschulen oder Hochschulverbünde fördern. Das klingt für mich wie eine „Exzellenzinitiative Digital“. Den Gedanken, eine Handvoll Vorreiter besonders zu fördern, finde ich überzeugend. Nicht ohne Grund konzentrieren wir uns in unserer Peer-to-Peer-Strategieberatung immer nur auf sechs Hochschulen im Jahr. Meine Beobachtung: Heute haben sehr viele Hochschulvertreter den Handlungsbedarf erkannt, der aus dem digitalen Wandel erwächst. Herausragende Einzelprojekte finden sich fast an jeder Hochschule. Gleichzeitig scheint es nur wenige Hochschulenzu geben, die sich als Gesamtorganisation dem digitalen Wandel stellen. Eine „Exzellenzinitiative Digital“ könnte Vorbilder fördern.

In einer idealen Welt würden die Wettbewerbsgewinner übrigens organisatorisch und finanziell in die Lage versetzt werden, umfassende Innovationsprojekte wie den Smart Campus der Technical University Denmark oder den Living Smart Campus der Universiteit Twente umzusetzen.

Daneben kündigt der Koalitionsvertrag die Gründung eines “Open University Networks” für Fernhochschulen an. Es ist nicht klar, was damit gemeint ist. Zudem gibt es in Deutschland nur eine einzige staatliche Fernhochschule – die FernUniversität Hagen. Zwar gibt es einige private Fernhochschulen, aber der Staat wird wohl kaum viel Geld in eine Infrastruktur stecken, die vor allem Privaten zugutekommt. Es müssen also in erster Linie alle staatlichen deutschen Hochschulen gemeint sein, die Fernstudienprogramme anbieten. Unklar bleibt auch, was eine „Plattform zur Koordinierung“ sein soll. Ist ein zentrales Webportal angedacht? Soll es eine Art deutsches Open EdX geben? Falls es letzteres sein soll: Das Hochschulforum führt momentan eine Machbarkeitsstudie für eine (inter-)nationale Plattform für die Hochschullehre durch, die untersucht, welche Szenarien in diesem Zusammenhang sinnvoll wären.

Kurz: Der Absatz lässt viel Raum für Spekulation, es könnte sich aber Gutes dahinter verbergen. Diese Leerstellen wird das BMBF nun füllen müssen.

Der Qualitätspakt Lehre wird verstetigt. Bild: [https://unsplash.com/photos/C4G18Paw0d4 Daniil Avilov]

Qualitätspakt Lehre wird verstetigt, innovative Lehre gefördert

“Den Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen und in Anlehnung an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates weiterentwickeln und u. a. die innovative Hochschullehre, den hochschulübergreifenden Austausch und die Übertragung erfolgreicher Konzepte wettbewerblich fördern.”

Hier wird es konkret: Die Mittel aus dem Qualitätspakt Lehre werden verstetigt. Sehr gut. Denn der Schlüssel zu einer guten digitalisierten Lehre ist: Gute Lehre. Die fälllt leichter, wenn man weiß, dass die Mittel auch noch in zwei Jahren fließen. Der Vertrag nimmt eindeutig Bezug auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Und was steht da in den Empfehlungen? Unter anderem folgendes: Stabile finanzielle Rahmenbedingungen für die Lehre, eine Dauerhafte Förderung von Lehrinnovationen, sowie Förderung von Vernetzung und Austausch zwischen Akteuren. Die Begriffe gleichen sich nicht aus Zufall, hier hat man offenbar kopiert.

Was der Wissenschaftsrat übrigens auch fordert: Die Einrichtung einer Art „Deutschen Lehrgemeinschaft“ in Anlehnung an die DFG. Heißt das etwa, dass das BMBF auch diesen Ball des Wissenschaftsrates annimmt? Vermutlich nicht, dafür ist der Widerstand wohl zu groß. Interessant wäre es aber doch.

Der Satz ist kurz, durch den Verweis auf den Wissenschaftsrat ist aber vergleichsweise konkret. Wichtige und richtige Maßnahmen.

Evaluierung des neuen Wissenschaftsurheberrechts

“Wir werden die Regelungen im Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich umfassend evaluieren und unter Abwägung aller Interessen über eine Verstetigung entscheiden.”

Nach langem Ringen wurde im Frühjahr 2017 ein neues Wissenschaftsurheberrecht vorgestellt. Viele (auch ich) hatten sich den großen Wurf erhofft. Der wurde es dann nicht. Dennoch: die Einführung war ein großer Fortschritt, auch für die Möglichkeiten digitalisierter Lehre. Da der Widerstand gerade von Seiten der Verlage groß war, hatte man ein neues Nachdenken über die Sache ins Gesetz mit hineingeschrieben: Es ist nach jetzigem Stand auf fünf Jahre befristet. Da das Gesetz erst im März 2018 in Kraft tritt, endet diese Frist auch erst im März 2023.

Mir ist offen gesagt nicht klar, warum dieser Passus im Koalitionsvertrag steht. Notwendig ist er nicht. Die Überprüfung kann sinnvollerweise erst nach einigen Jahren stattfinden. Will man das Wissenschaftsurheberrecht beschneiden? Will man es schnell verstetigen? Will man es gar erweitern? Ich halte alles für denkbar und bleibe gespannt.

Internationalisierung wird vorangetrieben

“Die Internationalisierung der Hochschulen treiben wir weiter voran und wollen die erfolgreichen Programme unsere Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst stärken. Wir wollen deren Förderung für geflüchtete Studierende und gefährdete Forscherinnen und Forscher an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortführen. Erfolgreiche ausländische Studienabsolventinnen und Studienabsolventen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher wollen wir besser als bisher für den Forschungsstandort Deutschland gewinnen und hier halten. Wir stärken die europäische und internationale Mobilität in Schule, beruflicher Bildung und Hochschule. Dazu trägt ein gestärktes Programm Erasmus+ bei. Wir schaffen Anreize auch für Lehr- und Lernaufenthalte außerhalb Europas.”

Der Koalitionsvertrag setzt ein klares Statement pro Internationalisierung. Emmanuel Macron hatte unter anderem gefordert, dass bis Mitte des nächsten Jahrzehnts jeder zweite Europäer unter 25 mindestens sechs Monate in einem anderen EU-Staat verbracht haben sollte (hier die Rede im Wortlaut). Dies würde eine massive Stärkung des internationalen Studierendenaustauschs bedeuten. Der Koalitionsvertrag greift diese Forderung auf – wenn auch im Vergleich zu Macron etwas zurückhaltend.

Natürlich ist geht es hier in erster Linie um den physischen Austausch von Studierenden, Digitalisierung betrifft dieser Teil nur bedingt. Aber wie wir bereits im Bericht unserer Themengruppe “Internationalisierung” geschrieben haben, sollten Internationalisierung und Digitalisierung stets zusammengedacht werden.

Open Educational Resources werden gestärkt

“Im Rahmen einer umfassenden Open Educational Resources-Strategie wollen wir die Entstehung und Verfügbarkeit, die Weiterverbreitung und den didaktisch fundierten Einsatz offen lizenzierter, frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien fördern und eine geeignete Qualitätssicherung etablieren. Auch werden wir regionale Kompetenzzentren für Digitalisierung etablieren und diese mit bestehenden Akteuren und Initiativen vor Ort vernetzen. Ziel der Zentren ist es, technisches und pädagogisches Know-how zu vermitteln sowie Best Practice vorzustellen.”

Der Koalitionsvertrag legt sich eindeutig pro Open Educational Resources (OER) fest. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte das BMBF unter anderem durch die Schaffung der Transferstelle OER das Thema vorangetrieben. Nun sollen also regionale Kompetenzzentren entstehen. Für mich ist dies ein weiterer willkommener Schritt hin zur Professionalisierung im OER-Bereich. Die Beschreibung lässt auf eine gute Mittelausstattung hoffen – technisches Know-How gibt es nicht zum Nulltarif. Natürlich hätte das BMBF noch weiter gehen können: Zum Beispiel durch die Entwicklung eines Kerncurriculums unter freier Lizenz. Aber die Kompetenzzentren erscheinen mir als sinnvolle Initiative.

Übrigens: Das Hochschulforum hat sich an verschiedenen Stellen immer wieder mit OER auseinandergesetzt – unter anderem in zahlreichen Blogbeiträgen sowie mit dem Whitepaper “OER in der Hochschulbildung”, dessen Erstellung wir unterstützt haben.

Mit dem Digitalpakt#D ein Bild der Vergangenheit. Bild: [https://unsplash.com/photos/5mZ_M06Fc9g Roman Mager]

Digitalpakt#D kommt

“Mit dem mit fünf Milliarden dotierten Digitalpakt#D zielen Bund und Länder auf die flächendeckende digitale Ausstattung aller Schulen, damit die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können. In diesem Zusammenhang wollen wir eine nationale Bildungsplattform schaffen, die auch eine offene Schnittstelle für das Zusammenwirken mit bestehenden Lernplattformen und Cloudlösungen anbietet.”

Hatte noch im Sondierungspapier jedes Wort zum Digitalpakt#D gefehlt, ist er nun Teil des Koalitionsvertrags. Er wird also kommen – aufgrund fehlender Absprachen mit dem Finanzministerium war dies ja bisher unklar. Aus meiner Sicht sinnvoll – aber wie immer gilt, dass Technik alleine nichts löst. Gefragt sind wie an den Hochschulen zukunftsweisende Lehrkonzepte. Hierbei kann Technik hilfreich sein. Aber Geräte mache (noch) keine Lehre. Daher gilt es, den Digitalpakt#D sinnvoll mit Leben zu füllen.

Zudem ist eine nationale Bildungsplattform geplant, quasi die deutsche Schulcloud. Das Hasso Plattner-Institut hat eine solche Lösung bereits entwickelt und testet sie am Sommer 2018 mit 300 Schulen. Wenn dies funktioniert, könnte es das Leben vieler Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler erleichtern. Und eine solche Plattform könnte OER im Schulbereich zum endgültigen Durchbruch verhelfen. Man darf ja noch träumen.

Warum das überhaupt mit der Arbeit des Hochschulforums zu tun hat: Wir befassen uns in unserer Arbeit mit der Ausbildung von Lehrkräften.

Forschung an Innovationsthemen wird besonders gefördert

“Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert. Dabei werden wir neue Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen und des Wissenstransfers in die Wirtschaft entwickeln. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Wir brauchen eine Ausbildungs- und Forschungsoffensive in allen Digitalisierungsfeldern. Als besonders wichtig erachten wir Innovation, digitale Souveränität und Interdisziplinarität. Die Schwerpunkte der Mikroprozessortechnik und IT-Sicherheit wollen wir weiter stärken. Dazu kommen weitere Forschungsschwerpunkte wie künstliche Intelligenz, Data Science, Digital Humanities sowie Blockchaintechnologie, Robotik und Quanten-Computing. Es gilt heute Data Science in allen Bereichen, insbesondere aber in den Hochschulen, auszubauen. Dazu muss der Umgang mit Daten zu einem zentralen eigenen Wissenschaftsfeld und einer eigenen Disziplin werden. Den digitalen Wandel als gesamtgesellschaftlichen Entwicklungs- und politischen Gestaltungsprozess begleiten wir u. a. mit der Arbeit des Weizenbaum Instituts.”

Laut Koalitionsvertrag sollen neue Instrumemente zur Förderung von so genannten Sprunginnovationen entwickelt werden – also Innovationen, die potentiell marktumwälzende Wirkung besitzen. Ein besonderer Fokus soll auf Themen wie künstlicher Intelligenz, Robotik und der Blockchain liegen. Zudem soll Data Science in Forschung und Lehre ausgebaut werden – so verstehe ich den Absatz zumindest. Als wichtiges Instrument nennt der Koalitionsvertrag das gerade im Aufbau befindliche Weizenbaum-Institut (a.k.a. Deutsches Internet Institut).

Diese Fragen sind nur am Rande unser Themenbereich. Aber gerade Themen wie Data Science oder Blockchain diskutieren wir im HFD intensiv. Ich finde es sehr erfreulich, dass der Koalitionsvertrag erkannt hat, dass quantitative Methoden nicht nur in den MINT-Fächern wichtig sind, sondern genauso in allen anderen Fachbereichen. Mal sehen, was daraus folgt.

Fazit: Kein Neuland mehr

Der Koalitionsvertrag bleibt an vielen Stellen vage, positiv festzuhalten bleibt aber: Er hat die Zeichen der Zeit erkannt. Den Fehler, die Einführung von Technik mit didaktischen Innovationen gleichzusetzen, macht er nicht. Man sieht ihm an, dass Fachpolitiker beteiligt waren, für die Digitalisierung kein Neuland mehr ist.

Mehr geht natürlich immer. So sind Lehrdeputatsregelungen häufig eine Hürde für digitalisierte Lehre. Diese Regelungen sind zwar Ländersache – aber der Koalitionsvertrag greift ja an vielen Stellen in die Arbeit der Länder ein. Auch braucht gute Lehre Unterstützung. Diese kostet – und sie muss organisiert werden. Der Koalitionsvertrag kündigt eine solche Unterstützung an, bleibt aber unkonkret. Auch weitergehende Reformen wären denkbar: Man könnte beispielsweise gute Lehre – so man sie messbar machen kann – mit Zusatzmitteln belohnen, sowohl individuell als auch auf Ebene der Fakultäten.

Etwas kritisch sehe ich die „digitalen Kompetenzen“. Hier scheint man nur in Richtung technischer Fähigkeiten zu denken. Ich würde mir eher eine Diskussion in Richtung eines umfassenden Kompetenzbegriffs wünschen, da eben auch Bildung immer ein umfassender Prozess sein muss und nicht nur aus der Vermittlung kleinteiliger Fähigkeiten bestehen darf.

Aber: Ich bin zufrieden und optimistisch. Nachdem das Sondierungspapier eine einzige Leerstelle war, enthält der Koalitionsvertrag viele wichtige und ein paar richtig mutige Ansätze für die Weiterentwicklung der Hochschullehre im digitalen Zeitalter.

 

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