Hinweisgeberschutzgesetz und EU-Whistleblowing-Richtlinie im Hochschulkontext
Hinweisgeberschutzgesetz und EU-Whistleblowing-Richtlinie im Hochschulkontext
Der europaweit harmonisierte Hinweisgeberschutz führt zu konkreten Pflichten für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, d.h. auch für Hochschulen. Auch Hochschulen trifft die Pflicht zur Einrichtung interner Hinweisgeberstellen, bestimmte öffentliche Stellen müssen auch externe Hinweisgeberstellen betreiben.
Bis zum 17. Dezember 2021 sollten die EU-Mitgliedstaaten die EU‑Hinweisgeberschutzrichtlinie („HinSchRL“) vom 23. Oktober 2019 in ein nationales Gesetz umgesetzt haben. Deutschland hatte – ebenso wie verschiedene andere EU-Mitgliedsstaaten – diese Frist zwar verpasst. Nach dem Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes („HinSchG-E“) wurde am 18. Dezember 2022 ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, um die Inhalte der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie, insbesondere den Schutz hinweisgebender Personen, in deutsches Recht umsetzen. Der Bundesrat befasst sich am 10. Februar 2023 mit dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Diese Online-Schulung des Multimedia Kontor Hamburg (MMKH) bietet einen kurzen Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz im Gesamtkontext der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie, insbesondere bezogen auf Hochschulen.
Für die Online-Schulung werden keine besonderen Vorkenntnisse vorausgesetzt, er richtet sich an die interessierten Stellen (öffentlicher) Hochschulen. Die Teilnehmenden sind eingeladen, vorab ggf. eigene Fragen/Fälle vorzubereiten und bei Interesse im Workshop vorzutragen. Wir planen eine Aufzeichnung und das öffentliche Zugänglichmachen des inhaltlichen Vortragsteils auf podcampus, die Vorstellungsrunde zu Beginn und die Fragerunde zum Abschluss des Workshops werden nicht aufgezeichnet.
Schwerpunkte sind:
- Hinweisgeberschutzgesetz
- EU-Whistleblowing-Richtlinie