Digital Governance Act (DGA) unter Hochschulgesichtspunkten

16 Jan

Digital Governance Act (DGA) unter Hochschulgesichtspunkten

Am 01.11.2022 trat der Digital Markets Act (DMA) in Kraft, auch bezeichnet als das „Gesetz über digitale Märkte“.  Der DMA ist als EU-Verordnung erlassen und gilt damit unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, ohne dass es nationaler Gesetze zur Umsetzung bedarf. Mit seinem Inkrafttreten am 01.11.2022 begann die Übergangsphase, in der sich alle Verpflichteten und Berechtigten auf die neuen Regelungen einstellen können. Ab dem 02.05.2023, bzw. für einige wenige Vorgaben dem 25.06.2023, werden die Regelungen dann „scharf gestellt“ und sind durchsetzbar.

Definiertes Ziel des DMA ist es, die Macht großer Digitalkonzerne zu begrenzen und die Rechte ihrer gewerblichen wie privaten Nutzenden zu stärken. Aber auch OpenData ist ein Thema. Mögliche Bezugspunkte zu (öffentlichen) Hochschulen sollen in diesem Workshop des Multimedia Kontor Hamburg (MMKH) aufgezeigt werden.

Die Teilnehmenden sind eingeladen, vorab ggf. eigene Fragen/Fälle vorzubereiten und bei Interesse im Workshop vorzutragen.

Schwerpunkte sind:

  • DGA Digital Governance Act