Neue BMBF-Förderbekanntmachung “Forschung zur Entwicklung von Kompetenzen für eine digital geprägte Welt“
Neue BMBF-Förderbekanntmachung “Forschung zur Entwicklung von Kompetenzen für eine digital geprägte Welt“
21.09.21In der neuen Förderbekanntmachung legt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien zur Förderung von Projekten zum Thema “Forschung zur Entwicklung von Kompetenzen für eine digital geprägte Welt” (Digitalisierung III) fest. Wir fassen die wichtigsten Eckpunkte hier zusammen. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie auf den Seiten des BMBF.
Die Förderung dient dem Ziel “Erkenntnisse über eine erfolgreiche Entwicklung [von] Kompetenzen [für eine digital geprägte Welt] zu gewinnen und Handlungswissen bereit zu stellen, um insbesondere zu einer Stärkung des selbstbewussten und selbstbestimmten Umgangs von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit den Anforderungen in digital durchdrungenen Lern-, Lebens- und Arbeitswelten beizutragen.” In Zukunft soll ein stärkerer Akzent auf die Vermittlung solcher Kompetenzen gesetzt werden. Gefördert werden daher Forschungsprojekte die gelungene Konzepte für die Vermittlung digitaler Kompetenzen “entwickeln, erproben und die Bedingungen ihrer Implementierung erforschen.” Dabei sollen möglich konkrete Vermittlungstechniken entwickelt werden, die in die Curricula einfließen sollen. Das Forschungsvorhaben ist nicht auf einen Bildungsbereich oder -etappe beschränkt. Forschung und Praxis sind dazu angehalten gemeinsam “Wege zur zur Erforschung der Kompetenzentwicklung zu erarbeiten.”
Welche Projekte können konkret gefördert werden?
Projekte, die sich wissenschaftlich und empirisch fundiert, dabei aber auch praxisorientiert, mit der Frage nach gelungener Kompetenzvermittlung für digitales Leben, Lernen und Arbeiten auseinandersetzen. Dabei soll es nicht nur um Medienkompetenz, sondern auch um die Vermittlung von technischem know-how gehen. Dabei soll es weniger, um die Ermittlung benötigter Fähigkeiten gehen, sondern um konkrete Situationen in der frühkindlichen Bildung, der Schule und im Erwerbsleben. Auch Schnittstellen zwischen einzelnen Bildungsetappen oder der “sozialräumliche Kontext” und damit die “Relevanz außerschulischer Angebote [wie auch] familiärer Kontexte” können Forschungsgegenstand sein.
In die Forschungsarbeit sollen auch die Perspektiven des Lehrpersonals sowie der Lernenden, der jeweiligen Institute aber auch weiterer beteiligter Aktuer:innen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Projektarbeiten sollen so praxisnah wie möglich sein und empirisch fundiert auf die Frage “Welche Bildungs- und Lernprozesse tragen auf welche Weise zum souveränen und produktiven Umgang mit den gegenwärtigen und künftigen Entwicklungen der Digitalisierung bei?” und “Wie sind Lehr-Lernarrangements (fach-) didaktisch zu gestalten, um diesen Umgang zu fördern?”
Beispielhaft werden in der Bekanntmachung Themenfelder und Fragestellungen, welche sich für ein Forschungsprojekt anbieten genannt. Das sind z.B. die Berücksichtigung unterschiedlichen Lebensrealitäten der Lernenden und damit die Herausforderung der Kompetenzvermittlung einer heterogenen Gruppe; auch die Ausbildung von Lehrkräften kann im Fokus der Ausarbeitung stehen wie auch die “Erforschung der Rolle von Familie sowie außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit als Lernorte”.
Die empirischen Forschungsprojekte müssen in jedem Fall einen praktischen Effekt verfolgen und konkretes Handlungswissen vermitteln können. Bei der Förderung werden “Projekte mit innovativen Forschungsmethoden und -formaten, die einerseits den Anforderungen an eine exzellente interdisziplinäre empirische Forschung entsprechen und andererseits einen kontinuierlichen Austausch mit Praxispartnern bzw. Wissenschafts-Praxis-Kooperationen betreiben, […] bevorzugt.” Auch sind interdisziplinäre Forschungsansätze erwünscht. Praxispartner (wie Bildungseinrichtungen) aber auch weitere Stakeholder (z.B. Kommunen oder Verbände) sollen “von Beginn an miteinbezogen werden.”
Welche Projekte können nicht gefördert werden?
Wenn ausschließlich die Entwicklung eines Produkts Gegenstand der Ausarbeitung ist oder eine reine Evaluierung im Fokus steht. Auch Projekte, die zwar digitale Tools zur Kompetenzvermittlung einsetzen, bei denen jedoch der Umgang mit digitalen Technologien oder Medienkompetenz nicht Gegenstand der Lehre ist, können nicht gefördert werden. Projekte, die Fragen der “Hochschuldidaktik und der Kompetenzaufbaus von Lehramtsstudierenden” zum Gegenstand haben können ebenfalls nicht gefördert werden, da bereits eine vielzahl von Fördermöglichkeiten für solche Projekte besteht.
Wer kann einen Antrag stellen?
“Anerkannte Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung”
Einzel- wie auch Verbundprojekte sind förderfähig. Findet die Forschung in einem Verbund statt, muss min. ein Zuwendungsempfänger dieses Verbundes eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung sein. Die Verbundsarbeit muss in einem Kooperationsvertrag geregelt sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung kann bis zu fünf Jahre betragen und ist als “nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.” Projekte können bis zu 100% finanziell gefördert werden. Es muss jedoch von Fall zu Fall abgewogen werden. Die Fördersätze für Grundlagenforschung sind z.B. andere als für experimentelle Entwicklungen. Auch die Bezuschussung von Grundausstattungen, Projektpersonal oder z.B. Reisekosten werden übernommen oder bezuschusst.
Zuwendungsempfänger*innen verpflichten sich im Rahmen der Förderung an Veranstaltungen, Symposien oder auch Workshops teilzunehmen. Die Teilnahme pro Person (in der Regel zwei je Forschungsprojekt) kann mit bis zu 500 Euro jährlich für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen finanziell unterstützt werden. Auch die Vorstellung des Forschungsstandes auf Tagungen – nationalen wie internationalen – ist erwünscht und bezuschussbar. Auch verpflichten sich Zuwendungsempfänger:innen ihre Forschungsergebnisse nicht nur der Fachöffentlichkeit sondern auch einem breiten Publikum in geeigneter Form zu präsentieren.
Wie stelle ich einen Antrag?
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Abteilung Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: ebf-digitalisierung@dlr.de
Ansprechperson ist: Dr. Tobias Rausch (Telefon: 02 28/38 21-10 40)
Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können die entsprechenden Vordrucke, Richtlinien u.a. heruntergeladen werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem ‘easy-Online’ zu nutzen. Auch sind auf der Webseite die Formalie wie z.B. Umfang der Projektskizze einzusehen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
“In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger (Anschrift siehe Nummer 7.1) bis spätestens zum 13. Dezember 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer und bis zum 16. Dezember 2021 (Datum Poststempel) in schriftlicher Form vorzulegen.”
Verfasser*innen von positiv bewerteten Projektskizzen werden dann in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert einen förmlichen Antrag vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie auf den Seiten des BMBF.