Förderlinie des BMBF zu Innovationspotenzialen Digitaler Hochschulbildung
Förderlinie des BMBF zu Innovationspotenzialen Digitaler Hochschulbildung
23.08.17Wie im Bundesanzeiger vom 15.08.2017 bekannt gemacht wurde, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue Richtlinie zur Förderung von Forschung zu digitaler Hochschulbildung ausgegeben. Forschungsgegenstand ist demnach das Innovationspotenzial digitaler Hochschulbildung. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Verbundprojekte mit Unternehmen können sich um die Gelder bewerben.
Im BMBF ist die Forschung zu digitaler Hochschulbildung dem Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ zugeordnet, der dazu dienen soll, wissenschaftlich fundiertes Handlungswissen für die Wissenschaftspolitik und -praxis zu generieren. Im Februar 2016 wurde die erste Förderlinie im Forschungsfeld „Digitale Hochschulbildung“ veröffentlicht, die auf Wirksamkeit und Wirkungen aktueller Ansätze und Formate sowie Trends und neue Paradigmen in Didaktik und Technik fokussiert war. Nun folgt die zweite Förderlinie, die Innovationspotenziale digitaler Hochschulbildung identifizieren soll. Während in der ersten Förderlinie die Systematisierung bereits vorhandenen Wissens und die Generierung neuen Wissens über Wirkung und Wirksamkeit digitaler Bildungsformate im Hinblick auf wesentliche Qualitätsmerkmale der Hochschulbildung im Vordergrund standen, sollen bei der neu ausgeschriebenen Richtlinie Schwerpunktprojekte ausgewählt werden, denen ein besonderes Innovationspotenzial im Wechselspiel zwischen Didaktik und Technik bei der Bewältigung der hochschul- und bildungspolitischen Herausforderungen zugeschrieben werden kann.
Insgesamt ist das Forschungsfeld „Digitale Hochschulbildung“ auf die Produktion von Gestaltungswissen zur Weiterentwicklung der Hochschulbildung ausgelegt. Es ist geplant, weitere Förderlinien zu unterschiedlichen Schwerpunkten einzurichten.
Innovative Bewältigung von Herausforderungen und Erreichung von Zielen
Die Forschungsvorhaben sollen zum Ziel haben, Gelingensbedingungen organisatorischer, didaktischer und technischer Gestaltungskonzepte digitaler Hochschulbildung im Hinblick auf bildungs- und hochschulpolitische Herausforderungen und Ziele zu identifizieren und den Auf- bzw. Ausbau von international wettbewerbsfähiger Forschungskompetenz in diesem Bereich zu unterstützen. Gestaltungskonzepte mit besonders hohem Innovationspotenzial bei der Begegnung mit den Herausforderungen und Zielen sollen ermittelt werden. Didaktische Konzepte, welche technische Entwicklungen – z. B. in der Mensch-Technik-Interaktion – so aufgreifen, dass sie einen Qualitäts- und Innovationsprung in der Hochschulbildung bewirken können, stehen im Vordergrund. Interdisziplinär angelegte Gestaltungskonzepte werden begrüßt. Möglich sind auch Konzepte, die das Zusammenwirken von Hochschulbildung und anderen Hochschulfunktionsbereichen – wie etwa Verwaltung oder Forschung – untersuchen.
Das BMBF benennt einige Herausforderungen und Ziele, die mit einem Forschungsvorhaben aufgegriffen werden können:
- Inklusion und Teilhabe
- Reduktion oder Vermeidung sozialer Benachteiligung aufgrund des Digital Divide
- Qualitäts- oder Effizienzgewinn in der Lehre
- Lebenslanges Lernen durch Einbezug non-formalen und informellen Lernens
- Transferpotentiale in andere Bildungs- und Politikbereiche
- Realisierung von Bildungserträgen bzw. –renditen
- Internationale Mobilität
- Internationale Kooperation
Rund um die Antragstellung
Einen Antrag auf Förderung können Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stellen. Denkbar sind auch Verbundprojekte aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Projektlaufzeit beträgt vorerst 3,5 Jahre, nach einer positiven Beurteilung ist eine Anschlussförderung von 2,5 Jahren möglich.
Außerdem soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, um beim Transfer der Ergebnisse, der Dokumentation und Verbreitung der Forschungsprojekte zu unterstützen, sowie den Austausch unter den Projekten und innerhalb des Förderschwerpunkts zu erleichtern.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus einer Projektskizze und einem förmlichen Förderantrag. Die Projektskizze ist bis zum 20. Oktober 2017 über ein Skizzentool einzureichen. Die ausgewählten Projektskizzen werden dazu aufgefordert, einen förmlichen Förderungsantrag zu stellen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zur Förderlinie finden Sie in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und im zusammengestellten FAQ zur Förderrichtlinie.