Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: „Freiraum“ schaffen für neue Lehrkonzepte
Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: „Freiraum“ schaffen für neue Lehrkonzepte
19.01.22Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ruft im Rahmen ihrer Ausschreibung „Freiraum 2022“ zur Entwicklung und Erprobung neuer Lehrkonzepte auf. Die Ausschreibung hat keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt: Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen, sind willkommen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2022, die ersten 600 Einreichungen werden für die Auswahl berücksichtigt.
Im Rahmen von „Freiraum 2022” gibt es drei Fördermöglichkeiten mit einer Dauer von je neun, zwölf und 25 Monaten. Der Förderungszeitraum beginnt am 01. Juli 2022. Formal antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Hochschule mit eigenständiger Lehrverantwortung sowie Leitungen von lehrunterstützenden Service-Einrichtungen. Projekte können von Einzelpersonen, von Tandems oder von Personengruppen durchgeführt werden. Auch Kooperationen zwischen mehreren Hochschulen oder mit außerhochschulischen Partner:innen sind möglich.
Schnell sein lohnt sich: Für den ersten Auswahlzeitraum wurde eine Obergrenze von 600 formal gültigen eingereichten Anträge festgelegt – alle darüber hinaus eingereichten Anträge können in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden. Sollte Ihr Antrag in der aktuellen Runde nicht in den Auswahlpool eingehen oder sollten Sie keine Förderung erhalten, können Sie sich im kommenden Jahr erneut bewerben.
Die Formalia im Überblick:
Förderungsgeber: Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Ausschreibung: „Freiraum 2022”
Antragstellung bis: 15. März 2022
Beginn der Förderung: 01. Juli 2022
Förderdauer: 9, 12 oder 25 Monate
Weitere Informationen zur Ausschreibung und zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Seite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.