FAQ zur Peer-to-Peer-Strategieberatung
Auf dieser Seite beantworten wir Fragen zur Peer-to-Peer-Strategieberatung des Hochschulforums Digitalisierung. Hochschulen können sich ab dem Frühjahr 2024 mit einer Interessenbekundung für die 8. Runde der Strategieberatung bewerben.
Fragen zur Ausschreibung
Strategien zur Digitalisierung in Studium und Lehre zielen auf die zeitgemäße und innovative Weiterentwicklung von Studium und Lehre ab. Grundlage hierfür ist die Erarbeitung und Entwicklung eines konkreten Profils für die Hochschule im digitalen Zeitalter sowie von konkreten Maßnahmen zur strategischen, hochschulspezifischen Weiterentwicklung von Studium und Lehre (Motivation der Lehrenden, Unterstützungsstrukturen, Ressourcen, etc.). Ein einzelnes Strategiepapier zu schreiben und zu beschließen steht dabei weniger im Vordergrund als die hochschulspezifische Profilbildung und deren Umsetzungen in konkreten Maßnahmen. Digitalisierung darf dabei nie Selbstzweck sein und sollte als Querschnittsthema betrachtet werden.
Im Kern des Programms steht die strategische Weiterentwicklung von Studium und Lehre. Forschung und Verwaltung werden insofern berücksichtigt, wenn einen klare Bezug zur strategischen Weiterentwicklung von Studium und Lehre aufweisen. Eine reine Betrachtung von Forschung oder Verwaltung kann im Rahmen des Programms nicht geleistet werden.
Die Hochschulen werden durch ein Auswahlgremium ausgewählt, das aus dem Lenkungskreis des Hochschulforum Digitalisierung sowie externen Expert:innen besteht. Zentral für die Auswahl ist, dass die Hochschule klare Ziele für die Gestaltung von Studium und Lehre im digitalen Zeitalter formulieren und überzeugend darstellen kann, wie der Prozess der Peer-to-Peer-Strategieberatung die Entwicklung und spätere Umsetzung von Maßnahmen, die der Erreichung dieser Ziele dienen, nachhaltig unterstützt.
Dies bedeutet auch, dass die Peer-to-Peer-Strategieberatung sowohl für Hochschulen sinnvoll sein kann, die bereits sehr erfolgreich im Kontext der Digitalisierung in Studium und Lehre aktiv sind und ggf. vor allem bereichsspezifische Weiterentwicklungen anstreben, als auch Hochschulen, die hier erst am Anfang stehen und etwa ein umfassendes Change Management angehen wollen. Erste strategische Ansätze und Maßnahmen sollten jedoch vorhanden sein, die im Beratungsprozess reflektiert werden können.
Wesentliche Kriterien bei der Auswahl sind ein 1) schlüssiges Gesamtkonzept, 2) klare Herausforderungen und Ziele, 3) passende Vorarbeiten, 4) die Nachhaltigkeit der Beratung sowie 5) überzeugende Maßnahmen zur Beteiligung aller für die Digitalisierung in Studium und Lehre relevanten Akteure und Statusgruppen.
Fragen zum Bewerbungsprozess
Ja, auch Hochschulen, die bereits in den vorherigen Ausschreibungsrunden eine Interessensbekundung eingereicht haben und nicht ausgewählt wurden, können wieder eine Interessensbekundung einreichen.
Die Interessenbekundung soll den Entwicklungsstand der Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung von Studium und Lehre im digitalen Zeitalter sowie bisherige Aktivitäten des digitalen Lehrens und Lernens darstellen, maximal zwei strategische Schwerpunktthemen mit den damit verbundenen Zielen der Hochschule identifizieren sowie eine konkrete strategische Herausforderung erläutern, die mithilfe der Peer-to-Peer-Strategieberatung bearbeitet werden soll. Zudem soll erläutert werden, wie die Peer-to-Peer-Strategieberatung in die Hochschulentwicklung eingebunden und nachhaltig in der Weiterentwicklung von Hochschulstrategien und konkrete Umsetzungsmaßnahmen verankert wird. Auch Maßnahmen zur Beteiligung aller relevanten Akteure und Statusgruppen im Beratungsverfahren müssen schlüssig dargestellt werden.
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Interessensbekundungen werden im Juli 2024 die teilnehmenden Hochschulen für die achte Runde der Peer-to-Peer-Strategieberatung von einer Jury ausgewählt (s. o.). Hochschulen, die sich beworben haben, erhalten bis Ende Juli 2024 eine Rückmeldung zu ihrer Interessensbekundung.
Fragen zum Beratungsprozess
Über das Netzwerk des Hochschulforum Digitalisierung gibt es einen Pool an Expert:innen, die verschiedene Kompetenzprofile aufweisen und aus unterschiedlichen Statusgruppen der Hochschulen (Hochschulleitung, Lehrende, Studierende, etc.) bzw. aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft kommen. Auf Basis der konkreten Herausforderung, die die teilnehmende Hochschule im Rahmen des Programms erarbeiten möchte, werden jeder teilnehmenden Hochschule Vorschläge für passende Expert:innen gemacht. Die Hochschule kann bereits in der Interessensbekundung konkrete Vorschläge zu möglichen Kompetenzfeldern und Perspektiven der externen Peers machen. Die finale Auswahl der beratenden Expert:innen erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Hochschule.
Die Reisekosten und Tagegelder der Peers trägt das Hochschulforum Digitalisierung. Die teilnehmenden Hochschulen tragen die Kosten für das Catering der beiden Workshoptage an der Hochschule, stellen Räume und Arbeitsmaterialien (Metaplanwände etc.). Außerdem gehört ein gemeinsames Abendessen des Hochschulprojektteams, der Peers und den Vertreter:innen des Hochschulforum Digitalisierung dazu. Die Hochschule trägt darüber hinaus die Reisekosten der eigenen Hochschulvertreter:innen voraussichtlich zu einem der übergreifenden Workshops aller teilnehmenden Hochschulen.
Jede ausgewählte Hochschule stellt ein Projektteam bestehend aus zentralen Akteuren (Vertreter:innen der Fachbereiche, Studierenden, Lehrenden und (relevanten) zentralen oder auch dezentralen Einrichtungen) für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre und der Hochschulleitung zusammen. Die Beteiligung der Hochschulleitung ist essentiell für die Analyse und Reflektion des Profils und der Ziele der Hochschule sowie für die Erarbeitung zukunftsweisender Maßnahmen. Die Hochschulleitung muss daher zentral am Verfahren beteiligt sein, damit die Ergebnisse der Beratung nachhaltig in die Weiterentwicklung der Lehre einfließen können.
An dem Beratungsprozess sollten alle für den Strategieprozess relevanten Vertreter:innen teilnehmen. Die Projektleitung für das Peer-to-Peer-Verfahren sollte ebenfalls ein Mitglied der Hochschulleitung, beispielsweise die Vizepräsidentin für Studium und Lehre oder der Prorektor für Digitalisierung, übernehmen. Bei den Beratungstagen ist es wünschenswert, wenn auch der:die Präsident:in bzw. Rektor:in teilnimmt. Eine Teilnahme aller Mitglieder des Präsidiums ist jedoch nicht erforderlich.
Für Hochschulen, die nicht für das Peer-to-Peer Verfahren ausgewählt wurden, schafft das Hochschulforum Digitalisierung regelmäßig Möglichkeiten, sich mit anderen Hochschulen zu strategischen Überlegungen, Zielsetzungen, zentralen Herausforderungen und Maßnahmen auszutauschen. Alle flankierenden Angebote zum Peer-to-Peer-Verfahren werden auf der Webseite des Hochschulforums Digitalisierung bekannt gegeben.