Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet die Hochschulen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Auf Bundes- und Landesebene wird die Richtlinie durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Das betrifft Webauftritte und mobile Anwendungen genauso wie digitale Verwaltungsabläufe und Software. An den Hochschulen kommen Campus- und Lehr-/Lernmanagementsysteme sowie die Anwendungen des Intranets hinzu. Darüber hinaus ist die barrierefreie Aufbereitung von Lehrmaterialien sowie die methodisch-didaktische Gestaltung von (Lehr-)veranstaltungen von besonderer Relevanz, um nicht nur Studierenden und Beschäftigten mit körperlichen Einschränkungen, sondern allen Hochschulangehörigen ein inklusives und bereicherndes Arbeits-, Lehr- und Forschungsumfeld zu bieten.
Ziele der AG Digital Accessibility sind, die Hochschulleitungen noch stärker für die umfassende und ganzheitliche Umsetzung digitaler Barrierefreiheit zu sensibilisieren und ihnen hierfür Informationen und Beratungsformate zur Verfügung zu stellen. Hierzu entwickelt die AG
Dabei soll es nicht nur um die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen gehen, sondern auch der Mehrwert barrierefreier Angebote für alle Hochschulangehörigen herausgearbeitet werden.
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