Gute Lehre für alle – Barrieren abbauen und Zugänglichkeit fördern

Gute Lehre für alle – Barrieren abbauen und Zugänglichkeit fördern

17.03.26

Dekoratives Bild mit dem Text: Gute Lehre für alle. Barrieren abbauen und Zugänglichkeit fördern. Ein Blogbeitrag von Dr. Kristina Schneider.

Viele Studierende haben besondere Bedarfe, um erfolgreich studieren zu können. Doch Barrierefreiheit ist an vielen Hochschulen leider noch immer nicht selbstverständlich. Dabei profitieren von mehr Zugänglichkeit alle! In diesem Blogbeitrag stellt Kristina Schneider einige typische Barrieren vor, mit denen Studierende im Hochschulalltag konfrontiert sind, und zeigt, wie Hochschulen es besser machen können. 

Seit vier Jahren analysiere ich Lehrveranstaltungen und berate Lehrende dabei, Barrieren abzubauen, um Studierenden mit Behinderungen sowie chronischen und/oder psychischen Erkrankungen einen besseren Zugang zur Lehre zu ermöglichen.

Ein Beispiel: Gemeinsam mit einer Lehrenden haben wir Untertitel und Transkripte für ihre Lehrvideos erstellt. Für hörbeeinträchtigte Studierende war dies ein echter Game Changer. In der Lehrevaluation bewerteten jedoch auch viele andere Studierende diese Ergänzung als äußerst hilfreich. Dieses Beispiel zeigt: Barrierefreiheit und Inklusion sichern nicht nur gleichberechtigte Teilhabe, sie verbessern die Qualität der Lehre insgesamt.

Genau darum geht es bei digitaler Barrierefreiheit an Hochschulen: Angebote so zu gestalten, dass alle Studierenden sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzen können. Barrierefreiheit und Inklusion bringen ein Mehrwert für alle, stören niemanden und bauen auch für internationale Studierende oder zeitweise beeinträchtigte Personen Hürden ab.

In der Regel wird davon ausgegangen, dass alle Studierenden hinreichend gut sehen, hören, sprechen, lesen, sich konzentrieren oder bewegen können. Tatsächlich ist die Studierendenschaft deutlich vielfältiger.

Bundesweiten Erhebungen zufolge studieren rund 16 % aller Studierenden mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung. In einer Lehrveranstaltung mit 200 Teilnehmenden betrifft das statistisch etwa 32 Personen. Dabei sind nur etwa 3 % der Beeinträchtigungen unmittelbar sichtbar; mehr als die Hälfte bleibt dauerhaft unsichtbar. Zudem ist die Gruppe sehr heterogen: Sie umfasst unter anderem chronisch-somatische Erkrankungen, psychische Beeinträchtigungen sowie Sinnes- oder Mobilitätseinschränkungen (Kroher et al., 2023; Steinkühler et al., 2023).

Diese Vielfalt hat direkte Konsequenzen für den Lehralltag: Studierende mit Beeinträchtigungen müssen oft eine doppelte Herausforderung bewältigen. Sie müssen sich fachliche Inhalte aneignen und gleichzeitig mit nicht bedarfsgerecht gestalteten Rahmenbedingungen umgehen. Hinzu kommt der Aufwand, Barrieren anzusprechen oder Nachteilsausgleiche zu beantragen.

Nachträgliche Anpassungen sind zeit- und ressourcenintensiv. Deshalb ist es sinnvoll, Barrierefreiheit von Beginn an zu bedenken, wie zum Beispiel, indem man sich fragt:

  1. Welche Fähigkeiten setzt mein Kurs implizit voraus?
  2. Für wen könnten dadurch Barrieren entstehen?
  3. Wie lassen sie sich reduzieren oder vermeiden?

Im Folgenden werden einige typische Barrieren und praktische Lösungsansätze vorgestellt.

Beispiele zu Barrieren und Möglichkeiten zum Abbau

Technisch: Beispiele

Herausforderungen erleben beeinträchtigte Studierende bspw., wenn die in der Lehre genutzte technische Infrastruktur (Computerprogramme, Tools, Lernmanagementsysteme, digitale Dokumente) nicht barrierefrei bedienbar ist.

  • Fehlt eine Bedienbarkeit über Tastatur, wird bspw. ein Student mit Spastiken in den Händen Probleme haben, sich durch die Oberflächen bis zum gewünschten Inhalt zu manövrieren oder ein Eingabefeld anzuwählen.
  • Fehlen technische Möglichkeiten Alternativtexte oder Formatvorlagen einzugeben, kann das Bildschirmlesegerät einer blinden Studentin keine orientierenden Informationen ausgeben und Inhalte bleiben unzugänglich.
  • Steht kein PC mit passender Software (z. B. Speech to text) und abschaltbaren Internetzugang zur Verfügung, wird ein gelähmter Student große Herausforderungen haben die ursprünglich handschriftliche Klausur über den bewilligten Nachteilsausgleich als digital gestützte Klausur zu absolvieren, weil er die Inhalte diktieren muss.

Technisch: Mögliche Lösungen

  • Bezüglich der technischen Barrierefreiheit von hochschulintern verfügbaren Programmen sind häufig die E-Learning Center gute Ansprechpersonen. Sollten keine Informationen vorliegen, sollten die Anbietenden der Programme kontaktiert werden, da sie zu Auskünften bezüglich des Stands der technischen Barrierefreiheit verpflichtet sind.
  • Technische Barrierefreiheit sollte als ein Kriterium im IT-Beschaffungsprozess etabliert werden, um zukünftig Barrieren in breit verwendeter Software auszuschließen.
  • Sofern Barrieren in Systemen bekannt sind, die dennoch Verwendung finden müssen, kann darauf mit einem Disclaimer in der Kursankündigung hingewiesen werden. Beeinträchtigte Studierende können so abschätzen und vor Kursbeginn prüfen, ob diese Programme für sie zugänglich sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es notwendig (gemeinsam) Alternativen zu suchen, um eine Einzelfalllösung zu schaffen.

Organisatorisch: Beispiele

  • Anwesenheitspflicht, ausschließlich synchrone Angebote, lange Labor- und Praktikumsblöcke ohne Pausen oder eine hohe Prüfungsdichte am Ende des Semesters erschaffen Barrieren für Studierende, die krankheitsbedingt längere Abwesenheiten oder Konzentrationsschwierigkeiten haben oder häufig Arzttermine wahrnehmen müssen, wie es häufig bei chronisch-somatischen und psychischen Beeinträchtigungen der Fall ist.
  • Wird ein Diagramm nur farbkodiert bspw. in rot-grün dargestellt, wird ein rot-grün farbfehlsichtiger Student keine Chance haben, den Inhalt richtig zu entziffern.
  • Werden nur nicht-skalierbarer Text, niedrigauflösende Grafiken und schwache Kontraste verwendet, wird eine stark sehbeeinträchtigte Studentin auch mit ihrer Vergrößerungssoftware kein Zugang finden.
  • Sind die Inhalte nicht logisch strukturiert, fehlen Bildbeschreibungen oder sind Formeln und Lehrmaterialien nicht barrierefrei aufbereitet, wird eine blinde Studentin keine Chance haben, die Inhalte durch die Ausgabe ihres Screenreaders zu erhalten oder sinnvoll zu verstehen.

Organisatorisch: Mögliche Lösungen

  • Prüfen Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Prüfungsformate oder zwei Prüfungstermine anzubieten, um Studierenden ein Entzerren der Prüfungsphase zu erleichtern oder ob von einer Anwesenheitspflicht abgewichen werden kann.
  • Ergänzen Sie den zu Beginn der Veranstaltung ausgegebenen Veranstaltungsplan durch transparente Informationen. So können beeinträchtigte Studierende entlang ihrer gesundheitlichen Situation prüfen, wo ggf. Barrieren bestehen. Folgend können sie ihren Anpassungsbedarf ansprechen und beim Bestehenbleiben von Barrieren mit Lehrenden Alternativlösungen suchen und frühzeitig einen Nachteilsausgleich für die Studien- und Prüfungsleistungen beantragen. Ergänzen Sie:
    • verwendete technische Systeme (Programme, Apps, Tools u. ä.), und ggf. bereits bekannte Barrieren,
    • organisatorische Bedingungen (Zeiten, Räume, ggf. Pausenzeiten),
    • zu erwartende Lehr-Lernformate (z. B. Einzel- oder Gruppenarbeit, Vorrechnen vor Gruppe, Referate, Text- bzw. Aufgabenbearbeitungen, Videos usw.) und
    • Rahmenbedingungen der Prüfungsleistungen (Vorleistungen, Klausur oder andere Form, Länge, E- oder handschriftlich, Fragetypen).
  • Eignen Sie sich die Grundlagen der barrierefreien Dokumentgestaltung an. Das Hochschulforum Digitalisierung stellt Übersichten zu barrierefreien Dokumenten entlang von Formattypen bereit (Office-Programme, LMS und MarkDown, LaTeX und PDF). Eine kurze Internetrecherche hilft um Leitfäden und Checklisten anderer Hochschulen zu finden. Der einsetzende Gewöhnungsfaktor hilft die Design- und Formatierungsregeln in der Umsetzung zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Der Leitfaden „Gut fürs Image“ bietet Anleitungen, um die Erstellung von Bildbeschreibungen zu üben.)
  • Sprechen Sie das Thema in der ersten Sitzung selbst an, indem Sie z. B. eine Folie mit folgendem Text zeigen: „Falls Sie mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung studieren und deshalb bei der Teilnahme an der Veranstaltung oder Studien- und Prüfungsleistungen Barrieren erlegen und ggf. Anpassungen benötigen, wenden Sie sich gerne an mich.“ Ergänzt durch Ihre Kontaktdaten zeigen Sie so sensibel Ihr Bewusstsein, ohne Betroffene zu einem Outing zu zwingen. Wenn Studierende auf Sie zukommen, bleiben Sie studienbezogen.
  • Zudem ist eine frühzeitige oder bevorzugte Weitergabe der eingesetzten Materialien wie z. B. Präsentationen oder Aufgabenzettel für Studierende relevant, die technische Hilfsmittel (u. a. Screenreader) nutzen oder sich die Unterlagen zugänglich machen (lassen) müssen; und nebenbei hilft es allen für die Vorbereitung.
  • Auch KI-Tools können genutzt werden, um Barrieren in Lehrmaterialien abzubauen, automatische Übersetzungen oder Untertitel bereitzustellen. In der Handreichung Kreide trifft Cloud: Digitales Lehren und Lernen in der Hochschulmathematik werden hilfreiche Tools genannt.

Didaktisch: Beispiele

  • Gruppenarbeiten, spontanes Aufgerufen werden oder exponiert vor dem Kurs vorrechnen müssen, ist für Studierende mit Angsterkrankungen und häufig auch mit kognitiven Beeinträchtigungen (z.B. Autismus-Spektrum, AD(H)S) eine Barriere.
  • Für hörbeeinträchtigte Studierende entstehen Barrieren bei vielen Nebengeräuschen, wenn kein Mikrofon verwendet wird und keine Alternativen zu lautsprachlichen Formaten und Inhalten in Textform zur Verfügung gestellt werden.
  • Erfolgen keine verbalen Erklärungen zu Visualisierungen oder in barrierefreier Textform, geht dieser Inhalt für sehbeeinträchtigte oder blinde Studierende verloren.

Didaktisch: Mögliche Lösungen

Dieser Punkt steht in Verbindung mit organisatorischen Aspekten. Während des Semesters können solche Barrieren durch die Bereitstellung von zeit- und ortsunabhängigen Lehrmaterialien, die Präsenzzeiten ergänzen oder ersetzen, abgebaut werden.

  • Versuchen Sie, Prinzipien des Universal Design of Learning in Ihre Didaktik zu integrieren. Das UDL-Konzept bietet drei Gestaltungsprinzipien mit jeweils neun weiteren Richtlinien, um die flexible Ausgestaltung der Lernangebote zu realisieren (Meyer et al., 2014). Bieten Sie Wahlmöglichkeiten in der Bearbeitungsform über die Planung alternativer Aufgaben (z. B. Einzel- statt Gruppenarbeit, schriftlich statt mündlich) sowie Wahlmöglichkeiten in der Perzeption indem Sie das Zwei-Sinne Prinzip bedienen oder z. B. alternativ zu Ihrem mündlichen Vortrag schriftliche Zeit- und Ortsunabhängige Lehrmaterialien anbieten.
  • Über das Zwei-Sinne-Prinzip sollen jegliche Informationen über mindestens zwei Sinne (bspw. visuell und auditiv) wahrnehmbar sein. Jegliche gesprochenen Informationen brauchen textuelle Alternativen und visuelle Komponenten sollen auch lautsprachlich erläutert werden und/oder in schriftlicher Form barrierefrei aufbereitet, z. B. als beschreibendes Transkript, zur Verfügung gestellt werden.
  • Sofern möglich, verwenden Sie ein Mikrofon und Möglichkeiten zur Live-Untertitelung.
  • Bei Lehrvideos ergänzen Sie Untertitel, Gebärdensprachübersetzungen, Audiodeskriptionen und barrierefrei aufbereitete, beschreibende Transkripte. Das BaLLviHo Projekt zeigt in einem praxisorientierten Leitfaden zur Produktion barrierefreier Lehrvideos in der Hochschullehre, wie der Umsetzungsprozess gestaltet werden kann.

Informationen zum Studienalltag von Studierenden mit Behinderung und zu Sensibilisierungsangeboten sind an vielen Stellen verfügbar. Dazu zählen beispielsweise das „barrierefreie Blind-Date“ des SHUFFLE-Projekts oder praxisnahe Kurzfortbildungen auf der Webseite der AG Digitale Accessibility des Hochschulforum Digitalisierung, die gemeinsam mit dem Netzwerk Digitale Barrierefreiheit (HessenHub) entwickelt wurden.

Fazit: Barrierefreiheit ist ein Teamsport

Damit zukünftig weitreichend Barrieren in Hochschulen abgebaut werden können, müssen alle, die Hochschulen gestalten, zusammenarbeiten – am besten systematisch. Von Politik und Hochschulleitungen werden Ressourcen und die strategische Etablierung und Umsetzung der Querschnittsaufgabe benötigt. Von Verwaltungseinheiten, die mit IT oder Gebäuden betraut sind, ist im Prozess der Prüfung von gegebenen Voraussetzungen, bei Umbauten oder Anschaffungen bedacht auf technische und bauliche Barrierefreiheit verlangt.

Fakultäten, Einheiten für Lehrentwicklung und Didaktik verbessern die Bedingungen, indem sie die Belange von beeinträchtigten Studierenden konsequent bei der Ausgestaltung von Strukturen und Rahmenbedingungen in Lehre und Prüfungen mitdenken. Unterstützungsstrukturen bieten individuelle Beratung. Lehrende kommt die Verantwortung zu im täglichen Lehrbetrieb Zugänge für alle zu eröffnen und Wissen über Barrieren zurück in die Strukturen zu kommunizieren. Studierenden obliegt die Rolle nachvollziehbar ihre Situation zu erklären, Verständnis für institutionelle Zwänge aufzubringen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Als Querschnittsthema verlangt die Thematik gegenseitige Unterstützung, Kommunikation und gemeinsames Lernen um Synergien zu entfalten. Es wird nicht immer alles gleich perfekt barrierefrei sein, aber wir müssen es anpacken!

  • Steinkühler, J., Beuße, M., Kroher, M., Gerdes, F., Schwabe, U., Koopmann, J., et al. (2023). Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3: Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), ed.) [Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), ed.]. Hannover: Institutionelles Repositorium der Leibniz Universität Hannover. https://doi.org/10.15488/15773
  • Kroher, M., Beuße, M., Isleib, S., Becker, K., Ehrhardt, M.-C., Gerdes, F., et al. (2023). Die Studierendenbefragung in Deutschland: 22. Sozialerhebung: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2021 (R. H.-u. W. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ed.) [R. H.-u. W. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ed.]. Hannover: Institutionelles Repositorium der Leibniz Universität Hannover. https://doi.org/10.15488/15772

Autorin

Dr. Kristina Schneider ist promovierte Sozialwissenschaftlerin. Als Leitung des Teilprojekts „Lehren ohne Barrieren” im Projekt LInK (Lernen, Interagieren und Kooperieren – große Lehrveranstaltungen innovativ gestalten, Universität Göttingen) analysiert sie Barrieren in der Lehre und erarbeitet Empfehlungen zum Abbau sowie strukturelle Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit in der Universität.

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