Beaufsichtigung von digitalen Prüfungsformaten (Online-Proctoring) – Teil 1 des Interviews mit Matthias Baume

Beaufsichtigung von digitalen Prüfungsformaten (Online-Proctoring) – Teil 1 des Interviews mit Matthias Baume

24.04.20

Mit der Webcam Fernprüfungen durchführen

Wie können am #CoronaCampus Prüfungen abgelegt werden? Online-Proctoring bietet einen Lösungsansatz für die Beaufsichtigung von Fernprüfungen. In diesem Beitrag skizziert Gino Krüger, worum es sich dabei handelt und bespricht im Interview mit Dr. Matthias Baume von der Technischen Universität München wichtige Fragen zu Anforderungen & Datenschutz. 

Was ist Online-Proctoring?

Mit dem Begriff Online-Proctoring werden digitale Formate der Prüfungsbeaufsichtigung bezeichnet, die eine ortsunabhängige Realisierung (z.B. von zu Hause) von sicheren sowie zuverlässigen Prüfungen ermöglichen sollen. Zu diesem Zweck werden im Online-Proctoring Webcams verwendet, um eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung von Prüfungsteilnehmer*innen zu gewährleisten (vgl. Sietses 2016, p. 8). Demgemäß erfordern derartige Beaufsichtigungsformate – neben einer stabilen Internetleitung und Zugang zu einer funktionsfähigen Webcam – eine gewisse Softwareinfrastruktur, welche das manuelle und/oder automatische Monitoring in einer skalierbaren Weise ermöglicht. 

So erprobt beispielsweise die TU München bereits seit mehreren Monaten praxisnahe Konzepte für die Durchführung von online beaufsichtigten Prüfungen unterschiedlicher Art.

Online Proctored Exams

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Online-Lernplattformen (bspw. für MOOCs) ist in den letzten Jahren auch zusehends ein Markt für Online-Proctoring-Anwendungen entstanden, da diese eine Lösung für das Problem der Sicherstellung von Prüfungsstandards jenseits der Räumlichkeiten klassischer Bildungseinrichtungen in Aussicht stellen. Daher drängt sich mit Blick auf die Folgen, die die Corona-Krise gegenwärtig für unser Bildungssystem mit sich bringt, die Frage auf: Könnte Online-Proctoring eine gangbare Lösung für die Substitution unserer örtlich gebundenen Formate der Prüfungsbeaufsichtigung darstellen? Um dieser Frage auf den Grund zugehen, hat das HFD mit Pionier*innen des Online-Proctorings gesprochen. Im Interview mit Dr. Matthias Baume werden die vielfältigen Dimensionen von Fernprüfungen deutlich: Wie verhält es sich mit dem Datenschutz, welches technisches Know-how braucht es für die Durchführung der digitalen Prüfungen?

Interview zu Online-Proctoring mit Dr. Matthias Baume

Hochschulforum Digitalisierung: Welche Ressourcen braucht es, damit Hochschulen Ihren Prüfungsbetrieb auf Online-Proctoring umstellen können? 

Dr. Matthias Baume: Es ist erforderlich, dass die Hochschule von verschiedenen Seiten Ressourcen bereitstellt und diese koordiniert. Das beginnt bei der Beratung und Schulung von Dozierenden sowie auch der Hochschulleitung, um einen Blick dafür zu gewinnen, um was es sich bei Online-Proctoring-Anwendungen im Detail handelt und welche Anforderungen mit deren Verwendung einhergehen. Ferner muss von Anfang an auch die Rechtsabteilung involviert werden, sodass Klarheit und korrespondierende Prozesse für den Umgang mit etwaigen Klagen bestehen. Darüber hinaus gilt es sowohl für die Lernenden als auch die Dozierenden IT- sowie allgemeine Supportkapazitäten aufzubauen bzw. bereitzustellen und letztere gesondert in der Nutzung derartiger Anwendungen zu schulen. Die Anbieter von Online-Proctoring-Anwendungen verfügen zwar ebenfalls über Supportressourcen, die potenziell abrufbar und durchaus hilfreich sind, doch es hat sich herausgestellt, dass universitätsinterne Supportkapazitäten insbesondere als erste Anlaufstelle sowohl effektiver als auch vertrauensstiftender sind.
Eine weitere Dimension stellt die Bereitstellung einer angemessenen technischen Infrastruktur dar. So kann z.B. nicht vorausgesetzt werden, dass alle Studierenden über technisch hinreichende Endgeräte verfügen und die Hochschulen – mit Blick auf das Gleichstellungsprinzip – ggf. im Notfall Leihrechner zur Verfügung stellen müssen. Hierbei handelt es sich aber um eine noch offene Frage, welche derzeit diskutiert wird. Auf der anderen Seite muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Hochschulinfrastruktur es zuverlässig verarbeiten kann, wenn 500 oder mehr Studierende gleichzeitig (remote) auf die jeweilige Lernplattform zugreifen, um dort ihre Prüfungen zu absolvieren und dies auch noch simultan zu beaufsichtigen gilt.
Schließlich benötigen Hochschulen auch gesondert finanzielle Ressourcen, um die Kosten, welche mit der Bereitstellung und Erhaltung der besagten Rahmenbedingungen, aber auch im Besonderen mit der Nutzung von Online-Proctoring-Anwendungen einhergehen, decken zu können. Denn in Abhängigkeit von der geplanten Skalierung sowie der Anzahl der etwaigen Demodurchläufe vor den eigentlichen Prüfungen, können für die Hochschulen zusätzliche Kosten entstehen, welche nicht unerheblich sind und ggf. eine Aushandlung von Flatrate-Konditionen mit einem Online-Proctoring-Anbieter erforderlich machen.
Online Prüfungen in Zeiten von Corona

Hochschulforum Digitalisierung: Was müssen Lehrende bei der Erstellung und Durchführung von online beaufsichtigten Prüfungen im Vergleich zu Präsenz-Prüfungen beachten?

Dr. Matthias Baume: Grundsätzlich muss eine lehrende Person immer den Gesamtprozess der jeweiligen Lehrveranstaltung im Blick haben, um zu wissen, was zu welchem Zeitpunkt passieren muss. Denn es müssen u.a. mit einem gewissen Vorlauf sowohl die Prüfung als auch die vorbereitende Demo-Prüfung angekündigt und gemäß des veranstaltungsspezifischen Prüfungsformats konzipiert werden. Darüber hinaus werden Kenntnisse bezüglich des Aufbaus und der Auswertung von Online-Prüfungen sowie des jeweiligen Modus und Umfangs ihrer Beaufsichtigung benötigt. Damit einhergehend werden Kenntnisse bezüglich der DSGVO-konformen Datenverarbeitung und Einhaltung von etwaigen Löschfristen erfordert.
Des Weiteren müssen sich die Lehrenden mit der Nutzung von Online-Proctoring-Anwendungen vertraut machen, um zu verstehen wie diese funktionieren bzw. welche Beaufsichtigungswerkzeuge zur Verfügung stehen sowie wie sich diese sinnvoll kombiniert für die jeweilige Prüfungssituation einsetzen lassen. Und dann ist natürlich klar, dass wenn von den Studierenden Fragen – bspw. bezüglich der Anforderungen, Verwendungsweise oder Implikationen solcher Anwendungen – kommen, dass Lehrende zumindest über so viel Hintergrundwissen verfügen sollten, dass unnötige Kommunikationsschleifen mit den IT- und/oder Rechtsabteilungen der Universitäten vermieden werden können.

Anforderungen an Mensch & Organisation

Hochschulforum Digitalisierung: Welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Ressourcen benötigen die Lernenden, um Prüfungen mittels Online-Beaufsichtigung zu absolvieren? 

Dr. Matthias Baume: Zunächst einmal benötigen die Studierenden eine grundlegende Kenntnis darüber, was eine Online-Beaufsichtigung im Detail bedeutet. Hierfür bedarf es der grundlegenden Aufklärung über den Sachverhalt und dessen Implikationen sowie der Möglichkeit, vor der Teilnahme an einer eigentlichen Prüfung, bereits in Form eines Demo-Testlaufes konkrete Erfahrungen zu sammeln. Denn auf diesem Wege wird für Studierende die substanzielle Einschätzung möglich, ob sie mit derartigen Prüfungsbindungen tatsächlich einverstanden sind oder lieber ein anderes Beaufsichtigungsformat wählen wollen.
Zudem setzt die Durchführung von online beaufsichtigten Prüfungen voraus, dass die Studierenden über eine angemessene IT-Ausstattung und das entsprechende Know-How bezüglich der Bedienung jener Infrastruktur verfügen.
Darüber hinaus erfordert Online-Proctoring seitens der Studierenden ein gewisses Maß an Disziplin. Nämlich dahingehend, dass die angebotenen Demo-Prüfungen tatsächlich wahrgenommen und dadurch erprobt wird, welche technischen und juristischen Anforderungen für eine online beaufsichtigte Prüfungen erfüllt sein müssen und ob sie mit diesen tatsächlich einverstanden sind. Daher wäre es ein Desiderat, dass die Teilnahme an derartigen Demo-Testläufen als standardmäßige Voraussetzung, für die Qualifikation von Studierenden hinsichtlich der Teilnahme an online beaufsichtigten Prüfungen, fungiert. Denn ohne die Teilnahme an entsprechenden Demo-Prüfungen wird es sowohl rechtlich als auch praktisch schlecht funktionieren.

Die rechtliche Situation

Hochschulforum Digitalisierung: Sind online beaufsichtigte Prüfungen mit deutschem Prüfungsrecht kompatibel? Welche EU- bzw. deutschlandweiten Datenschutzbestimmungen gelten in Online-Testsituationen und wie können Institutionen und Anbieter von Proctoring-Lösungen diese Vorschriften einhalten?

Dr. Matthias Baume: Es gilt der Schutz der personenbezogenen Daten im Rahmen der DSGVO sowie auch die jeweils geltenden Regelungen der Nationalstaaten, insbesondere mit Blick auf die Speicherung, Verarbeitung und den Transfer jener Daten. Ferner müssen die Prüfungssysteme der Hochschulen derartig konzipiert sein, dass Studierende nicht zur Nutzung von Online-Proctoring-Prüfungen gezwungen werden, weil Präsenzprüfungen nicht mehr angeboten werden – ein Sachverhalt der z.B. in den USA bereits gängige Praxis ist. Es muss also die Möglichkeit einer Wahl für die Studierenden offengehalten werden, sodass alle Teilnehmer*innen die Prüfung ableisten können, auch wenn sie ihre Daten nicht abgeben wollen.
Gleichzeitig gilt die allgemeine Prüfungsordnung, welche die Gleichbehandlung der Teilnehmenden und damit auch die gleiche Prüfungsart vorsieht. Daher ist es rechtlich problematisch, wenn ein Teil der Teilnehmenden eine online beaufsichtigte Prüfung und der andere Teil eine klassisch papierbasierte Prüfung bekäme – selbst wenn der Prüfungsinhalt identisch ist. Dies engt den Spielraum für online beaufsichtigte Prüfungen dahingehend stark ein, dass stets sowohl den datenschutzrechtlichen als auch den prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen angemessen Rechnung getragen werden muss. Zudem stellt letztere dezidiert in Frage, ob die Art der Prüfung überhaupt Gegenstand einer willentlichen Entscheidung seitens der Studierenden sein kann.
Daher gilt es im Einzelfall zu klären, ob bundeslandspezifische Prüfungsrecht sowie die universitätsspezifischen Prüfungsordnungen mit online beaufsichtigten Prüfungen kompatibel sind und wie sich diese in Einklang mit den geltenden Datenschutzrichtlinien in eine aktiv zustimmungsfähige Form bringen lassen. Und genau aus diesem Grund ist es in der gegenwärtigen Situation besonders schwierig eine Lösung zu finden, welche jede Universität sofort umsetzen können. Denn diese Rahmenbedingungen müssen an jeder Universität bzw. an jeder Institution selbstständig geprüft werden. Vor diesem Hintergrund könnte sich dann ggf. auch herausstellen, dass Unterstützung sowie rechtliche Anpassungen seitens der zuständigen Ministerien erforderlich sind, um derartige Prüfungsformate überhaupt realisieren zu können.

Außerdem sei an dieser Stelle kurz darauf verwiesen, dass ich im Zuge meines Forschungsprojektes auch intensiv mit Universitäten aus dem europäischen Ausland im Austausch war und dass in einigen Fällen auf höherer Ebene – z.B. bei der französischen Universität Caen – entschieden wurde, dass automatische Online-Proctoring-Systeme gänzlich unzulässig seien und somit nur noch Human-Proctored-Systems herangezogen werden konnten. Und derartiges ist auch prinzipiell nie auszuschließen, da es immer Pro und Contra für beide Arten von Systemen gibt und man je nach Sichtweise zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen gelangen kann.

Datenschutz & Privatsphäre

Hochschulforum Digitalisierung:  Gibt es deutsche/europäische Softwareanbieter, die DSGVO-konforme Online-Proctoring-Anwendungen vertreiben? 

Dr. Matthias Baume: Ja, die Online-Proctoring-Anbieter, welche ich in Europa untersucht habe, würden wahrscheinlich alle davon ausgehen, dass ihre Anwendungen konform mit der DSGVO verlaufen. Jedoch immer unter der Prämisse, dass die Prüfung nur dann online beaufsichtigt durchgeführt werden kann, wenn die zu prüfende Person eine explizite Einverständniserklärung erteilt. Hierbei ist es notwendig, dass vollständig transparent gemacht wird, welche Daten erhoben und wie diese im Zuge der online beaufsichtigten Prüfung verarbeitet werden.

Mit der Webcam Fernprüfungen durchführen

 

Hochschulforum Digitalisierung: Gäbe es mit Blick auf die DSGVO datenschutzrechtliche Bedenken, wenn man einen Online-Proctoring-Anbieter aus dem nichteuropäischen Ausland verwenden würde?
Dr. Matthias Baume: Dies ist dahingehend nachweislich schwieriger, weil belegt werden muss, dass die jeweiligen Daten, obwohl sie ins nicht-europäische Ausland übermittelt und dort gespeichert wurden, nach wie vor genauso geschützt sind wie in der EU.
Es gibt zwar Abkommen – bspw. das Safe-Harbor- bzw. das EU-US-Privacy Shield-Abkommen zwischen den USA & der EU –, welche außereuropäische Unternehmen dazu verpflichten, sorgsam mit Daten umzugehen. Doch es hat i.d.R. eine negative Auswirkung – zumindest legen das meinerseits geführte Interviews mit Studierenden nahe – auf die Bereitschaft, die eigenen Daten im Rahmen eines solchen Prüfungsformates abzugeben, wenn die jeweiligen Daten auf außereuropäischen Servern gespeichert werden. Daher sollte darauf wertgelegt werden, dass den Erwartungen in puncto Datensicherheit bestmöglich nachgekommen wird, um Akzeptanz für online beaufsichtigte Prüfungen zu schaffen.

 

Hochschulforum Digitalisierung: Welche Daten werden für die Durchführung von online beaufsichtigen Prüfungen benötigt und wie können diese in einer DSGVO-konformen Weise erhoben und verarbeitet werden?

Dr. Matthias Baume: Letztlich werden in jedem Prüfungsszenario verschiedene personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies gilt natürlich auch für Präsenzprüfungen, denn auch dort müssen einige Daten zur Identifikation und Beaufsichtigung der Prüflinge erhoben und gespeichert werden (z.B. Prüfungsprotokoll). Für die Fernprüfungen hängt die Menge der erhobenen Daten zunächst vom verwendeten System und den prüfungsspezifischen Aufsichtsstandards ab. Bei automatischen Systemen werden nahezu alle Daten, die prinzipiell verfügbar sind, benötigt: d.s. Bild- und Videodaten der Person, die Aufnahme eines Ausweisdokumentes, Audiodaten der Umgebung, um z.B. etwaige Gespräche während der Prüfung identifizieren zu können sowie die standardmäßigen personenbezogenen Daten, welche in der jeweiligen Lernplattform hinterlegt sind und die eigentlichen Prüfungsdaten – Name, Matrikelnummer, Inhalte der Prüfungen, Prüfungsergebnisse etc. – ausmachen. Darüber hinaus sind Daten bezüglich des Internet-Traffic, also die Websites, welche während der Prüfung angewählt werden, sowie auch Daten bezüglich der verwendeten Soft- und Hardwareversionen erforderlich, um das Gerät, an dem die Prüfung stattfindet, ebenfalls beaufsichtigen zu können. Somit wird ein ganzes Set an personenbezogenen Daten benötigt, um eine Prüfung online automatisch zu beaufsichtigen.
Soweit es sich um ein System mit rein menschlicher Aufsicht handelt, werden deutlich weniger Daten erhoben und gespeichert. Jedoch sind heute auch gemischte Varianten sehr üblich, d.h. die Prüfung wird teilweise automatisiert aufgezeichnet und zusätzlich bei Bedarf von einer menschlichen Aufsicht unterstützt.

 

Zum zweiten und dritten Teil des Interviews auf dem HFD-Blog.

 

Weiterführende Literatur

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