Hinweisgeberschutzgesetz im Hochschulkontext
Hinweisgeberschutzgesetz im Hochschulkontext
In diesem Workshop des Multimedia Kontor Hamburg (MMKH) erklären wir den rechtlichen Hintergrund der sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie zum Schutze von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden). Das nationale Hinweisgeberschutzgesetz (Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen) trat in Deutschland am 02.07.2023 in Kraft und verpflichtet auch staatliche Hochschulen u.a. zur Einrichtung von internen Meldestellen und zu Schutzmaßnahmen für Hinweisgebende. Private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis zu 249 Beschäftigten müssen ihre internen Meldestellen zwar erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. Diese Übergangsfrist gilt aber ausdrücklich nicht für öffentliche Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten – wie z.B. staatliche Hochschulen. Diese sind bereits mit Inkrafttreten seit dem 02. Juli 2023 zur Vorhaltung einer internen Meldestelle verpflichtet.
Schwerpunkte sind:
- Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?
- Wer kann Hinweisgeber sein?
- Wer muss zu welchem Zeitpunkt interne Meldekanäle einrichten?
- Was ist bei der Einrichtung und beim Betrieb interner Meldekanäle zu beachten?
- Welche Möglichkeiten der Meldung hat der Hinweisgeber?
- Wie werden Hinweisgeber geschützt?
- Welche Sorgfaltspflichten hat der Hinweisgeber?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das HinSchG?
- Was sollten Hochschulen (spätestens jetzt) tun?