Was sind die Prinzipien der Barrierefreiheit? Und welche Handlungsempfehlungen können für die Umsetzungen durch die Nutzung der gängigen Office-Programme und Lernmanagementsysteme gegeben werden, um die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen? Dr. Björn Fisseler erläutert, wie Inhalte verständlich und allgemein wahrnehmbar aufbereitet werden können, die Bedienbarkeit erleichtert und die Interoperabilität mit technischen Hilfsmitteln und Programmen sichergestellt werden kann.
Im ersten Blogbeitrag in dieser Reihe schrieb Dr. Björn Fisseler über Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie können den Artikel hier in unserem Dossier Diversität und Barrierefreiheit finden.
Dieser Beitrag geht auf die Prinzipien der Barrierefreiheit ein. Es geht um die Frage, ob und wie mit gängigen Office-Programmen und Lernmanagementsystemen die Anforderungen der Barrierefreiheit umgesetzt werden können. Auf die Themen barrierefreie PDFs, LaTeX und Untertitelung von Videos wird dabei nicht eingegangen. Dies soll Gegenstand eines weiteren Blogbeitrags sein. Ebenso wie Fragen der barrierefreien Hochschuldidaktik und Onlinelehre.
Digitale Barrierefreiheit basiert auf dem sogenannten POUR-Prinzip, das auch in der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) erwähnt wird. POUR ist ein Akkronym und steht für:
Viele der gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung lassen sich mit gängiger Software umsetzen. Microsoft beispielsweise hat seine Büroanwendungen fortlaufend erweitert und mittlerweile lassen sich damit gut barrierefreie Dokumente erstellen. Etwas anspruchsvoller wird es, wenn die Dokumente zum Beispiel mit LaTeX erstellt werden oder die Studierenden PDF-Dokumente nutzen sollen.
In den folgenden Abschnitten erläutere ich, was bei den Prinzipien beachtet werden muss. Ich zeige auch auf, wie die Anforderungen umgesetzt werden können. Dabei beziehe ich mich auf das Dokument Accessibility Principles der Web Accessibility Initiative. Diese Prinzipien der Barrierefreiheit bieten einen guten Einstieg in die Barrierefreiheit. Aber es ist auch keine vollständige Liste aller Kriterien, die an barrierefreie Informationstechnik gestellt werden.
Nicht alle Menschen können gleich gut hören oder sehen. Deshalb werden Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte benötigt. Nicht-textuelle Inhalte sind Grafiken, Fotos, Abbildungen, Diagramme oder andere visuelle Inhalte. Auditive Inhalte sollen mit Untertiteln und einer Audiodeskription versehen werden. Auch Untertitel und andere Alternativen für Multimedia sowie flexibel darstellbare und leicht wahrnehmbare Inhalte werden benötigt.
Farbverwendung
Kontrast
Schriftgrafik
Audio-Lautstärke anpassen
Nicht alle Menschen nutzen Computer mit Standard-Eingabegeräten. Insbesondere Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verwenden andere Eingabegeräte. Deshalb ist es wichtig, dass Angebote auch mit der Tastatur, mit Touchscreens oder mit Spracheingabe bedient und genutzt werden können.Die Bedienbarkeit durch eine Tastatur stellt Barrierefreiheit für Ihre Inhalte sicher. Bild: [https://gesellschaftsbilder.de/detail/media?page=39&id=2440&mediafilter=all&container=category&cid=44 Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de]
Das ist gegeben, wenn der Textinhalt für die breitestmögliche Zielgruppe lesbar und verständlich ist, wenn Inhalte erwartbar und vorhersehbar erscheinen und bedient werden, sowie wenn das digitale Angebot die Nutzer*innen bei der Vermeidung und der Verbesserung von Fehlern unterstützt.
Das vierte Prinzip zielt auf technisch robuste Angebote ab. Inhalte sind dann robust, wenn sie mit aktuellen und zukünftig genutzten Werkzeugen kompatibel sind. Zu den Werkzeugen gehören dabei nicht nur verschiedenen Browser und Betriebsysteme, sondern auch Assistive Technologien und andere Nutzeragenten.
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