UrhWissG tritt in Kraft – das müssen Sie wissen!

UrhWissG tritt in Kraft – das müssen Sie wissen!

28.02.18

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause und der Bundestagswahl stimmten die Abgeordneten des Bundestags für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Am 01.03.2018 tritt das Gesetz in Kraft. Wir haben Ihnen einige Links zu den wichtigsten Änderungen am Urheberrecht in der Hochschullehre zusammengestellt.

Erklär-Videos zum UrhWissG

Einen guten Einstieg in das Thema Urheberrecht bietet das kurze Video von Kompaktmedien im Auftrag des BMBF. Darin erläutert Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, Ziel und Inhalt des neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes.

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Der Verein E-Learning Academic Network (ELAN e.V.) unterstützt niedersächsische Hochschulen bei der digitalen Lehre und zählt Beratung bei Rechtsfragen zu seinen Schwerpunktthemen. Auf seiner Webseite stellt der Verein ein etwa fünfminütiges Erklär-Video bereit, in dem anhand der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Maria die neuen Regelungen durch das UrhWissG genannt werden. Hier finden Sie das Video. 

5 Minuten-Lektüre zum UrhWissG

In wenigen Stichpunkten hat die Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Münster aufgelistet, was künftig im elektronischen Semesterapparat möglich ist. Die Seite richtet sich an Lehrende und fasst übersichtlich die wichtigsten Änderungen des UrhWissG zusammen. Hier geht es zum Überblick. 

Ebenfalls auf eine Seite passen die Informationen, welche die Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) als unverbindliche Handreichung zum UrhWissG veröffentlicht hat. Anhand der W-Fragen sind die Neuregelungen zum elektronischen Semesterapparat in den §§ 60a, 60g und 60h systematisch aufbereitet. Die Tabelle steht unter der Lizenz CC-BY-4.0. Hier finden Sie das PDF-Dokument.  

Falls Sie eine visuelle Übersicht bevorzugen, empfehlen wir Ihnen das Schaubild von Anne Fuhrmann-Siekmeyer von der Universität Osnabrück. Mittels grünen und roten Formen ist dargestellt, welche Materialien in der Lehre zur Verfügung gestellt werden dürfen und unter welchen Bedingungen, sowie Materialien, die in der Regeln nicht verwendet werden können. Unser Tipp: am besten ausdrucken und neben den Schreibtisch hängen. Die Info-Grafik steht unter der Lizenz CC BY-SA und ist hier zu finden. 

30 Minuten-Lektüre zum UrhWissG

Wenn Sie etwas mehr Zeit haben, dann legen wir Ihnen die Informationen der Universitätsbibliothek und des Computer- und Medienservices der Humboldt-Universität zu Berlin zum UrhWissG ans Herz. Auf der Lernplattform Moodle werden die Neuregelungen des UrhWissG etwas ausführlicher dargestellt. Außerdem gibt es einen Hinweis für die Verwendung von Kopien in Forschungsgruppen. Ein Tipp der Unibibliothek, mit dem Sie auf der sicheren Seite stehen: Literatur nicht direkt auf der Lernplattform hochladen, sondern auf die elektronischen Angebote im jeweiligen Bibliothekskatalog verlinken. Die Informationen zum Urheberrecht gibt es hier auch in englischer Sprache, sowie weitere Links. Außerdem können Sie die zusammengestellten Infos als Download nachnutzen, sie stehen unter einer CC BY 4.0-Lizenz. Hier geht es zum Info-Kurs. 

Empfehlenswert ist auch die Handreichung von Prof. Dr. Gabriele Beger, die bei uns im Blog bereits über den Referentenentwurf zum UrhWissG berichtet hat. Für die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg hat sie die Ziele der Gesetzesänderung beschrieben, sowie jeweils einen kurzen Absatz zu jeder Norm verfasst. Hier finden Sie demnach nicht nur relevante Hinweise zum elektronischen Semesterapparat, sondern auch zu Forschung, Text- und Datamining, Bibliotheken und den allgemeinen Vertrags- und Vergütungsregelungen. Unter diesem Link ist die Handreichung verfügbar.  

Auch die Plattform irights.info, die sich um Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt dreht, hat einen Artikel zur Gesetzesreform veröffentlicht. Der Text stellt in leicht lesbarer Form die wichtigsten Änderungspunkte aller Abschnitte vor. Am Ende des Eintrags findet sich außerdem eine kleine Linksammlung. Hier geht es weiter zum Artikel von irights. 

Wochenend-Lektüre zum UrWissG

Mit 54 Seiten ist der Praxisleitfaden von Dr. Till Kreutzer und Tom Hirche eher Lektüre für ein Wochenende. Dafür geht es nicht nur um das Recht bei E-Learning, sondern darüber hinaus um Fragen zu OER und Open Content. Die erste Auflage der Veröffentlichung erschien 2008 und mit den sukzessive erfolgten Gesetzesänderungen wurde auch der Leitfaden kontinuierlich ergänzt. Die vorliegende Fassung ist vom Oktober 2017 und beinhaltet die neuen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes. Wenn Sie Zusammenhänge verstehen und sich detaillierter mit Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre auseinandersetzen möchten, ist dies eine gelungene Publikation – besonders für Nicht-Jurist(inn)en. Der Praxisleitfaden wurde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Multimedia Kontor Hamburg erarbeitet und steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA 4.0. Hier geht es zur Publikation.

Für den Fall, dass Sie gerne einen Blick direkt in das UrhWissG werfen möchten, verlinken wir auf das Bundesgesetzblatt, in dessen Ausgabe vom 07.09.2017 die Änderungen abgedruckt wurden. Hier finden Sie die entsprechenden Seiten. Um die Ergänzungen und Streichungen nachvollziehen zu können, hier das Urheberrechtsgesetz in voller Länge.  

Haben Sie weitere Empfehlungen?

Wenn Ihre Hochschule oder Universitätsbibliothek gute Links zusammengestellt haben oder Sie empfehlenswerte Materialien kennen, freuen wir uns über einen Hinweis in den Kommentaren. 

 

 

 

 

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