Digital Governance Act (DGA) unter Hochschulgesichtspunkten

20 Jun

Digital Governance Act (DGA) unter Hochschulgesichtspunkten

Am 01.11.2022 trat der Digital Markets Act (DMA) in Kraft, auch bezeichnet als das „Gesetz über digitale Märkte“.  Der DMA ist als EU-Verordnung erlassen und gilt damit unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, ohne dass es nationaler Gesetze zur Umsetzung bedarf. Mit seinem Inkrafttreten am 01.11.2022 begann die Übergangsphase, in der sich alle Verpflichteten und Berechtigten auf die neuen Regelungen einstellen können. Ab dem 02.05.2023, bzw. für einige wenige Vorgaben dem 25.06.2023, werden die Regelungen dann „scharf gestellt“ und sind durchsetzbar.

Definiertes Ziel des DMA ist es, die Macht großer Digitalkonzerne zu begrenzen und die Rechte ihrer gewerblichen wie privaten Nutzenden zu stärken. Aber auch OpenData ist ein Thema. Mögliche Bezugspunkte zu (öffentlichen) Hochschulen sollen im Workshop aufgezeigt werden.

Die Teilnehmenden dieser Online-Schulung des Multimedia Kontor Hamburg (MMKH) sind eingeladen, vorab ggf. eigene Fragen/Fälle vorzubereiten und bei Interesse im Workshop vorzutragen. Wir planen eine Aufzeichnung und das öffentliche Zugänglichmachen des inhaltlichen Vortragsteils auf podcampus, die Vorstellungsrunde zu Beginn und die Fragerunde zum Abschluss des Workshops werden nicht aufgezeichnet.

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