Dritte BMBF-Förderrichtlinie im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Digitale Hochschulbildung“ veröffentlicht

Dritte BMBF-Förderrichtlinie im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Digitale Hochschulbildung“ veröffentlicht

13.11.18

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Digitale Hochschulbildung“ eine neue Förderlinie zur fachkulturellen Innovation der Lehre durch digitale Fachkonzepte ausgeschrieben. Wir geben hier die Bekanntmachung zur dritten Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die Forschung zur digitalen Hochschulbildung – Disziplin- und fachbezogene digitale Hochschulbildung in gekürzter Form wieder.

Ziel der Förderrichtlinie ist

  • die anwendungsnahe Erforschung, Entwicklung und Erprobung von disziplin- und fachbezogenen digitalen Lehr-/Lernkonzepten – sogenannte digitale Fachkonzepte – auf Studiengangs- oder Modulebene im Hinblick auf bildungs- und hochschulpolitische Herausforderungen und Ziele;
  • die Etablierung von standortübergreifenden Transferkooperationen zur Digitalisierung disziplin- und fachbezogener digitaler Lehr-/Lernkonzepte an mehreren Standorten.

Von den beiden vorherigen Förderrichtlinien unterscheidet sich die dritte durch ihren „Fokus auf einzelne Disziplinen bzw. Fächer […] Im Gegensatz zur Generierung generalisierbarer Erkenntnisse zur Wirkung und Wirksamkeit neuer, medienpädagogischer Formate zielt diese Förderrichtlinie auf eine Generalisierbarkeit der prototypischen, digitalen Lehr- und Lernkonzepte innerhalb der Disziplinen und Fächer ab.“

Gegenstand der Förderung

„Die mit der Förderung angeregten Forschungsprojekte sollen bestehende Gelingensbedingungen, Beispiele guter Praxis und sich bereits in der angewandten Forschung befindliche Technik einer digitalen Hochschulbildung im Kontext einer wissenschaftlichen Fächerkultur entlang fachlicher Fragen aufgreifen, weiterentwickeln und in ein anwendbares, möglichst umfassendes digitales Lehr-/Lernkonzept überführen.“

„Die zu beforschenden und zu entwickelnden digitalen Fachkonzepte sollen dabei bildungs- und hochschulpolitische Herausforderungen und Ziele aufgreifen und zentral integrativ in ihren Konzepten behandeln.“

Beispielehafte Fragestellungen zu diesen Herausforderungen und Zielen sind:

  • Wie müssen digitale Fachkonzepte aussehen, um fachbezogene Medien- und Datenkompetenzen der Studierenden zu adressieren und zu fördern (Implementierung von Media Literacy und Data Literacy)?
  • Wie müssen digitale Fachkonzepte aussehen, die einen ethischen und reflektiert-kritischen Umgang mit Digitalisierung befördern?
  • Wie müssen digitale Fachkonzepte aussehen, die der Diversität von Studierenden gerecht werden und sie unter Umständen gar positiv nutzen, um erfolgreiches Lernen in heterogenen Zielgruppen im jeweiligen Fach oder der jeweiligen Disziplin zu ermöglichen?
  • Wie müssen digitale Fachkonzepte aussehen, um fachspezifische Studienabbruchquoten zu reduzieren?
  • Wie müssen digitale Fachkonzepte aussehen, um die internationale Mobilität der Studierenden und der Lehrenden innerhalb der Fachbereiche zu erhöhen sowie internationale Kooperationen in der tertiären Bildung zu stärken?

Eine detailliertere Ausführung des Förderungsgegestand finden Sie in der Original-Bekanntmachung.

Zuwendungsempfänger

Staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind Antragsberechtigt. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und von Verbundprojekten. Auch „juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) […], die auf nationaler Ebene fachspezifisch wissenschaftliche Communities (z. B. wissenschaftliche Fachgesellschaften, Fakultätentage) repräsentieren“ sind antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist eine Niederlassung in Deutschland vorgeschrieben. 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

„Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung gewährt. Projekte können mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (36 Monate) gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von derzeit 20 % gewährt.“

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 10. Januar 2019 Projektskizzen in elektronischer und postalischer Form vorzulegen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zum Inhalt der Förderlinie können der Bekanntmachung vom 09.11.2018 sowie den FAQs zur Förderlinie entnommen werden.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.