GWK-Einigung über Nachfolge und Verlängerung der Wissenschaftspakte

GWK-Einigung über Nachfolge und Verlängerung der Wissenschaftspakte

03.05.19
Gute Nachrichten für Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen - Die GWK-Einigung erlaubt Planungssicherheit.

Gute Nachrichten für Hochschulen und Wissenschaft. Bereits in der vorangegangenen Nacht haben Bund und Länder eine Einigung über die Wissenschaftspakte erzielt. Im Rahmen der 37. Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 3. Mai wurden die Vereinbarungen verabschiedet. Die Nachfolge des Hochschulpakts und des Qualitätspakts Lehre sowie die vierte Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation sind somit auf den Weg gebracht. Am 6. Juni sollen die Vereinbarungen von den Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin beschlossen werden. Was es mit den Pakten auf sich hat – hier auf einen Blick im Schnell-Check. 

Gute Nachrichten für Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen - Die GWK-Einigung erlaubt Planungssicherheit.

Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (Nachfolge des Hochschulpakts Lehre)

Ziele: Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre, bedarfsgerechter Erhalt von Studienkapazitäten in Deutschland und Planungssicherheit für Hochschulen

Finanzierung: Von 2021-2023 liegt die gemeinsame Investition von Bund und Ländern bei 3,8 Mrd. Euro, ab 2024 bei insgesamt 4,1 Mrd. Euro. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder wird in jedem Jahr neu berechnet und hängt von Kapazitäts- und Qualitätsmerkmalen ab. Mithilfe der dauerhaften Finanzierung soll Planungssicherheit und somit eine Ausweitung von unbefristeten Stellen ermöglicht werden.

Controlling und Evaluation: In einem siebenjährigen Turnus legen die Länder im Rahmen eines sog. Konsultationsverfahrens mit dem Bund länderspezifische Schwerpunkte und Umsetzungsmaßnahmen fest. Eine regelmäßige Evaluation des Zukunftsvertrags erfolgt durch den Wissenschaftsrat.

Die Pressemitteilung der GWK zur Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ finden Sie hier.

 

Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation

Ziele: Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft, strategische Weiterentwicklung der Wissenschaftsorganisationen, Festhalten von verbindlichen Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Deutschland, Vernetzung und Transfer zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen sowie gesellschaftlichen Einrichtungen

Details: Mit der Fortschreibung des Pakts werden organisationsspezifische Zielvereinbarungen mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den vier großen Forschungsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft) basierend auf den folgenden forschungspolitischen Zielen geschlossen

  1. Dynamische Entwicklung fördern
  2. Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft stärken
  3. Vernetzung vertiefen
  4. Die besten Köpfe gewinnen und halten
  5. Infrastrukturen für die Forschung stärken

Finanzierung: Die Zuwendungen werden von 2021-2030 jedes Jahr um drei Prozent erhöht, wodurch insgesamt rund 17 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Controlling und Evaluation: Die Organisationen führen ein Controlling durch und zeigen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz in regelmäßigen Abständen die erreichten Ziele auf.

Die Pressemitteilung der GWK zur Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation finden Sie hier.

 

Innovation in der Hochschullehre (Nachfolge des Qualitätspakts Lehre)

Ziele: Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre und ihre Stärkung im Hochschulsystem

Details: Zur Ereichung der Ziele soll eine rechtlich unselbständige Organisationseinheit innerhalb einer bestehenden Trägerinstitution eingerichtet werden, die durch Förderformate für Hochschullehrende und Hochschulleitungen Anreize zur Qualitätssteigerung in Studium und Lehre schafft sowie den Austausch und die Vernetzung unter den jeweiligen Akteur*innen ermöglicht.

Finanzierung: Jährlich werden bis zu 150 Mio. Euro bereitgestellt, zunächst von 2021-23 durch den Bund, ab 2024 gemeinsam von Bund (110 Mio.) und Ländern (40 Mio.).

Die Pressemitteilung der GWK zur Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ finden Sie hier.