Förderung: Veranstaltungen zur Digitalisierung zwischen Deutschland und Frankreich

Förderung: Veranstaltungen zur Digitalisierung zwischen Deutschland und Frankreich

15.01.18

In Deutschland und Frankreich gibt es bereits viele Anlässe und Initiativen zur Zusammenarbeit, nun soll die Zusammenarbeit bei der Digitalisierung intensiviert werden. Entsprechende wissenschaftliche Veranstaltungen fördert die Deutsch-Französische Hochschule in Saarbrücken mit bis zu 15.000 €. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2018. 

Im Bereich der Digitalisierung gibt es in beiden Ländern Strategien und Plattformen, etwa die Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft in Deutschland und die nationale Hochschulstrategie „StraNES“ (Stratégie nationale de l’enseignement supérieur) in Frankreich. Die verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen sollten die digitale Tranformation eingehend betrachten und reflektieren. Dieser Prozess könnte beispielsweise durch die Entwicklung neuer Technologien oder eine Untersuchung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen und Folgen der Digitalisierung erfolgen. 

Summer Schools oder Forschungsateliers für Nachwuchswissenschaftler(innen)

Die von der Deutsch-Französischen Hochschule veröffentlicht Förderbekanntmachung richtet sich daher ausdrücklich an alle wissenschaftlichen Disziplinen. Um das Ziel der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu erreichen, sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus beiden Ländern angesprochen. Außerdem sollen Nachwuchswissenschaftler(innen) im Fokus des Projekts stehen. 

Förderfähig sind Einzelveranstaltungen (z.B. eine Summer School oder ein Forschungsatelier), die über einen Zeitraum von zwei Tagen bis vier Wochen stattfinden. Auch eine strukturierte Veranstaltungsreihe ist möglich, die mit regelmäßigen Terminen maximal 24 Monate dauern kann. Je nach Dauer und Zahl der Teilnehmer(innen) variiert die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €.

Auf der Webseite stehen die nötigen Antragsformulare zur Verfügung, die bis zur Einreichungsfrist am 15.03.2018 ordnungsgemäß ausgefüllt an die Deutsch-Französische Hochschule geschickt werden müssen. In der Förderbekanntmachung wird außerdem erläutert, welche Aspekte zu spezifizieren sind und nach welchen Kriterien die eingereichten Anträge bewertet werden.