Ausschreibung aus Baden-Württemberg: Digitalisierung / Medienbildung in der Lehrerbildung

Ausschreibung aus Baden-Württemberg: Digitalisierung / Medienbildung in der Lehrerbildung

14.05.18

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unterstützt die Digitalisierung in der Lehrerbildung (hier geht es zur entsprechenden HFD-Arbeitsgruppe) mit einem neuen Förderprogramm. Damit soll die Entwicklung innovativer Strukturen, Formate und Lehrinhalte bzw. -angebote in der Lehrerbildung vorangetrieben werden. Bis zum 1. Juni 2018 können Anträge eingereicht werden. 

„Um Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen, Chancen und Risiken der digitalen Welt vorbereiten zu können, müssen Lehrerinnen und Lehrer bereits im Studium Kompetenzen in der Digitalisierung und Medienbildung erwerben. Deshalb ist es ein Ziel der Landesstrategie digital@bw, die digitale Bildung der Lehrkräfte mit dem nötigen Tempo voranzubringen. Um unsere Hochschulen dabei zu unterstützen, innovative Strukturen, Formate und Lehrinhalte bzw. -angebote in der Lehrerbildung zu entwickeln, haben wir ein neues Förderprogramm aufgelegt“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. 

Die Hochschulen seien nun gefordert, ihre Lehramtsstudiengänge in allen Fächern weiterzuentwickeln, um ihre Studierenden entsprechend zu qualifizieren.

Informationen zur Ausschreibung

Die Ausschreibung des Förderprogramms zielt darauf ab, hochschulartenübergreifende Verbünde in der Lehrerbildung zu unterstützen, die innovative Strukturen, Formate, Lehrinhalte und -angebote für die erste Phase der Lehrerbildung an den Hochschulen in den verschiedenen Lehrämtern entwickeln.

Antragsberechtigt sind daher hochschulartenübergreifende Verbünde (Schools of Education, andere Formen strukturierter Kooperation) lehrerbildender Hochschulen.
Musik- und Kunsthochschulen sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften können nur im Rahmen einer strukturierten Kooperation mit einer Universität und/oder einer Pädagogischen Hochschule Anträge stellen. Vorgesehen ist eine Förderung von maximal zwei Jahren. Der Antrag kann bis zum 1. Juni 2018 (Ausschlussfrist) gestellt werden. 
Hier geht es zur Ausschreibung.