Rechtsgutachten: Datenschutzrahmen von Learning Analytics

Rechtsgutachten: Datenschutzrahmen von Learning Analytics

17.05.23
Titelbild zur Meldung "DATENSCHUTZRECHTLICHE BEURTEILUNG VON LEARNING ANALYTICS AN HOCHSCHULEN IN NRW - KI:EDU.NRW VERÖFFENTLICHT ERSTES UMFASSENDES RECHTSGUTACHTEN". Links im Bild: Ein Schloss, das mit einem digitalen Schlüssel verschlossen ist und auf dem "Protected" steht. Rechts unten: Logo vom Hochschulforum Digitalisierung

Daten über die Lerngewohnheiten von Studierenden bieten großes Potential, um Prozesse an Hochschulen zu optimieren. Gleichzeitig stellen Learning Analytics die Hochschulen vor datenschutzrechtliche Herausforderungen. Das Projektteam KI:edu.nrw am Zentrum für Wissenschaftsdidaktik an der Ruhr-Universität Bochum hat ein erstes Rechtsgutachten veröffentlicht, das die zentralen Datenschutzfragen in Bezug auf Learning Analytics an Hochschulen in NRW bewertet. Lesen Sie hier das gesamte Rechtsgutachten.

Titelbild zur Meldung "DATENSCHUTZRECHTLICHE BEURTEILUNG VON LEARNING ANALYTICS AN HOCHSCHULEN IN NRW - KI:EDU.NRW VERÖFFENTLICHT ERSTES UMFASSENDES RECHTSGUTACHTEN". Links im Bild: Ein Schloss, das mit einem digitalen Schlüssel verschlossen ist und auf dem "Protected" steht. Rechts unten: Logo vom Hochschulforum Digitalisierung

Die gezielte Auswertung von Lerndaten kann dazu beitragen, bestimmte Muster zu erkennen und Studierende schon früh bei absehbaren Problemen im Studium zu beraten. Learning Analytics bzw. die Lerndatenanalyse birgt daher großes Potential für die Verbesserung von Lern- und Lehrprozessen. Bisher wurden Learning Analytics jedoch kaum an deutschen Hochschulen eingesetzt, da die (datenschutz-)rechtliche Situation ungeklärt war.

Datenschutzrechtliche Generalklauseln stützen keine Learning Analytics

Das Gutachten stellt die erste rechtliche Bewertung zentraler Datenschutzfragen in Bezug auf Learning Analytics an Hochschulen in NRW dar. Es basiert auf einem detailliert ausgearbeiteten und praxisorientierten Fragenkatalog zu datenschutzrechtlichen Positionen. Laut dem Rechtsgutachten reichen die datenschutzrechtlichen Generalklauseln nach dem Datenschutzgesetz NRW nicht für den Einsatz von Learning Analytics aus. Hochschulen in NRW wird daher empfohlen, einen angemessenen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Learning Analytics zu schaffen. Das ganze Rechtsgutachten ist hier zu finden. 

Erste Lösungsansätze

Eine erste sinnvolle Lösung könnte die konkrete, freiwillige Einwilligung der Studierenden zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Learning Analytics sein. Ein entsprechendes Einwilligungsmuster sowie ein Satzungsentwurf befinden sich am Ende des Rechtsgutachtens. Darüber hinaus empfiehlt das Gutachten, das Hochschulgesetz NRW zu ergänzen und Learning Analytics zu bestimmten Zwecken zu gestatten und Anwendungsgrenzen genau zu bestimmen. Das Rechtsgutachten bietet somit eine wichtige Grundlage für den Einsatz von Learning Analytics an Hochschulen.

 

Christian L. Geminn, Paul C. Johannes, Maxi Nebel, Tamer Bile: Datenschutzrechtliche Beurteilung von Learning Analytics an Hochschulen in NRW, 2023, DOI: 10.13154/294-9657

Quelle: https://news.rub.de/presseinformationen/studium/2023-04-03-kuenstliche-intelligenz-ein-datenschutzrahmen-fuer-die-lerndatenanalyse