Neue Förderrichtlinie veröffentlicht – 133 Millionen Euro für Hochschulbildung im KI-Bereich

Neue Förderrichtlinie veröffentlicht – 133 Millionen Euro für Hochschulbildung im KI-Bereich

25.02.21
Künstliche und echte Hand berühren Gehirn.

Bund und Länder stellen den Hochschulen ab sofort bis zu 133 Millionen Euro zur Förderung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Hochschulbildung zur Verfügung.Künstliche und echte Hand berühren Gehirn.

Die entsprechende Bekanntmachung wurde am 24. Februar 2021 veröffentlicht und setzt die im Dezember von Bund und Ländern geschlossene Vereinbarung um. Der Bund trägt dabei 90 Prozent der Förderung. Ziel der Bekanntmachung ist das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im KI-Bereich auszubauen und die Hochschulbildung durch den Einsatz von KI zu verbessern. Bundesministerin Anja Karliczek sagt dazu: „In der Künstlichen Intelligenz muss Deutschland zur Weltspitze zählen“. Wir sind gespannt was für Projekte hier entstehen werden und verfolgen die weiteren Entwicklungen. Bis zum 30. April 2021 können sich Hochschulen noch mit Projektideen um eine Förderung bewerben.

Die rechtliche Grundlage für die Förderinitiative ist die am 10. Dezember 2020 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedete Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“. Bund und Länder stellen für die Finanzierung bis zu rund 133 Millionen Euro zur Verfügung. Im Verhältnis 90:10 werden die Fördermittel vom Bund und dem jeweiligen Land des Antragstellers getragen. Bis zum 30. April 2021 können sich Hochschulen mit Projektideen um eine Förderung bewerben.

Zwei wesentliche Ziele verfolgt die Förderinitiative, um über die gesamte Breite des Hochschulsystems durch den Einsatz von KI zu wirken: Die Vermittlung von Kenntnissen zu KI als Studieninhalt soll zur Qualifizierung von Fachkräften beitragen. Dies soll durch die Entwicklung neuer KI-Studienangebote in allen Fach- und Teildisziplinen gelingen.

Ein zweites wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Qualität von Hochschulbildung durch den Einsatz von KI-Technologien in der Lehre. Dazu ist die Entwicklung von Assistenzsystemen zur Unterstützung der Lehrenden und der Einsatz von Learning Analytics zur Erstellung individueller Lernangebote denkbar. Auch der Aufbau und die Durchführung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten für Lehr- und Verwaltungspersonal stellen förderfähige Maßnahmen dar. Datenethische Aspekte bzw. der Umgang mit datenschutzrechtlichen Regelungen sind zu beachten. Bis zu zwei Millionen Euro für Einzelvorhaben und bis zu fünf Millionen für Verbundvorhaben können staatliche Hochschulen mit ihren Ideen für eine Förderung über 48 Monate beantragen.

Den Link zur Bekanntmachung finden Sie hier. 

Die Pressemitteilung finden Sie hier.