MMKH-Schulung: KI-Recht im Hochschulkontext – Datenschutzrecht
08
Dec
MMKH-Schulung: KI-Recht im Hochschulkontext – Datenschutzrecht
Im Mittelpunkt dieses Workshops des Multimedia Kontor Hamburg (MMKH) steht die datenschutzrechtliche Bewertung von KI-Systemen in Lehre, Forschung und Verwaltung. Wir analysieren praxisnah die folgenden Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen der KI-Nutzung: Wann ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme über das öffentliche Interesse (LHG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) gedeckt und warum ist die Einwilligung im Hochschulkontext oft eine unsichere Basis?
- Hochrisiko-Systeme im Fokus: Warum gelten für KI im Zulassungsverfahren oder bei der Prüfungsbewertung (Proctoring) verschärfte Anforderungen an das Risikomanagement und die menschliche Aufsicht?
- Transparenz & Information: Wie müssen Studierende über die Logik hinter algorithmischen Entscheidungen informiert werden und welche Kennzeichnungspflichten bestehen für KI-Interaktionen?
- Drittlandtransfer & Datensouveränität: Wie ist der Einsatz von Tools wie DeepSeek oder US-basierten Diensten unter Berücksichtigung von Standardvertragsklauseln und dem EU-US Data Privacy Framework zu bewerten?
- Prüfung von KI-Systemen: Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und Grundrechte-Folgenabschätzungen (GRFA) vor der Inbetriebnahme neuer Tools
Schwerpunkte:
- Rollenverteilung: Die Hochschule als Anbieterin vs. Betreiberin und die daraus resultierenden Überwachungspflichten
- Automatisierte Einzelentscheidungen: Grenzen des Art. 22 DSGVO bei der Bewertung von Studienleistungen und der Notenvergabe
- KI-Kompetenzpflicht: Umsetzung der gesetzlichen Schulungspflicht für Personal und Studierende seit Februar 2025.
- Privacy by Design: Auswahl datensparsamer KI-Lösungen und Minimierung algorithmischer Verzerrungen (Bias)
Relevante Gesetze & Normen:
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Insbesondere Art. 5 (Grundsätze), Art. 6 (Rechtmäßigkeit), Art. 22 (Automatisierte Entscheidungen) und Art. 35 (DSFA).
- KI-VO bzw. AI-Act: Fokus auf Art. 4 (KI-Kompetenz), Art. 14 (Menschliche Aufsicht), Art. 26 (Pflichten der Betreiber) und Art. 50 (Transparenz).
Das vielfältige Angebot an KI-bezogenen Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen ist eine Kooperation des Netzwerks Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) sowie assoziierter Partner und der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.
