In diesem Blogbeitrag schlage ich ein Prüfverfahren für Lehrende vor. Es ist dazu gedacht, Lehrenden zu ermöglichen ihre eigenen digitalen Bildungsangebote auf technische Aspekte der Barrierefreiheit hin überprüfen. Im Folgenden erfahren Sie, warum das wichtig ist und außerdem widme ich mich der Frage, ob das Prüfverfahren auf technische Aspekte beschränkt ist oder ob gegebenenfalls weitere Nutzungsmöglichkeiten bestehen.
Ich halte ein solches Prüfverfahren aus verschiedenen Gründen für wichtig. Lehrende sollen dazu in der Lage sein, selber zu überprüfen, ob der von ihnen angebotene Kurs oder das Bildungsangebot für alle Lernenden zugänglich ist, auch für Lernende mit besonderen Bedürfnissen. So bekommen Lehrende einen Eindruck davon, wo sie Dinge verbessern sollten oder müssen.
Das Prüfverfahren für digitale Bildungsangebote ist als Unterstützung für Lehrende gedacht. Mit diesem Prüfverfahren können sie überprüfen, ob die von ihnen bereitgestellten Materialien und Aktivitäten grundlegende Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen. Hochschulen können das Prüfverfahren nutzen, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, ob die angebotenen digitalen Bildungsangebote barrierefrei sind oder welche Barrieren sie noch enthalten.
Aus verschiedenen Gründen ersetzt dieses Prüfverfahren keine umfassende Überprüfung der Barrierefreiheit. Zum einen setzen solche Prüfverfahren technische Kenntnisse voraus, die über das hinaus gehen, was Lehrende in ihrem professionellen Alltag brauchen. Zum anderen sind Lehrende nicht alleine für die Barrierefreiheit von digitalen Bildungsangeboten zuständig. Bei vielen Lernmanagementsystemen können Lehrende nur bestimmte Bereiche innerhalb des Systems und der Kursumgebungen gestalten. Sie können Aktivitäten und Materialien hinzufügen, aber sie können nicht den grundlegenden Aufbau des Lernmanagementsystems verändern. Dafür ist bspw. die Hochschul-IT-Abteilung oder ein anderer Arbeitsbereich verantwortlich. Daher bildet das hier beschriebene Prüfverfahren auch nicht vollständig die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten ab.
Eine weitere Einschränkung betrifft die hochschuldidaktische Gestaltung von digitalen Bildungsangeboten. Auch dazu enthält dieses Prüfverfahren keine Hinweise. Für die Überprüfung von didaktischen Aspekten wird ein anderes Prüfverfahren entwickelt.
Ein wichtiger Punkt zuletzt: Das hier beschriebene Prüfverfahren ist ein Vorschlag! Wenn Sie also der Meinung sind, dass einzelne Prüfpunkte nicht korrekt sind, etwas fehlt oder etwas überflüssig ist, dann teilen Sie mir das bitte mit! Gerne per Email an mich oder hier in der Kommentarfunktion.
Für das Prüfverfahren empfehle ich einen aktuellen Chrome- oder Firefox-Browser. Der Browser sollte auf einem Desktop-Rechner installiert sein. Online-Kursumgebungen und digitale Bildungsangebote sollten nicht auf Laptops, Tablets oder anderen Mobilgeräten getestet werden. Die Bildschirme sind kleiner und die Browsererweiterungen können auf den mobilen Browservariaten für Tablets nicht installiert werden.
Für die verschiedenen Prüfschritte sind noch folgende Browser-Erweiterungen nützlich:
Für die Überprüfung von PDF-Dokumenten sowie Word- und PowerPoint-Dokumenten werden entsprechend Microsoft Office und Adobe Acrobat Pro benötigt. Die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten kann ggf. auch mit dem PAC-Prüfwerkzeug überprüft werden.
Das Prüfverfahren umfasst insgesamt 15 Prüfschritte, die verschiedene, von Lehrenden beeinflussbare Bereiche der barrierefreien Gestaltung digitaler Bildungsangebote erfassen. Die Prüfschritte werden dreistufig bewertet als:
Außerdem kann es sein, dass ein Prüfschritt auf ein digitales Bildungsangebot nicht angewendet werden kann.
Wo nötig, gibt es Hinweise zur Bewertung des Prüfschritts.
Was wird geprüft und warum ist das wichtig?
Die Kursumgebung enthält eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie zur Berücksichtigung von beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfen, bspw. im Syllabus.
Digitale Bildungsangebote können für Studierende mit besonderen Bedürfnissen eine Herausforderung sein. Trotz sorgfältiger Planung und Vorbereitung können individuelle Mehrbedarfe bestehen, die mit der Kursbetreuung oder anderen Verantwortlichen der Hochschule geklärt werden müssen. Es ist daher empfehlenswert, den Studierenden entgegenzukommen sowie Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten zu nennen.
Wie wird geprüft?
Bewertung
Bildinhalte in Lehr-Lerninhalten benötigen einen inhaltsgleichen Alternativtext.
Für blinde Nutzer*innen sind Bildinhalte mit lehrrelevantem Informationsgehalt wie Abbildungen, Karten, Zeichnungen, Skizzen, Reproduktionen von Gemälden, Diagramme u.ä. nicht nutzbar. Daher brauchen sie eine Textalternative, welche den Bildinhalt ersetzt.
In diesem Prüfschritt werden nur Bildinhalte überprüft, welche die Lehrenden selber ändern können. Nicht geprüft werden Bildinhalte z.B. eines Lernmanagementsystems, die nicht von den Lehrenden geändert werden können. Ebenfalls nicht Gegenstand dieses Prüfschritts sind Bildinhalte, die mathematische Symbole und Formeln darstellen.
Gerade komplexe Bildinhalte können oft nicht mit einem Alternativtext angemessen beschrieben werden. Hier kann es erforderlich sein, im Fließtext eine ausführliche Beschreibung vorzunehmen oder eine ausführliche Textalternative zu verlinken (normaler Link oder longdesc-Attribut).
Lernende mit besonderen Bedürfnissen stoßen in digitalen Lernangeboten oft auf Barrieren, deren Überwindung viel Zeit und Energie kostet. Lehrende können das mit einer Anpassung des digitalen Angebots vereinfachen.
Als Minimalanforderungen an den Farbkonstrat gilt ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 für Text und Bildtext. Geprüft wird außerdem der Farbkontrast von großem Text, Nicht-Text-Inhalten wie Grafiken und Diagrammen.
Nicht geprüft werden Texte in Logos oder Abbildungen, die nicht verändert werden dürfen, wie bspw. Flaggen, Faksimiles oder Bildschirmfotos. Bei Diagrammen ist abzuwägen, ob diese aus anderen Quellen übernommen oder von den Lehrenden selber erstellt wurden. Wenn Diagramme selber erstellt wurden, können diese mit ausreichenden Kontrastverhältnissen neu erstellt werden. Bei einigen Diarammtypen wie bspw. Heatmaps ist aber auch das schwierig, weil es dabei auf feine Farbabstufungen ankommt.
Ein ausreichender Farbkontrast ist für viele Nutzer*innen mit einer Sehbeeinträchtigung notwendig, um visuelle Inhalte gut zu erfassen. Das gilt gleichermaßen auch für Menschen mit einer Farbfehlsichtigkeit oder Farbenblindheit.
Ein ausreichender Farbkontrast ist auch wichtig, wenn Inhalte auf Schwarzweiß-Druckern ausgedruckt oder auf monochromen Displays wie E-Paper-Displays betrachtet werden.
Eine strukturierte Lernumgebung verbessert die Übersichtlichkeit und erleichtert die Navigation.
Überschriften untergliedern webbasierte Angebote in Abschnitte. Digitale Bildungsangebote lassen sich so in thematische oder inhaltliche Bereiche gliedern. Das erleichtert allen Nutzer*innen die Orientierung, denn sie können schnell erfassen, was der entsprechende Abschnitt enthält.
Nutzer*innen von assistiver Technologie können sich Listen von Überschriften ausgeben lassen. Auf diese Weise können sie sich schnell einen Überblick verschaffen und zum gewünschten Abschnitt navigieren.
Hinweis: Dieser Prüfschritt ist nur dann anwendbar, wenn Lehrende die technische Möglichkeit haben, die Übersichts- oder Startseite mittels Überschriften zu strukturieren.
Die Nutzung von digitalen Bildungsangeboten fällt allen Nutzer*innen leichter, wenn die Kursumgebung sinnvoll und nachvollziehbar aufgebaut ist. Das bedeutet nicht, dass jedes Bildungsangebot gleich aufgebaut sein muss. Aber z.B. innerhalb der gleichen Kursumgebung sollte die Abfolge wiederholt genutzter Inhalte (Materialien, Aktivitäten) immer ähnlich sein.
Ein konsistenter Aufbau eines Bildungsangebots hilft allen Nutzer*innen bei der Orientierung und Navigation. Sie können sich voll auf die Inhalte konzentrieren und müssen sich nicht immer zunächst mit einer neuen Abfolge auseinandersetzen, bevor sie sich an die inhaltliche Arbeit machen können. Auch blinde oder stark sehbeeinträchtigte Nutzer*innen profitieren von einer sinnvoll und nachvolziehbaren Gliederung.
Aktivitäten und Materialien innerhalb eines zusammengehörenden digitalen Bildungsangebots sind konsistent benannt.
Die durchgängig konsistente Bezeichnung erleichtert die Orientierung in einem digitalen Bildungsangebot. Nutzer*innen von Bildschirmvorlesesoftware suchen innerhalb einer Webseite oft nach bestimmten Dingen. Wenn Folien zu einem Vorlesungsvideo (z.B. mit dem Präfix “Vorlesungsfolien” oder “Präsentation”) oder Diskussionsforen (z.B. mit dem Präfix “Forum” oder “Diskussion”) konsistent benannt werden, erleichtert dies das Auffinden und Nutzen solcher Inhalte.
Das Ziel eines Links, egal ob er auf Bereiche im digitalen Bildungsangebot oder auf externe Inhalte verweist, soll aus dem Linktext oder aus dem unmittelbaren Kontext des Links hervorgehen. Verweist der Link auf ein anderes Dateiformat als HTML, soll auch das Dateiformat angegeben werden.
Ein Link soll so angelegt sein, dass Nutzer*innen aufgrund des Linktext entscheiden können, ob sie dem Link folgen möchten oder nicht. Assistive Technologien können Listen von Links erstellen. Wenn die Links als beschreibene Links angelegt sind, können Nutzer*innen nur aufgrund der Linktexte entscheiden, ob sie den Link aufrufen möchten oder nicht.
Beispiele:
Naturwissenschaftlich-technische Inhalte nutzen sehr häufig mathematische Formeln, die natürlich auch für Nutzer*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen lesbar sein sollen. Beispielsweise müssen mathematische Formeln auch mit einem Screenreader nutzbar sein und sie müssen sich möglichst verlustfrei vergrößern lassen.
MathML ist die offizielle Auszeichnungssprache für mathematische Inhalte im Web, aber MathML wird nicht von allen Browsern im notwendingen Umfang unterstützt. Deshalb werden mathematische Formeln im Web in der Regel mit Hilfe von MathJax umgesetzt. MathJax setzt LaTeX, MathML und AsciiMath in verschiedene Ausgabeformate (HTML + CSS, SVG, MathML) um. Zusätzlich ist es MathJax möglich, das Ausgabeergebnis vorlesen zu lassen oder zu vergrößern.
Neben der Umsetzung mit MathJax werden mathematische Formeln oft als Grafik mit zugehörigem Alternativtext ausgegeben. Diese Lösung ist nicht ideal, weil sie sich ausschließlich an blinde Nutzer*innen wendet. Eine mathematische Formel als Pixelgrafik lässt sich nicht weiternutzen und sie kann nicht verlustfrei vergrößert werden.
In der Frühzeit des Internets wurden Tabellen häufig für das Layout von Webseiten verwendet. Und auch heute noch nutzen viele Menschen Tabellen, um das visuelle Erscheinungsbild auch von digitalen Bildungsangeboten zu verändern. Tabellen sollten aber im Web niemals für Layoutzwecke genutzt werden. Denn oftmals stimmt bspw. die beabsichtigte Lesereihenfolge nicht mit der Lesereihenfolge der Layouttabelle überein. Oder die Inhalte können nicht zuverlässig vergrößert werden. Das führt dann zu Problemen.
Tabellen sind für tabellarische Daten gedacht und sollten auch nur dafür genutzt werden. Also Daten, bei denen die Inhalte der einzelnen Tabellenzellen über Spalten und Zeilen korrekt zugeordnet werden können. Das bedeutet aber auch, dass Datentabellen strukturell richtig aufgebaut sein müssen. Dazu müssen Zeilen- und Spaltenüberschriften mit <th> ausgezeichnet sein.
Hinweis: Alternativ kann die Prüfung auch mit der Web Developer Toolbar erfolgen. Dort im Menü Information > Disply Table Information aufrufen.
Fachbegriffe und fachtypische Abkürzungen sind vielen Nutzer*innen anfangs nicht geläufig. Auch Nutzer*innen mit bestimmten Formen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung haben Schwierigkeiten, wenig geläufige Wörter oder Abkürzungen zu verstehen. Das gilt auch für Nutzer*innen mit einer anderen Muttersprache. Nicht zuletzt hat Bildschirmvorlesesoftware Schwierigkeiten mit der korrekten Aussprache von wenig geläufigen Abkürzungen.
Daher sollten Fachbegriffe erläutert werden. Das kann in einem Glossar gemacht werden, auf dessen Einträge anschließend verlinkt werden kann. Abkürzungen sollten zumindest bei ihrem ersten Auftreten in einem digitalen Bildungsangebot erläutert werden. Dazu kann die ausgeschriebene Form in Klammern hinter die Abkürzung gesetzt werden. Oder die Abkürzung wird mittels <abbr> ausgezeichent und erläutert.
Digitale Bildungsangeboten enthalten häufig Dokumente, die für die Nutzer*innen gedacht sind. Foliensätze von Präsentationen sowie von den Lehrpersonen verfasste Textdokumente werden bereitgestellt. Auch diese Dokumente müssen barrierefrei sein.
Alle von den Lehrpersonen bereitgestellten Dokumente müssen barrierefrei sein, damit auch Nutzer*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen diese verwenden können. Oft fällt es Lehrpersonen leichter, Inhalte mit einem Textverarbeitungsprogramm oder einem Präsentationsprogramm zu erstellen, anstatt die Inhalte webbasiert umzusetzen. Daher müssen auch solche bereitgestellten Dokumente überprüft werden.
Hinweis: Es geht bei diesem Prüfschritt nur um Dokumente, wie von den Lehrenden selber erstellt wurden. Dokumente Dritter (z.B. wissenschaftliche Artikel als PDF-Dokumente) sollen in diesem Prüfschritt nicht getestet werden. In der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader steht die Barrierefreiheitsprüfung nicht mehr zur Verfügung. Hier muss der Adobe Acrobat Pro oder ggf. das Prüfwerkzeug PAC eingesetzt werden.
Die in der Tonspur eines aufgezeichneten Videos vermittelten Informationen müssen für alle Lernenden verfügbar sein. Textbasierte Alternativen machen die Informationen auf für die Lernenden zugänglich, die einen Audioinhalt nicht wahrnehmen können.
Gehörlose und hörbeeinträchtigte Lernende können Audio-Inhalte von Videos nicht oder nur eingeschränkt nutzen und brauchen daher Untertitel und Transkript. Untertitel können aber auch für andere Nutzer*innen hilfreich sein, z.B. in geräuschsensiblen Umgebungen oder wenn sie eine andere Muttersprache sprechen.
Hinweise: Untertitel sind nur dann notwendig, wenn das Video nicht selber schon eine Medienalternative ist. Untertitel dürfen die Audio-Inhalte nicht paraphrasiert wiedergeben und bei mehreren Sprecher*innen müssen diese identifizierbar sein.
Menschen die blind oder stark sehbeeinträchtigt sind, benötigen Informationen zum visuellen Inhalt eines Videos.
Blinde oder stark sehbeeinträchtigte Lernende können visuelle Inhalte von Videos nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Daher benötigen sie eine Audiodeskription des visuellen Inhalts oder eine textbasierte Inhaltsalternative.
Hinweise: Audiodeskriptionen sind nur dann notwendig, wenn das Video nicht selber schon eine Medienalternative ist. U
Durch aufgezeichnete Audioinhalte und stumme Videos (nur Bewegtbild, kein Audio) vermittelte Informationen müssen für alle Lernenden verfügbar sein. Textbasierte Alternativen machen die Informationen auf für die Lernenden zugänglich, die einen Audioinhalt nicht hören oder ein stummes Video nicht sehen können.
Gehörlose und hörbeeinträchtigte Lernende können Nur-Audio-Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen und brauchen daher ein Transkript. Stumme Videos sind für blinde oder sehbeeinträchtigte Lernende nicht nutzbar, weshalb sie eine Alternative brauchen.
Hinweise: Textalternativen sind nur dann notwendig, wenn die Nur-Audio- und Nur-Video-Inhalte nicht selber schon eine Medienalternative sind. Transkriptionen von Audioinhalten dürfen nicht paraphrasiert sein und bei mehreren Sprecher*innen müssen diese identifizierbar sein.
Audio- und Videoinhalte sollen nicht automatisch abgespielt werden, sobald ein Inhalt oder eine Seite aufgerufen wird. Stattdessen können die Nutzer*innen die Inhalte selber starten.
Es stört viele Nutzer*innen, wenn Inhalte automatisch abgespielt werden, sobald eine Seite des digitalen Bildungsangebots aufgerufen wird. Nutzer*innen von Bildschirmvorlesesoftware bspw. müssen ihrer Software ungestört zuhören können. Aber auch für viele andere Menschen ist es irritierend, wenn beim Aufruf einer Seite Audio- oder Videoinhalte automatisch abgespielt werden und nicht klar ist, wo sich die Inhalte befinden oder wie das Abspielen gestoppt werden kann.
Hochschulen sind gemäß gültigem Recht dazu verpflichtet, dass die von ihnen angebotene und eingesetzte Technologie barrierefrei ist.
Lehrende bekommen von ihrer Hochschule bestimmte Technologie angeboten, die für digitale Bildungsangebote genutzt werden kann. Dabei müssen die Hochschulen sicherstellen, dass die von ihnen angebotene Technologie barrierefrei nutzbar ist. Wenn Lehrende für ihre digitalen Bildungsangebote allerdings noch andere Technologie nutzen, kann diese für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigung eine unnötige Barriere darstellen.
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