Meiner Meinung nach darf man die Comicbegriffe an sich selbst nutzen,da sie als Teile des allgemeinen Sprachgebrachs gelten. Sie dürfen jedoch in keinerlei direkten Zusammenhang mit lizengeschützeten Inhalten (z.B ComicBIldern )gebracht werden .Dies würde die Urheberrechte bspw.der Comicschöpfer verletzen .Auch kommerzieller Gebracuh spielot hier eine entscheidene Rolle,also die Frage, ob die App vermarktet wird und wie dies vertraglich gergelt ist . (Hier gilt es Unterschiede zu beachten .zb. Helden in der Abifeier vs.eine App die zehntausendfach verkauft wird. )
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