Förderbekanntmachung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Förderbekanntmachung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

19.11.20
Förderankündigung Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Am 19. November hat die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ihre erste Förderbekanntmachung veröffentlicht. Unter dem Titel „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken. Präsenzlehre, Blended Learning und Online-Lehre innovativ weiterdenken, erproben und strukturell verankern“ fördert die Stiftung Projektvorhaben.Förderankündigung Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Förderbekanntmachung

Logo Stiftung Innovation in der HochschullehreDie erste Förderbekanntmachung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre trägt den Titel „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“. Ziel der Förderung ist, „dass innovative Ideen für das Lehren und Studieren erprobt und in die Praxis gebracht werden.“ Dabei steht sowohl digital angereicherte Präsenzlehre als auch Blended Learning im Fokus. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate im Zeitraum der Jahre 2021-24. Das Gesamtfördervolumen liegt bei 300-360 Millionen Euro, von denen je Antrag 0,5-5 Millionen Euro als Orientierung angedacht sind. 

Gefördert werden unter anderem die Entwicklung, Erprobung und Skalierung einzelner virtueller oder BlendedLearning-Konzepte, aber auch die Weiterentwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien für Studium und Lehre. 

Einreichungsfrist ist der 01.03.2021.

Die Bekanntmachung inkl. Zielen, förderfähigen Maßnahmen und Auswahlkriterien finden Sie hier. 

Über die Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wurde 2020 in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH gegründet. Grundstein war die Verwaltungsvereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ zwischen Bund und Ländern vom 6. Juni 2019, die die kontinuierliche Förderung von Innovationsfähigkeit, Austausch, Vernetzung und Transfer in Studium und Lehre anstrebt.

Eine der Zielstellungen der Stiftung ist die Förderung geeigneter Projekte, die an einzelnen Hochschulen verankert sind oder im Verbund umgesetzt werden und die zur Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre beitragen. Damit die ersten Fördergelder zügig an die Hochschulen fließen können, werden die Förderrichtlinien bereits in der ersten Förderbekanntmachung am 19. November 2020 veröffentlicht.