EFI-Gutachten 2018: Bedeutung der digitalen Bildung betont

EFI-Gutachten 2018: Bedeutung der digitalen Bildung betont

28.02.18

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) leistet seit über zehn Jahren wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung. Nun wurde das jährliche Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands veröffentlicht. Wir geben einen kleinen Einblick in die Empfehlungen zur digitalen Bildung. 

Im elften Jahresgutachten der EFI, das der Bundeskanzlerin in Berlin übergeben wurde, betonen die Wissenschaftler die entscheidende Bedeutung der digitalen Bildung: „Vor uns stehen große Herausforderungen durch neue digitale Technologien auf Basis von künstlicher Intelligenz, autonomer Systeme, Robotik, Big Data oder Cloud Computing, die künftig Deutschlands bisherige Spezialisierungsvorteile in Frage stellen und zugleich aber auch neue Geschäftsmodelle ermöglichen“, so der Vorsitzende der Expertenkommission, Prof. Dietmar Harhoff vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. „Den neuen digitalen Anforderungen muss sich deshalb auch das deutsche Bildungs- und Weiterbildungssystem stellen: Fähigkeiten in Software- und Algorithmen-Entwicklung bzw. entsprechend qualifizierte Fachkräfte mit digitalen ‚Schlüsselkompetenzen‘ sind wichtige Voraussetzungen für Produktivitätswachstum und Innovation in alten wie in neuen Branchen.“ 

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen werden in den Unterkapiteln Leitlinien für die F&I-Politik der neuen Legislaturperiode, Nachhaltigkeit und Innovationspolitik, Fachhochschulen im Wandel und digitale Bildung beschrieben. Die Kernthemen in diesem Jahr sind Langfristige Entwicklungen von Produktivität und Innovation, Herausforderungen der europäischen F&I-Politik, sowie Autonome Systeme. 

Förderung und Evaluation digitaler Kompetenzen

Eine der wichtigen Schwerpunkte für die Forschungs- und Innovationspolitik der kommenden Legislaturperiode ist die Forderung, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Um die Herausforderungen des digitalen Wandels zu bewältigen, ist es sinnvoll, Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien in allen Ausbildungsbereichen breit zu fördern. Allerdings reiche ein Fokus auf Software allein nicht aus – vielmehr sei eine Verschränkung mit anderen Fähigkeiten nötig. „In jedem Fall muss das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften durch verbesserte digitale Bildung an den Schulen und Hochschulen, in der dualen Berufsausbildung und der Weiterbildung erhöht werden“, so Prof. Backes-Gellner von der Universität Zürich und Mitglied der Kommission.

Konkret empfiehlt die Kommission, digitale Bildung an deutschen Schulen zu stärken. Der seit geraumer Zeit geplante DigitalPakt Schule sollte endlich auf den Weg gebracht und mit einer ausreichenden Finanzierung abgesichert werden.

An tertiären Einrichtungen sollten Studierenden aller Fächer neben Programmierkompetenzen und Kenntnissen der Software- und Web-Entwicklung auch Datenwissenschaften und Methoden des maschinellen Lernens vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollten die neuen Möglichkeiten durch das abgeschaffte Kooperationsverbotes genutzt werden, um in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern geeignete Best-Practice-Ansätze in Hochschulen umzusetzen.

In der dualen Berufsausbildung sollten die Angebote im IT-Bereich, insbesondere Programmierung, IT-Sicherheit sowie Software- und Web-Entwicklung, über alle Disziplinen hinweg deutlich erweitert werden. Digitalkompetenzen sollten als fester Bestandteil in jeder Berufsausbildung, nicht nur in IT-Berufen, verankert werden. Eine Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten („lebenslanges Lernen“) ist vor dem Hintergrund sich immer schneller wandelnder Qualifikationsbedarfe im IT-Bereich unerlässlich.

Um digitale Kompetenzen fördern zu können, müssen sie kontinuierlich erfasst werden. Die Expertenkommission begrüßt daher ausdrücklich die Teilnahme Deutschlands an internationalen Vergleichsstudien wie ICILS oder PIAAC zur Messung der digitalen Schlüsselkompetenzen von Schülern und Erwachsenen.

Stärkung von Fachhochschulen

Die Expertenkommission spricht sich zudem dafür aus, ein Nachfolgeprogramm für den Hochschulpakt zu initiieren. Bei der Finanzierung der Lehre sollten jedoch nicht nur die Zahl der Studierenden, sondern auch die Betreuungsrelationen und andere qualitätsrelevante Indikatoren berücksichtigt werden. Zudem wird eine Verbesserung der Grundfinanzierung für Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs/HAWs) gefordert.

Des Weiteren betonen die Expert(inn)en, dass die FHs/HAWs eine sehr wichtige Rolle sowohl im deutschen Hochschul- als auch im Innovationssystem einnehmen. Sie empfehlen, dass sowohl die FHs/HAWs als auch die Universitäten ihre eigenständigen Profle erhalten und diese jeweils entsprechend den sich im Zeitverlauf wandelnden Anforderungen spezifsch weiterentwickeln. Die Studierendenzahlen sollen steigen und geeignete Instrumente zur Gewinnung von Lehrenden ergriffen werden. Eine Durchlässigkeit des zweigliedrigen Hochschulsystems ist gerne gesehen, um kooperative Promotionen zu ermöglichen. Das Promotionsrecht selbst sollte nach Auffassung der Expertenkommission jedoch weiterhin exklusiv bei den Universitäten liegen. Sie empfehlt, kontinuierlich zu beobachten und zu evaluieren, wie sich die zunehmend genutzten verschiedenen Modelle der kooperativen Promotion und ihre Förderung entwickeln. 

 

Hier können Sie das Gutachten herunterladen, außerdem gibt es eine Kurzfassung auf Deutsch und Englisch.