DAAD-Ausschreibung: Internationale Mobilität und Kooperation Digital

DAAD-Ausschreibung: Internationale Mobilität und Kooperation Digital

14.01.19

Unter dem Titel „Internationale Mobilität und Kooperation Digital“ ist derzeit vom DAAD ein Förderprogramm für transnationale Lehre ausgeschrieben. Am 31. März 2019 ist Antragsschluss für die Stufe 1: Erarbeitung des Projektantrags. Folgend geben wir die Beschreibung des DAAD wieder.

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Verankerung digital gestützter, transnational verschränkter Curricula und Studienangebote, der Aufbau von Methodenwissen und digitalen Kompetenzen, die Implementierung von serviceorientierten, digital gestützten Infrastrukturen für transnationale Lehre sowie die Unterstützung der Studierendenmobilität durch transparente Lehr- und Lernangebote und moderne digitale Verwaltungsverfahren.

Was wird gefördert?

Gefördert wird u.a. Personal an der deutschen Hochschule zur Projektdurchführung, projektbezogene Reisen und Veranstaltungen, die Entwicklung von innovativen Lehrformaten und deren Implementierung in Curricula, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur IT-Entwicklung, Mobilität von Studierenden und Lehrenden im Rahmen von Kurzaufenthalten.

Wer wird gefördert?

Studierende und Graduierte sowie Lehrpersonal der beteiligten Hochschulen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie Hochschulkonsortien mit deutschen und ausländischen Partnern.

Die Antragstellung, Auswahl und Förderung der Projekte erfolgt zweistufig: 

Stufe 1: Erarbeitung des Projektantrags (Frist: 31. März 2019)

In der ersten Stufe sind Anträge auf Förderung zur Ausarbeitung eines Projektvollantrags einzureichen. Diese beinhalten eine hochschulspezifische Positionierung im Strategiebereich der Internationalisierung durch Digitalisierung und legen insbesondere dar, wie die hochschulinternen Organisationseinheiten zur Erreichung der Projektziele zusammenarbeiten und welche Beiträge möglichst mit schriftlicher Interessensbekundung bereits zu benennende internationale Partnereinrichtungen hierfür leisten. Die einzureichende Projektskizze soll ein mindestens dreijähriges Förderprojekt umreißen (s. Punkt „Antragstellung“) und dabei die Organisationsstrukturen und -prozesse ausweisen sowie die Umsetzungsphasen definieren, die maßgeblich dazu beitragen, digital gestützte internationale Mobilitäten und Kooperationen langfristig zu befördern. Bis zu 20 Projekte werden auf Grundlage dieser Projektskizze ausgewählt. Die viermonatige Förderung der ersten Stufe (bis zu 50.000 Euro pro Projekt) dient der Erarbeitung des Projektantrags. 

Stufe 2: Umsetzung des Projekts (Frist: 30. November 2019)

In der zweiten Stufe ist der Antrag auf Förderung des konkret ausgearbeiteten Projekts einzureichen. Es werden bis zu fünf Projekte ausgewählt und über eine Zuwendung gefördert. Bei qualitativ gleichwertigen Anträgen genießt derjenige mit einer geringeren beantragten Fördersumme Priorität. 

Weitere Informationen zu der Ausschreibung finden Sie hier.