Stadtplan - Bild: [https://unsplash.com/search/search?photo=D2K1UZr4vxk Sylwia Bartyzel]
Auf dieser Seite beantworten wir Fragen zur Peer-to-Peer-Beratung des Hochschulforums Digitalisierung. Hochschulen können sich noch bis zum 15. April 2019 mit einer Interessensbekundung für die 3. Runde der Strategieberatung bewerben.
Q: Was meint “Strategien für Hochschulbildung im digitalen Zeitalter”?
A: Strategien für Hochschulbildung im digitalen Zeitalter zielen auf die auf die zeitgemäße und innovative Weiterentwicklung von Studium und Lehre ab. Grundlae hierfür ist die Erarbeitung und Entwicklung eines konkreten Profils für die Hochschule im digitalen Zeitalter (Mission & Vision) sowie von konkreten Maßnahmen zur strategischen, hochschulspezifischen Weiterentwicklung von Studium und Lehre (Motivation der Lehrenden, Unterstützungsstrukturen, Ressourcen, etc.). Ein einzelnes Strategiepapier zu schreiben und zu beschließen steht dabei weniger im Vordergrund als die hochschulspezifische Profilbildung und deren Umsetzungen in konkreten Maßnahmen. Digitalisierung darf dabei nie Selbstzweck sein und sollte als Querschnittsthema betrachtet werden.
Q: Als Hochschule wollen wir eine hochschulweite Strategie für Forschung, Lehre und Verwaltung erarbeiten. Ist das im Programm abgedeckt?
A: Im Kern des Programms steht die strategische Weiterentwicklung von Studium und Lehre. Forschung und Verwaltung werden insofern berücksichtigt, wenn einen klare Bezug zur strategischen Weiterentwicklung von Studium und Lehre aufweisen. Eine reine Betrachtung von Forschung oder Verwaltung kann im Rahmen des Programms nicht geleistet werden.
Q: Wie werden die Hochschulen ausgewählt?
A: Die Hochschulen werden durch ein Auswahlgremium ausgewählt, das aus dem Lenkungskreis des Hochschulforum Digitalisierung sowie externen Expert(inn)en besteht. Zentral für die Auswahl ist, dass die Hochschule klare Ziele für die Gestaltung von Studium und Lehre im digitalen Zeitalter formulieren und überzeugend darstellen kann, wie der Prozess der Peer-to-Peer-Beratung die Entwicklung und spätere Umsetzung von Maßnahmen, die der Erreichung dieser Ziele dienen, nachhaltig unterstützt.
Dies bedeutet auch, dass die Peer-to-Peer-Beratung sowohl für Hochschulen sinnvoll sein kann, die bereits sehr erfolgreich im Kontext der Digitalisierung in Studium und Lehre aktiv sind und ggf. vor allem bereichsspezifische Weiterentwicklungen anstreben, als auch Hochschulen, die hier erst am Anfang stehen und etwa ein umfassendes Change Management angehen wollen.
Wesentliche Kriterien bei der Auswahl sind ein 1) schlüssiges Gesamtkonzept, 2) klare Herausforderungen und Ziele, 3) passende Vorarbeiten, 4) die Nachhaltigkeit der Beratung sowie 5) überzeugende Maßnahmen zur Beteiligung aller für die Digitalisierung in Studium und Lehre relevanten Akteure und Statusgruppen.
Q: Können Hochschulen 2019 eine Interessensbekundung einreichen, wenn sie sich 2017 oder 2018 bereits beworben haben und nicht für das Peer-to-Peer-Verfahren ausgewählt wurden?
A: Ja, auch Hochschulen, die bereits in der ersten bzw. zweiten Ausschreibungsrunde eine Interessensbekundung eingereicht haben und nicht ausgewählt wurden, können 2019 wieder eine Interessensbekundung einreichen. Dies gilt auch für Hochschulen, die sich für das Landesprogramm in Baden-Württemberg beworben haben.
Q: Wie soll die Interessensbekundung aufgebaut sein und welche Informationen müssen enthalten sein?
A: Die Interessensbekundung soll den Entwicklungsstand der Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung von Studium und Lehre im digitalen Zeitalter sowie bisherige Aktivitäten des digitalen Lehrens und Lernens darstellen, maximal zwei strategische Handlungsfelder mit den damit verbundenen Zielen der Hochschule identifizieren sowie eine konkrete strategische Herausforderung erläutern, die mithilfe der Peer-to-Peer-Beratung bearbeitet werden soll. Zudem soll erläutert werden, wie die Peer-to-Peer-Beratung in die Hochschulentwicklung eingebunden und nachhaltig in der Weiterentwicklung von Hochschulstrategien und konkrete Umsetzungsmaßnahmen verankert wird. Auch Maßnahmen zur Beteiligung aller relevanten Akteure und Statusgruppen im Beratungsverfahren müssen schlüssig dargestellt werden.
Q: Wann erfolgt die Auswahl, welche Hochschulen an der Peer-to-Peer Beratung 2019/2020 teilnehmen?
A: Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Interessensbekundungen am 15.04.2019 werden Ende Mai 2019 die teilnehmenden Hochschulen für die dritte Runde der Peer-to-Peer-Beratung von einem Auswahlgremium ausgewählt (s. o.). Hochschulen, die sich beworben haben, erhalten bis Ende Mai 2019 eine Rückmeldung auf ihre Interessensbekundung.
Q: Wer sind die beratenden Expert(inn)en und wie werden diese ausgewählt?
A: Über das Netzwerk des Hochschulforum Digitalisierung gibt es einen Pool an Expert(inn)en, die verschiedene Kompetenzprofile aufweisen und aus unterschiedlichen Statusgruppen der Hochschulen (Hochschulleitung, Lehrende, Studierende, etc.) bzw. aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft kommen. Auf Basis der konkreten Herausforderung, die die teilnehmende Hochschule im Rahmen des Programms erarbeiten möchte, werden jeder teilnehmenden Hochschule Vorschläge für passende Expert(inn)en gemacht. Die Hochschule kann bereits in der Interessensbekundung konkrete Vorschläge zu möglichen Kompetenzfeldern und Perspektiven der externen Peers machen. Die finale Auswahl der beratenden Expert(inn)en erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Hochschule.
Q: Welche konkreten Kosten kommen auf die Hochschulen zu?
A: Die Reisekosten und Tagegelder der Peers trägt das Hochschulforum Digitalisierung. Die teilnehmenden Hochschulen tragen die Kosten für das Catering der beiden Workshoptage an der Hochschule, stellen dort Räume und Arbeitsmaterialien (Metaplanwände etc.). Außerdem gehört ein gemeinsames Abendessen des Hochschulprojektteams, der Peers und den Vertreter(inne)n des Hochschulforum Digitalisierung dazu. Auch trägt die Hochschule die Reisekosten der eigenen Hochschulvertreter(inn)en zu einem übergreifenden Workshop aller teilnehmenden Hochschulen und zu der internationalen Strategiekonferenz 2019.
Q: Welche Akteure innerhalb der Hochschule nehmen an dem Beratungsprozess teil?
A: Jede ausgewählte Hochschule stellt ein Projektteam bestehend aus zentralen Akteuren für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre und der Hochschulleitung zusammen. Die Beteiligung der Hochschulleitung ist essentiell für die Analyse und Reflektion des Profils und der Ziele der Hochschule sowie für die Erarbeitung zukunftsweisender Maßnahmen. Die Hochschulleitung muss daher zentral am Verfahren beteiligt sein, damit die Ergebnisse der Beratung nachhaltig in die Weiterentwicklung der Lehre einfließen können.
Q: Muss das ganze Präsidium an dem Beratungsprozess teilnehmen oder ist es ausreichend, wenn ein Mitglied aus dem Präsidium teilnimmt?
A: An dem Beratungsprozess nehmen relevante Akteure der ausgewählten Hochschule teil, darunter auch Vertreter/-innen der Hochschulleitung. Eine Teilnahme aller Mitglieder des Präsidiums ist jedoch nicht erforderlich.
Q: Welche Angebote gibt es für Hochschulen, die nicht für das Peer-to-Peer-Verfahren ausgewählt wurden?
A: Für Hochschulen, die nicht für das Peer-to-Peer Verfahren ausgewählt wurden, schafft das Hochschulforum Digitalisierung regelmäßig Möglichkeiten, sich mit anderen Hochschulen zu strategischen Überlegungen, Zielsetzungen, zentralen Herausforderungen und Maßnahmen auszutauschen wie eine internationale Strategiekonferenz im Herbst 2019. Alle flankierenden Angebote zum Peer-to-Peer-Verfahren werden auf der Webseite des Hochschulforums Digitalisierung bekannt gegeben. Zudem sollen bis Ende Q1/2019 für Hochschulen Tools zur Verfügung gestellt werden, die den Prozess der Strategieentwicklung unterstützen.
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