Frequently asked questions zur Fachbereichsberatung des HFD
Q: Was meint “strategische Auseinandersetzung mit Studium und Lehre im digitalen Zeitalter” für Fachbereiche?
A: Strategien zur Digitalisierung in Studium und Lehre zielen auf die zeitgemäße und innovative Weiterentwicklung von Studium und Lehre ab. Die Auseinandersetzung mit einer passenden Digitalisierungsstrategie erfolgt dabei nicht nur seitens der Hochschulleitungen, sondern zunehmend auch auf Ebene der Fachbereiche. Im Rahmen des Programms werden aus Sicht der Fachbereiche bestehende Aktivitäten und Strukturen, konkrete Maßnahmen zur wirksamen Nutzung von digitalen Lösungen in Studium und Lehre sowie deren Verhältnis zu den von der Hochschule wie dem Fachbereich gesetzten Zielen analysiert.
Die für das Beratungsverfahren gewählten Schwerpunkte sollten im Kern auf Maßnahmen zur Digitalisierung in Studium und Lehre fokussieren, wobei andere Leistungsbereiche mit einbezogen werden können, sofern sie eine unmittelbare Auswirkung auf die Verbesserung von Studium und Lehre haben. Ein Strategiepapier zu schreiben und zu beschließen steht dabei weniger im Vordergrund als die fachbereichsspezifische Profilbildung und deren Umsetzungen in konkreten Maßnahmen. Digitalisierung darf dabei nie Selbstzweck sein und sollte als Querschnittsthema sowie im Kontext des gesamten Fachbereichs betrachtet werden.
Q: Welche Fachbereiche können sich für eine Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung bewerben?
A: Grundsätzlich können sich Fachbereiche aller staatlichen und staatlich akkreditierten privaten Hochschulen bundesweit bewerben, abhängig vom ausgewählten Fächerschwerpunkt des jeweiligen Jahres. Für den Durchgang 2022/23 konnten sich Fachbereiche aus dem Bereich Maschinenbau bewerben.
Der Fachschwerpunkt wechselt jährlich, d. h. in den kommenden vier Jahren werden Beratungen für jeweils ein anderes Fachgebiet ausgeschrieben. Die Auswahl der weiteren Fächer werden jährlich mit der Ausschreibung im Frühjahr bekanntgegeben.
Q: Können sich betriebswirtschaftliche Fachbereiche bewerben, die an der jeweiligen Hochschule institutionell mit einer anderen Disziplin zusammengefasst sind?
A: Ja. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn das für den jeweiligen Durchgang ausgewählte Fachgebiet mit anderen Fächern in einer Fakultät zusammengefasst ist. Maßgeblich ist, dass der Teilbereich mit dem jeweiligen Fachschwerpunkt eine eigene Teilstrategie, verstanden als gelebter Veränderungsprozess, entwickeln und umsetzen kann. Es sollte eine Person im Dekanat speziell für das Fach verantwortlich sein.
Beispiel: In einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gibt es eine eigene Studiendekanin für die Wirtschaftswissenschaften, die die Weiterentwicklung im Fach verantwortet.
Eine Bewerbung ist auch dann möglich, wenn das für den Durchgang ausgewählte Fach mit angrenzenden Disziplinen oder Lehramtsstudiengängen in einem Fachbereich oder anderen Einheit zusammengefasst ist. Das ausgewählte Fach sollte jedoch am stärksten vertreten sein und im Idealfall die gemeinsame Lehr-/Lernkultur prägen. Im Beratungsverfahren können auch gemeinsame Herausforderungen adressiert werden, solange sie auf die Weiterentwicklung des Schwerpunktfaches einzahlen.
Beispiel: Im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften gibt es Studiengänge der BWL, VWL, der Wirtschaftspädagogik und vereinzelte Lehramtsstudiengänge. Der Schwerpunkt der Studiengänge liegt in der BWL und das Fach prägt die Lehr-/Lernkultur.
Q: Können sich Fachbereiche aus Hochschulen bewerben, die bereits an der Peer-to-Peer-Strategieberatung teilgenommen haben?
A: Ja. Fachbereiche können eine Interessensbekundung einreichen, auch wenn ihre Hochschule bereits an der Peer-to-Peer-Strategieberatung teilgenommen hat. Dies gilt auch für Hochschulen, die bereits beim Landesprogramm in Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Q: Können sich Fachbereiche und ihre Hochschulen im gleichen Jahr für eine Teilnahme an den beiden Peer-to-Peer-Beratungen des HFD bewerben?
A: Es macht aus unserer Perspektive keinen Sinn, wenn eine Hochschule im selben Jahr an zwei Beratungsverfahren (einmal auf hochschulweiter Ebene, einmal auf Ebene des Fachbereichs) teilnimmt. Das hat zwei Gründe:
In der Peer-to-Peer-Strategieberatung sollen auch die Fachbereiche/Fakultäten einbezogen werden, so dass die Gefahr bestände, dass sich beide Prozesse gegenseitig behindern und notwendige Ressourcen anderweitig gebunden werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Peer-to-Peer-Fachbbereichsberatung ist eine hochschulweite Strategie (z. B. in Form eines Leitbilds Lehre). Die Peer-to-Peer-Strategieberatung ist ein Baustein für die (Weiter-)Entwicklung dieser und kann daher laufende Fachbereichsprozesse beeinflussen, die das strukturierte Verfahren im Fachbereich behindern könnten.
Wir empfehlen, dass sich Fachbereiche bei der Hochschulleitung erkundigen, ob eine Bewerbung bei der Peer-to-Peer-Strategieberatung geplant ist und abzuklären, welches Programm der Weiterentwicklung der Lehre an der Hochschule zum jeweiligen Zeitpunkt den größten Mehrwert bringt. Ergebnisse der Fachbereichsberatung sollten auch in den Gesamtprozess zurückgespiegelt werden. Mit der Unterschrift der Hochschulleitung bestätigt der sich bewerbende Fachbereich, dass der Fachbereichsprozess mit dem hochschulweiten Prozess abgestimmt wurde.
Q: Wie werden die Fachbereiche ausgewählt?
A: Die Fachbereiche werden durch ein Gremium ausgewählt, das aus dem Lenkungskreis des Hochschulforum Digitalisierung sowie externen Expert:innen besteht. Zentral für die Auswahl ist, dass der Fachbereich klare Ziele für die Gestaltung von Studium und Lehre im digitalen Zeitalter formuliert und überzeugend darstellen kann, wie der Prozess der Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung die Entwicklung und spätere Umsetzung von Maßnahmen, die der Erreichung dieser Ziele dienen, nachhaltig unterstützt.
Dies bedeutet auch, dass die Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung sowohl für Fachbereiche sinnvoll sein kann, die bereits sehr erfolgreich im Kontext der Digitalisierung in Studium und Lehre aktiv sind und ggf. vor allem bereichsspezifische Weiterentwicklungen anstreben, als auch für Fachbereiche, die hier erst am Anfang stehen und etwa ein umfassendes Change Management angehen wollen. Erste strategische Ansätze und Maßnahmen sollten jedoch vorhanden sein, die im Beratungsprozess reflektiert werden können. Zudem sollte bereits eine Auseinandersetzung mit der Digitalisierung in Studium und Lehre als Querschnittsaufgabe auf Hochschulebene stattgefunden haben.
Wesentliche Kriterien bei der Auswahl sind 1) ein schlüssiges Gesamtkonzept, 2) klare Herausforderungen und Ziele, 3) angemessene Vorarbeiten auf Ebene der Hochschule und des Fachbereichs, 4) die Nachhaltigkeit der Beratung sowie 5) überzeugende Maßnahmen zur Beteiligung aller relevanten Akteure und Statusgruppen.
Q: Wie soll die Interessensbekundung aufgebaut sein und welche Informationen müssen enthalten sein?
A: Die Interessensbekundung soll den Entwicklungsstand der Auseinandersetzung des Fachbereichs mit der Weiterentwicklung von Studium und Lehre im digitalen Zeitalter sowie bisherige Aktivitäten des digitalen Lehrens und Lernens darstellen. Es sollen zwei konkrete Ziele für die strategische Weiterentwicklung von Studium und Lehre identifiziert werden. Zudem soll erläutert werden, wie die Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung in bestehende Prozesse und Strukturen eingebettet ist und daraus eine nachhaltige Einbindung der Ergebnisse gelingt. Auch Maßnahmen zur Beteiligung aller relevanten Akteure und Statusgruppen im Beratungsverfahren müssen schlüssig dargestellt werden. Die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier..
Q: Wer muss die Bewerbung einreichen?
A: Der/die Dekan:in des Fachbereichs reicht die Interessensbekundung ein. Eine zusätzliche Unterschrift der jeweiligen Hochschulleitung ist obligatorisch.
Q: Wann erfolgt die Auswahl der Fachbereiche, die an der Peer-to-Peer-Strategieberatung 2021/2022 teilnehmen?
A: Die Frist zur Einreichung der Interessensbekundungen endet am 18.03.2022. Im April 2022 werden die teilnehmenden Fachbereiche für die Pilotrunde der Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung von einer Jury ausgewählt (s. o.). Alle Fachbereiche, die sich beworben haben, erhalten bis Ende Mai 2022 eine Rückmeldung auf ihre Interessensbekundung.
Q: Wer sind die beratenden Expert:innen und wie werden diese ausgewählt?
A: Über das Netzwerk des Hochschulforum Digitalisierung gibt es einen Pool an Expert:innen, die verschiedene Kompetenzprofile aufweisen und aus unterschiedlichen Statusgruppen der Hochschulen (Hochschulleitung, Lehrende, Studierende, etc.) bzw. aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft kommen. Auf Basis der konkreten Herausforderung, die der teilnehmende Fachbereich im Rahmen des Programms erarbeiten möchte, werden Vorschläge für passende Expert:innen gemacht. Der Fachbereich kann bereits in der Interessensbekundung konkrete Vorschläge zu möglichen Kompetenzfeldern und Perspektiven der externen Peers machen. Die finale Auswahl der beratenden Expert:innen erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich.
Q: Welche konkreten Kosten kommen auf die Hochschulen zu?
A: Die Reisekosten und das Honorar der Peers trägt das Hochschulforum Digitalisierung. Die teilnehmenden Hochschulen tragen die Kosten für das Catering der beiden Workshoptage an der Hochschule, stellen Räume und Arbeitsmaterialien (Metaplanwände etc.). Außerdem gehört ein gemeinsames Abendessen des Hochschulprojektteams, der Peers und den Vertreter:innen des Hochschulforum Digitalisierung dazu. Die Hochschule trägt darüber hinaus die Reisekosten der eigenen Hochschulvertreter:innen voraussichtlich zu zwei übergreifenden Workshops aller teilnehmenden Hochschulen. Ob die gemeinsamen Veranstaltungen in Präsenz oder online durchgeführt werden, wird gemeinsam mit der Fachbereichsleitung und in Abhängigkeit von der Pandemielage entschieden.
Q: Finden die zu der Beratung zugehörigen Veranstaltungen online oder in Präsenz statt?
A: Abhängig von der Pandemielage und in Absprache mit der jeweiligen Hochschule wird fallbezogen über die Durchführung als Online- oder Präsenzveranstaltungen entschieden. Idealerweise findet der Beratungsbesuch an zwei Tagen an der jeweiligen Hochschule statt. Hybride oder vollständige Online-Verfahren sind jedoch ebenso möglich.
Q: Welche Akteure innerhalb der Hochschule nehmen an dem Beratungsprozess teil?
A: Jeder ausgewählte Fachbereich stellt ein Projektteam bestehend aus zentralen Akteuren (Vertreter:innen der Fachbereiche, Studierende, Lehrende und ggf. (relevante) dezentrale Einrichtungen) für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre und der Fachbereichsleitung zusammen. Im weiteren Beratungsverfahren können je nach Themenschwerpunkt auch Akteure aus zentralen Strukturen und/oder der Hochschulleitung hinzukommen. Die Beteiligung der Fachbereichsleitung ist essentiell für die Analyse und Reflektion des Profils und der Ziele des Fachbereichs sowie für die Erarbeitung zukunftsweisender Maßnahmen. Die Fachbereichsleitung muss daher zentral am Verfahren beteiligt sein, damit die Ergebnisse der Beratung nachhaltig in die Weiterentwicklung der Lehre einfließen können.
Q: Welche Angebote gibt es für Fachbereiche und Hochschulen, die nicht für das Peer-to-Peer-Verfahren ausgewählt wurden?
A: Die Ergebnisse der Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung werden am Ende eines jeden Durchgangs auf das gesamte Fach übertragen und anschließend auf der Webseite des Hochschulforum Digitalisierung allen Interessierten frei zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich bietet das Hochschulforum Digitalisierung neben den Peer-to-Peer-Beratungen unterschiedliche Formate für strategische Entscheider:innen und Personen, die in Strategieprozesse zur Digitalisierung von Studium und Lehre eingebunden sind. Alle Informationen zum Themenkomplex “Strategien zur Digitalisierung in Studium und Lehre” finden Sie hier. Alle weiteren flankierenden öffentlichen Angebote werden auf der Webseite des Hochschulforums Digitalisierung bekannt gegeben.