Frequently asked questions zur Fachbereichsberatung des HFD
Q: Was bedeutet “strategische Auseinandersetzung mit Studium und Lehre im digitalen Zeitalter” für Fakultäten und Fachbereiche? Wir wollen ja gar keine Strategie schreiben.
A: Die Auseinandersetzung mit der Digitalisierung von Studium und Lehre im Fachgebiet ist unabdingbar, um neue Lehr-/Lernformate und neue Lehrinhalte zu implementieren. Unter Strategie verstehen wir im Rahmen der Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung daher nicht zwangsweise die Digitalisierungs- oder Lehrstrategie als Produkt. Für einen gelebte Veränderung möchten wir vielmehr auf den Prozess und die Auseinandersetzung mit einer gemeinsamen Vision und Zielen für Studium und Lehre im Fach fokussieren. Dieser Prozess kann im Rahmen eines dedizierten Strategieprozesses, aber ebenso im Rahmen der Fakultätsentwicklungsplanung oder als Element der Weiterentwicklung von Studiengängen verankert sein.
Q: Welche Fakultäten und Fachbereiche können sich für eine Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung bewerben?
A: Grundsätzlich können sich Fakultäten und Fachbereiche aller staatlichen und staatlich akkreditierten privaten Hochschulen bundesweit bewerben, abhängig vom ausgewählten Fächerschwerpunkt des jeweiligen Jahres.
Pro Jahrgang wird die Beratung für ein bestimmtes Fachgebiet ausgeschrieben. Der Jahrgang 2021/22 richtete sich an die Betriebswirtschaftslehre, der Jahrgang 2022/23 an den Maschinenbau. Der kommende Jahrgang 2023/2024 wird die Humanmedizin in den Fokus nehmen.
Q: Bei welchem Digitalisierungsstand macht eine Bewerbung Sinn?
Die Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung kann sowohl für Fakultäten sinnvoll sein, die bereits sehr erfolgreich im Kontext der Digitalisierung in Studium und Lehre aktiv sind und ggf. vor allem bereichsspezifische Weiterentwicklungen anstreben, als auch für Fakultäten, die hier erst am Anfang stehen und etwa ein umfassendes Change Management angehen wollen. Erste Ansätze und Maßnahmen sollten jedoch vorhanden sein, die im Beratungsprozess reflektiert werden können. Zudem sollte im Idealfall bereits eine Auseinandersetzung mit der Digitalisierung in Studium und Lehre als Querschnittsaufgabe auf Hochschulebene stattgefunden haben.
Q: Können sich Fakultäten bewerben, die an der jeweiligen Hochschule institutionell mit einer anderen Disziplin zusammengefasst sind?
A: Ja. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn das für den jeweiligen Durchgang ausgewählte Fachgebiet mit anderen Fächern in einer Fakultät zusammengefasst ist. Maßgeblich ist, dass der Teilbereich mit dem jeweiligen Fachschwerpunkt eine eigene Teilstrategie, verstanden als gelebter Veränderungsprozess, entwickeln und umsetzen kann. Es sollte eine Person im Dekanat speziell für das Fach verantwortlich sein.
Beispiel: In einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gibt es eine eigene Studiendekanin für die Wirtschaftswissenschaften, die die Weiterentwicklung im Fach verantwortet.
Q: Können sich Fakultäten aus Hochschulen bewerben, die bereits an der Peer-to-Peer-Strategieberatung teilgenommen haben?
A: Ja. Fakultäten können eine Interessensbekundung einreichen, auch wenn ihre Hochschule bereits an der Peer-to-Peer-Strategieberatung teilgenommen hat. Dies gilt auch für Hochschulen, die bereits am Landesprogramm in Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Q: Können sich Fakultäten und ihre Hochschulen im gleichen Jahr für eine Teilnahme an der Peer-to-Peer-Strategieberatung und der Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung des HFD bewerben?
A: Es macht aus unserer Perspektive keinen Sinn, wenn eine Hochschule im selben Jahr an zwei Beratungsverfahren (einmal auf hochschulweiter Ebene, einmal auf Ebene der Fakultät ) teilnimmt. In der Peer-to-Peer-Strategieberatung sollen auch die Fakultäten einbezogen werden, so dass die Gefahr besteht, dass sich beide Prozesse gegenseitig behindern und notwendige Ressourcen anderweitig gebunden werden.
Wir empfehlen, dass sich Fakultäten bei der Hochschulleitung abstimmen, welches Programm der Weiterentwicklung der Lehre an der Hochschule zum jeweiligen Zeitpunkt den größten Mehrwert bringt. Diese Abstimmung wird durch die gemeinsame Unterschrift von Fakultäts- und Hochschulleitung auf der Interessensbekundung bekräftigt.
Q: Wie werden die Fakultäten ausgewählt?
A: Die Fakultäten werden durch eine Jury ausgewählt, die aus dem Lenkungskreis des Hochschulforum Digitalisierung sowie externen Fach-Expert:innen besteht. Wesentliche Kriterien bei der Auswahl sind 1) ein schlüssiges Gesamtkonzept, 2) klare Herausforderungen und Ziele, 3) angemessene Vorarbeiten auf Ebene der Hochschule und der Fakultät, 4) die Nachhaltigkeit der Beratung sowie 5) überzeugende Maßnahmen zur Beteiligung aller relevanten Akteure und Statusgruppen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Ausschreibung.
Q: Wie soll die Interessenbekundung aufgebaut sein und welche Informationen müssen enthalten sein?
A: Die Interessenbekundung soll den Entwicklungsstand der Auseinandersetzung der Fakultät mit der Weiterentwicklung von Studium und Lehre im digitalen Zeitalter sowie bisherige Aktivitäten des digitalen Lehrens und Lernens darstellen. Es sollen zwei konkrete Ziele für die strategische Weiterentwicklung von Studium und Lehre identifiziert werden. Zudem soll erläutert werden, wie die Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung in bestehende Prozesse und Strukturen eingebettet ist und daraus eine nachhaltige Einbindung der Ergebnisse gelingt. Auch Maßnahmen zur Beteiligung aller relevanten Akteure und Statusgruppen im Beratungsverfahren müssen schlüssig dargestellt werden.
Q: Wer muss die Bewerbung einreichen?
A: Der/die (Studien-)Dekan:in der Fakultät reicht die Interessensbekundung ein. Eine zusätzliche Unterschrift der jeweiligen Hochschulleitung ist obligatorisch.
Q: Wann erfolgt die Auswahl der Fakultäten, die an der Peer-to-Peer-Strategieberatung 2022/2023 teilnehmen?
A: Die Frist zur Einreichung der Interessensbekundungen endet am 09. Juni 2023. Anschließend werden zwei Fakultäten für die Peer-to-Peer-Fachbereichsberatung von einer Jury ausgewählt (s. o.). Alle Fakultäten, die sich beworben haben, erhalten bis Anfang Juli 2023 eine Rückmeldung auf ihre Interessensbekundung.
Q: Wer sind die beratenden Expert:innen und wie werden diese ausgewählt?
A: Das Hochschulforum Digitalisierung hat einen Pool an Expert:innen aufgebaut, die unterschiedliche Kompetenzprofile aufweisen. Auf Basis der konkreten Herausforderung, die die teilnehmende Fakultät im Rahmen des Programms erarbeiten möchte, werden Vorschläge für passende Expert:innen gemacht. Es wird angestrebt, ein Team zusammenzustellen, das möglichst aus fachinternen und fachfremden Peers, unterschiedlichen Statusgruppen und Geschlechtern besteht. Auch die Einbindung von Personen außerhalb der Hochschullandschaft (z.B. aus der freien Wirtschaft und Kliniklandschaft) ist möglich. Die Fakultät kann bereits in der Interessensbekundung konkrete Vorschläge zu möglichen Kompetenzfeldern und Perspektiven der externen Peers machen. Die finale Auswahl der beratenden Expert:innen erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät.
Q: Was ist die Rolle der Peers?
Die externen Peer-Expert:innen haben unterschiedliche Aufgaben im Beratungsverfahren: Sie ermöglichen einen produktiven, ehrlichen Blick von außen, liefern Impulse und unterstützen mit kreativen Ideen bei der Entwicklung von Lösungsstrategien
Q: Welche konkreten Kosten kommen auf uns als Fakultät zu?
A: Der Großteil des Beratungsprozesses ist für die teilnehmenden Fakultäten kostenfrei. Die Reisekosten und das Honorar der Peers trägt das Hochschulforum Digitalisierung über die Projektförderung durch das BMBF. Die teilnehmenden Hochschulen tragen die Kosten für das Catering der beiden Workshoptage an der Hochschule und stellen Räume und Arbeitsmaterialien (Metaplanwände etc.) zur Verfügung. Außerdem gehört ein gemeinsames Abendessen des Hochschulprojektteams, der Peers und den Vertreter:innen des Hochschulforum Digitalisierung dazu.
Q: Welche Akteure und Akteurinnen innerhalb der Hochschule nehmen an dem Beratungsprozess teil?
A: Jede ausgewählte Fakultät stellt ein Projektteam bestehend aus zentralen Akteuren (Vertreter:innen der Fakultät, Studierenden, Lehrenden und ggf. (relevante) dezentrale Einrichtungen) für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre und der Fakultätsleitung zusammen. Zum Beratungsworkshop sollten weitere Personen aus diesen Statusgruppen hinzukommen. Je nach Themenschwerpunkt können auch Akteur:innen aus zentralen Strukturen und/oder der Hochschulleitung eingebunden werden. Die Beteiligung der Fakultätsleitung ist essentiell für die Analyse und Reflektion des Profils und der Ziele der Fakultät sowie für die Erarbeitung zukunftsweisender Maßnahmen. Die Fakultätsleitung muss daher zentral am Verfahren beteiligt sein, damit die Ergebnisse der Beratung nachhaltig in die Weiterentwicklung der Lehre einfließen können.
Q: Welche Angebote gibt es für Fakultäten, die nicht für das Peer-to-Peer-Verfahren ausgewählt wurden?
A: Während der einjährigen Projektphase werden Workshops zu aktuellen Themen der Digitalisierung im Fach angeboten, die nicht nur den Projektgruppen, sondern allen Interessierten im Fach offenstehen. Zusätzlich bietet das Hochschulforum Digitalisierung neben den Peer-to-Peer-Beratungen unterschiedliche Formate für strategische Entscheider:innen und Personen, die in Strategieprozesse zur Digitalisierung von Studium und Lehre eingebunden sind. Alle Informationen zum Themenkomplex “Strategien zur Digitalisierung in Studium und Lehre” finden Sie hier. Alle weiteren flankierenden öffentlichen Angebote werden auf der Webseite des Hochschulforums Digitalisierung bekannt gegeben.
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