Zukunftsvertrag “Studium und Lehre stärken”: Das steht in den Verpflichtungserklärungen der Länder zur Digitalisierung

Zukunftsvertrag “Studium und Lehre stärken”: Das steht in den Verpflichtungserklärungen der Länder zur Digitalisierung

28.04.21

Tabelle: Quelle: Anlage 1 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Die Corona-Krise beschleunigte die digitale Transformation in allen Bildungsinstitutionen. Damit steht nun die Frage der Finanzierung einer flächendeckenden Digitalisierung des Hochschulbereichs im Raum. Erste Weichen wurden durch die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken gestellt. Wie könnten die Länder jetzt weiter vorgehen? Ein Überblick.

Eine Weiterführung der Kofinanzierung von Bund und Ländern (ehemals durch den Hochschulpakt) ist bereits mit dem Zukunftsvertrag seit 2019 auf den Weg gebracht und startete 2021. Für Hochschulen wurde hiermit durch die Länder Planungssicherheit ab der Grundfinanzierung geschaffen und die Möglichkeit, langfristige strategische Themen wie die Digitalisierung in Studium und Lehre zu bewegen. Das digitale Erwachen im Corona-Jahr 2020 ließ jedoch Stimmen laut werden, entsprechend dem DigitalPakt Schule, ein gezieltes Förderungsprogramm der Digitalisierung an und von Hochschulen zu initiieren. Die Forderungen nach einem Digitalpakt Hochschule sind im Herbst 2020 gescheitert und es ist nicht absehbar, dass kurz- oder mittelfristig hierfür weitere Mittel durch den Bund bereitgestellt werden. 

Länder und Hochschulen sind somit vorerst auf eine wirkungsvolle Umsetzung der Maßnahmenplanung aus den Verpflichtungserklärungen des Zukunftsvertrages angewiesen. Welche digitale Agenda darin von den einzelnen Ländern vorgesehen ist, soll der folgende Überblick zeigen.

Am 6. Juni 2019 wurde von Bund und Ländern der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen. Während der zuvor beschlossene Hochschulpakt 2020 noch die Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen als Schwerpunkt vorsah, werden in dessen Nachfolge mit dem Zukunftsvertrag der bedarfsgerechte Erhalt der aufgebauten Studienkapazitäten, gute Studienbedingungen und eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre als Ziele herausgestellt. Zur Umsetzung des Zukunftsvertrages wird von den Ländern alle sieben Jahre in einer Verpflichtungserklärung festgelegt, wie die länderspezifische Verwendung der bereitgestellten Mittel zur Realisierung der strategischen Maßnahmen geplant ist.

Dafür werden zwischen 2021 bis 2023 jährlich etwa 3,8 Milliarden Euro, ab 2024 jährlich etwa 4,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Eine Grundrichtung zur Verwendung dieser Mittel für die Digitalisierung in Studium und Lehre scheint vorgegeben zu sein:

In der Anlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern werden beispielhafte Maßnahmen mit starkem digitalen Bezug für das Ziel hoher Qualität in Studium und Lehre aufgeführt:

 

Tabelle: Quelle: Anlage 1 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Doch inwieweit soll Digitalisierung jeweils in den Ländern mit diesen Milliardeninvestitionen von Bund und Ländern umgesetzt werden? Was wird in den landesspezifischen Verpflichtungserklärungen genannt? 

Das steht in den Verpflichtungserklärungen der Bundesländer zur Digitalisierung 

In der Verpflichtungserklärung von Baden-Württemberg sucht man den Begriff “digital” vergeblich. Die thematischen Schwerpunkte hinsichtlich Digitalisierung werden jedoch in den einzelnen Förderlinien und der Hochschulfinanzierungsvereinbarung konkretisiert. 

Neben der Fortsetzung des Programm-Fonds “Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg” (FESt-BW) als Impulsgeber zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre und zur Förderung innovativer Lernformate findet man den Verweis auf die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II. Darin geht es auch um die Überführung von Ausbauprogrammmitteln und Qualitätssicherungsmitteln in die Grundfinanzierung der Hochschulen einschließlich der Mittel des Zukunftvertrages. Aus dem FESt-BW werden nun jährlich 8 Mio. € in die Grundfinanzierung überführt, um Best-Practice-Maßnahmen der FESt-Förderlinien 1 und 2  zur Förderung innovativer Lehr- und Lernformate zu etablieren. Ebenfalls wird eine Verankerung des Open-Access-Prinzips in der landesweiten Hochschullandschaft angestrebt: eine Open-Access-Transformation bei Open Data und Open Science sowie hochschulübergreifende Lösungen im Bereich der digitalen Langzeitarchivierung von Publikationen und Forschungsdaten sind ausgegebene Ziele. In Baden-Württembergs Hochschulfinanzierungsvereinbarung II werden die Hochschulen ebenfalls zum Ausbau eines hochschulübergreifenden Informationssicherheitsmanagementsystems und zur Einbringung in die landesweite Cybersicherheitsstrategie angehalten. Das Land will dauerhaft das Hochschulservicezentrum der HS Reutlingen stärken, das zentrale Dienstleistungen für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Pädagogischen Hochschulen sowie die Kunst- und Musikhochschulen erbringt.

Bayern verpasst sich eine Hightech-Agenda, um die Attraktivität seiner Hochschulen in diesen Zukunftsbereichen zu erhöhen. Bis 2023 sollen 1000 neue Professuren geschaffen werden, davon entfallen 100 Professuren auf den Bereich der Künstliche Intelligenz. Insgesamt sollen 406 Professor*innenstellen im Bereich Informatik und informatiknahen Wissenschaften entstehen. Mit der Einführung eines Ermäßigungsbudgets im Umfang des Lehrdeputats von 594 Professuren sollen größere Handlungsspielräume bei der Entwicklung bedarfsgerechter Studien-, Lehr- und Weiterbildungsangebote (insbesondere auch von Online-Angeboten) eingeräumt werden. Unter dem Punkt “Sicherstellung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten” findet sich noch die Absicht zur Fortführung des Zentrums für Digitalisierung – einer Themenplattform zur Vernetzung von Akteuren, die sich in Bayern mit “Digitalisierung“ in den Bereichen Bildung, Wissenschaft oder Kultur beschäftigen.

Brain City Berlin zeigt sich im Bereich Digitalisierung sparsam mit den Mitteln des Zukunftsvertrages und legt seine Schwerpunkte und finanzielle Förderung auf die Ziele “Gute Arbeit”, “Förderung der Gleichstellung” und “Offene Hochschule”. Zumindestens hier soll es digital werden: Die Hochschulen sollen gemeinsam Online-Orientierungsangebote, Online-Self-Assessments und Online-Brückenkurse entwickeln. Daneben werden Bundes- und Ländermittel des Zukunftsvertrages antragsbasiert für Sonderprogramme vergeben, zur Unterstützung von jeweils aktuellen hochschulpolitischen Herausforderungen und besonderen Maßnahmen der Hochschulen und zur Verstetigung erfolgreicher Projekte aus Sonderprogrammen zur Förderung von Qualität in Studium und Lehre.

Breitgefächert sind die Maßnahmen, die Brandenburg anstrebt: Zur Verbesserung der lehrbezogenen Infrastruktur sollen die digitale Ausstattung und Infrastruktur verbessert und Campusmanagementsysteme und die digitale Studierendenverwaltung weiterentwickelt werden. Ebenfalls auf der Agenda steht der Ausbau der digitalen Lehre zu einem Curriculum 4.0 und die Schaffung von Raumkonzepten für Lehr- und Lernräume, um die Angebote persönlicher Lernumgebungen und institutioneller Lernplattformen miteinander zu verbinden. Digitale Lehr- und Lernszenarien sollen zudem in der Breite eingesetzt werden.

Bremen möchte im Rahmen der flächendeckend hohen Qualität von Studium und Lehre einen Schwerpunkt im Bereich der hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung setzen, besonders um durch mediendidaktische Qualifizierung der Lehrenden die Potentiale der Digitalisierung der Lehre zu nutzen.

Von Hamburg wird digitale Hochschullehre nicht als Schwerpunkt der Verpflichtungserklärung, sondern als integraler Bestandteil aller gesetzten Schwerpunkte verstanden. Die staatlichen Hochschulen sind bereits in Digitalisierungsprojekten wie der Hamburg Open Online University (HOOU) und Ahoi.digital aktiv. Digitale Technologien sollen in verschiedenen Feldern wie Lehre, Forschung, Verwaltung und der offenen Bildung genutzt werden. Besonders durch die Hamburg Open Online University sollen nicht nur Impulse für Digitalstrategien der Hochschulen gegeben werden, sondern neue innovative Lernformate und -angebote ausgestaltet und etabliert werden.

Hessen skizziert Herausforderungen (z. B. mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem), die mit der Digitalisierung adressiert werden sollen. Die Verpflichtungserklärung Hessens weist explizit darauf hin, dass Teilziele des Zukunftsvertrages (QuiS) auch mit den Möglichkeiten der Digitalisierung der Lehre und digitalen Lehr- und Lernformaten umgesetzt werden können. Außerdem wurde für den Bereich der Digitalisierung ein eigener Digitalpakt mit den Hochschulen ausgehandelt. Diese Initiative sieht bis einschließlich 2024 eine Förderung von 112 Millionen Euro vor. Die Hochschulen können zur Umsetzung ihrer digitalen Strategie also auf Finanzmittel aus dem Zukunftsvertrag oder aus dem Digitalpakt zurückgreifen. Insgesamt sollen die Chancen der Digitalisierung, beispielsweise digital gestützte Lehr- und Lernformen, der Zugang zu digitalen Lehr- und Lernmaterialien und Lernplattformen verstärkt genutzt werden. 

In Mecklenburg-Vorpommern soll mit den zusätzlichen Mitteln des Zukunftsvertrages der weitere Ausbau von Fern- und Online-Studienmöglichkeiten unter Nutzung der neuen digitalen Möglichkeiten vorangetrieben werden, um der wachsenden Diversifizierung der Studiennachfrage Rechnung zu tragen.

Niedersachsens Verplichtungserklärung enthält keine explizite inhaltliche Nennung von Digitalisierungsthemen. Jedoch werden mit den zusätzlichen Mitteln erfolgreiche Programme zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre, die im Rahmen des Qualitätspakt Lehre entstanden sind, fortgeführt. Dazu zählen u. a. die Schaffung eines OER-Portals zur Unterstützung der Lehrenden, die Vernetzungsintitiative “Qualitätsoffensive Lehre in Niedersachsen” und “Innovation plus” für innovative Lehr- und Lernkonzepte. Schwerpunkt ist dabei die Professionalisierung der Lehrenden. Eine besondere Situation entstand im November durch die angekündigten Kürzungen der Hochschuletats, wogegen sich immenser Protest formierte. Die niedersächsischen Hochschulen stehen folglich vor der Bewältigung einer gestellten Zukunftsaufgabe im Kontext zeitgleicher Mittelkürzungen.

In der Verpflichtungserklärung von Nordrhein-Westfalen wird der Digitalisierung sowohl bei der Betrachtung zukünftiger Herausforderungen als auch bei den Umsetzungsmaßnahmen des Zukunftsvertrages ein eigenes Unterkapitel gewidmet. Um die Digitalisierung der Lehre voranzutreiben, unterstützt das Land NRW die Einrichtung eines hochschulübergreifenden Landesportals für Studium und Lehre mit Sitz an der Ruhr-Universität Bochum. Neben dem Bereitstellen von Ressourcen wie Informationen, Services (z.B. Rechtsberatung und Videostreaming) und dem Vorhalten von Lehr- und Lernmaterial (OER), gibt es unterschiedliche Online-Self-Assessments für Studierende und Schüler*innen im Übergang zur Hochschule. Zusammen mit der “Digitalen Hochschule NRW” (DH.NRW) unterstützt das Land NRW mit entsprechenden Förderlinien, wie z. B. “OERContent.nrw” und “Curriculum4.0.nrw”, den hochschulübergreifenden Digitalisierungsprozess. Das Maßnahmenpaket zur Digitalisierung umfasst ebenfalls den Ausbau von Rechnernetzen, ein cloudbasiertes Bibliotheksmanagementsystem, eine breitere Abdeckung durch elektronische Medien in Hochschulbibliotheken und ein vollständig digitales Studienplatzvergabeverfahren (Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)).

In Rheinland-Pfalz soll die Flexibilisierung der Studienangebote durch die Nutzung digitaler Angebote und Plattformen ermöglicht werden. Dadurch wird den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden Rechnung getragen und beruflich Qualifizierten der Zugang zu Studienangeboten erleichtert. Zur Förderung der Qualität in Studium und Lehre werden innovative Lehr- und Lernformen weiter etabliert und ein förderliches Umfeld für den vermehrten Einsatz digitaler Lern- und Lehrmethoden sowie -medien geschaffen. Dies soll vor allem durch die Bereitstellung von E-Learning-Formaten und offenen digitalen Angeboten auf hochschulübergreifenden Plattformen wie dem Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz geschehen. Ein Qualitätsforum Studium und Lehre soll der Vernetzung und dem Austausch von Ministerien und Hochschulen dienen und beispielsweise den Transfer erfolgreicher und innovativer Lehr- und Lernformen in die Breite ermöglichen.

Die bedeutende Rolle der digitalen Transformation von Forschung, Lehre und Verwaltung an den Hochschulen wird in der Verpflichtungserklärung des Saarlands betont. Die im Rahmen des Qualitätspaktes eingeleiteten Maßnahmen sollen weitergeführt werden. Dazu gehört z. B. die Weiterentwicklung eines gemeinsamen hochschulübergreifenden Campus-Management-Systems in den Bereichen Studierendenmanagement sowie Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement, um alle Stakeholder zu erreichen. Der Ausbau des Portfolios an digitalen Lehr- und Lernangebote wie E-Learning und Digital Learning im Lehrbereich gemäß den hochschuleigenen Digitalisierungsstrategien und die Erprobung der Möglichkeiten von Digitalisierung insbesondere in der künstlerischen Lehre an Musikhochschulen stellen didaktische Maßnahmen zur Verbesserung der studien- und lehrbezogenen Infrastruktur dar. In diesem Bereich sind ebenfalls Unterstützungsangebote wie Schulungsformate für Lehrende und Studierende geplant.

Im Rahmen der Strategie zur Digitalisierung in der Hochschulbildung legt Sachsen den Fokus auf den Transfer digitaler Lehrformate in die Breite. Digitalisierung wird als Kernaufgabe der kommenden Jahre begriffen und als Instrument zur Verbesserung der Qualität der Lehre, der Wettbewerbsfähigkeit, der internationalen Sichtbarkeit und der Chancengleichheit wahrgenommen. Die Digitalstrategie wird als dynamischer Prozess mit stetiger Weiterentwicklung verstanden und durch das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsens (HDS) koordiniert.

Dem Zukunftsvertrag von Sachsen-Anhalt kann man entnehmen, dass Digitalisierung als Maßnahme zur “Verbesserung der lehrbezogenen Infrastruktur” und zur “Steigerung der Lehrqualität” aus den nicht direkt gebundenen Bundesmitteln des Zukunftvertrages im Rahmen der Autonomie der Hochschulen umgesetzt werden soll. Etwa 27,5% der Bundesmittel sind nicht direkt gebunden und sollen für das Ziel “Hohe Qualität in Studium und Lehre, gute Studienbedingungen/Rahmenbedingungen des Studiums” aufgewendet werden.

Schleswig-Holstein sieht seine Hochschulen als Impulsgeber in der digitalen Entwicklung: dazu soll 2021 in Kooperation mit den Hochschulen eine Digitalisierungsstrategie für Hochschulen auf Grundlage des Digitalisierungsprogramms, der KI-Strategie und der Open-Access-Strategie der Landesregierung entworfen werden. Die IT-Kooperation der Hochschulen soll im Rahmen des Zukunftsvertrages ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollen die digitale Präsenzlehre und Blended-Learning sowie E-Learning-Kompetenzen weiterentwickelt werden.

Thüringens Zielsetzung ist es, bis 2027 die Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich umzusetzen und auszubauen, den weiteren Auf- und Ausbau zentraler sowie hochschulinterner Servicestellen zur Digitalen Lehre zu unterstützen und bis zu 25 zusätzliche Professuren mit Schwerpunkt “Digitalisierung/Digitale Lehre” einzurichten.

Eine angestrebte Maßnahmen zur Umsetzung ist z. B. die Vergabe von Fellowships für innovative digitale Lehre, durch die insbesondere Mitarbeiter*innenstellen, technische Voraussetzungen, Qualifikations-, Coaching- und Vernetzungsangebote sowie Lehrdeputatsreduktionen für Lehrende finanziert werden können, um neue digitale Formate zu entwickeln und zu erproben. Eine andere beispielhafte Maßnahme ist der Aufbau eines hochschulübergreifenden Kompetenznetzwerks für digitale Lehre.

Fazit

Digitalisierungsmaßnahmen werden in den Verpflichtungserklärungen teils sehr spezifisch aufgezeigt, teils nur skizziert. Die Online-Semester SoSe 2020 und WiSe 2020/2021 haben bisherige strukturelle Schwächen, aber auch Stärken aufgezeigt. Die Hochschulen haben damit die Chance, sehr gezielt, die für sie richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Der Zukunftsvertrag sieht ebenfalls die Entfristung von Mitarbeiter*innen vor. Damit besteht für die Hochschulen die Chance, sich gerade während der Online-Semester bewährte Supportstrukturen zu erhalten und das immens gewachsene Know How erfolgreich in die zukünftige Digitalisierungsstrategie zu implementieren.

 

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