Prüfverfahren für technische Aspekte inklusiver digitaler Bildungsangebote

Prüfverfahren für technische Aspekte inklusiver digitaler Bildungsangebote

27.05.21

Hand hält Stundenglas

In diesem Blogbeitrag schlage ich ein Prüfverfahren für Lehrende vor. Es ist dazu gedacht, Lehrenden zu ermöglichen ihre eigenen digitalen Bildungsangebote auf technische Aspekte der Barrierefreiheit hin überprüfen. Im Folgenden erfahren Sie, warum das wichtig ist und außerdem widme ich mich der Frage, ob das Prüfverfahren auf technische Aspekte beschränkt ist oder ob gegebenenfalls weitere Nutzungsmöglichkeiten bestehen.

Ich halte ein solches Prüfverfahren aus verschiedenen Gründen für wichtig. Lehrende sollen dazu in der Lage sein, selber zu überprüfen, ob der von ihnen angebotene Kurs oder das Bildungsangebot für alle Lernenden zugänglich ist, auch für Lernende mit besonderen Bedürfnissen. So bekommen Lehrende einen Eindruck davon, wo sie Dinge verbessern sollten oder müssen.

Das Prüfverfahren für digitale Bildungsangebote ist als Unterstützung für Lehrende gedacht. Mit diesem Prüfverfahren können sie überprüfen, ob die von ihnen bereitgestellten Materialien und Aktivitäten grundlegende Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen. Hochschulen können das Prüfverfahren nutzen, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, ob die angebotenen digitalen Bildungsangebote barrierefrei sind oder welche Barrieren sie noch enthalten.

Aus verschiedenen Gründen ersetzt dieses Prüfverfahren keine umfassende Überprüfung der Barrierefreiheit. Zum einen setzen solche Prüfverfahren technische Kenntnisse voraus, die über das hinaus gehen, was Lehrende in ihrem professionellen Alltag brauchen. Zum anderen sind Lehrende nicht alleine für die Barrierefreiheit von digitalen Bildungsangeboten zuständig. Bei vielen Lernmanagementsystemen können Lehrende nur bestimmte Bereiche innerhalb des Systems und der Kursumgebungen gestalten. Sie können Aktivitäten und Materialien hinzufügen, aber sie können nicht den grundlegenden Aufbau des Lernmanagementsystems verändern. Dafür ist bspw. die Hochschul-IT-Abteilung oder ein anderer Arbeitsbereich verantwortlich. Daher bildet das hier beschriebene Prüfverfahren auch nicht vollständig die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten ab.

Eine weitere Einschränkung betrifft die hochschuldidaktische Gestaltung von digitalen Bildungsangeboten. Auch dazu enthält dieses Prüfverfahren keine Hinweise. Für die Überprüfung von didaktischen Aspekten wird ein anderes Prüfverfahren entwickelt.

Ein wichtiger Punkt zuletzt: Das hier beschriebene Prüfverfahren ist ein Vorschlag! Wenn Sie also der Meinung sind, dass einzelne Prüfpunkte nicht korrekt sind, etwas fehlt oder etwas überflüssig ist, dann teilen Sie mir das bitte mit! Gerne per Email an mich oder hier in der Kommentarfunktion.

Werkzeuge

Für das Prüfverfahren empfehle ich einen aktuellen Chrome- oder Firefox-Browser. Der Browser sollte auf einem Desktop-Rechner installiert sein. Online-Kursumgebungen und digitale Bildungsangebote sollten nicht auf Laptops, Tablets oder anderen Mobilgeräten getestet werden. Die Bildschirme sind kleiner und die Browsererweiterungen können auf den mobilen Browservariaten für Tablets nicht installiert werden.

Für die verschiedenen Prüfschritte sind noch folgende Browser-Erweiterungen nützlich:

  • Web Developer: verschiedene Werkzeuge für die Webentwicklung, verfügbar für Firefox und Chrome
  • HeadingsMap: erstellt eine Liste mit den Überschriften der aktuellen Webseite, verfügbar für Firefox und Chrome
  • WCAG Contrast Checker: überprüft die Kontraste von Vorder- zu Hintergrundfarben, verfügbar für Firefox und Chrome

Für die Überprüfung von PDF-Dokumenten sowie Word- und PowerPoint-Dokumenten werden entsprechend Microsoft Office und Adobe Acrobat Pro benötigt. Die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten kann ggf. auch mit dem PAC-Prüfwerkzeug überprüft werden.

Prüfliste im Überblick

Das Prüfverfahren umfasst insgesamt 15 Prüfschritte, die verschiedene, von Lehrenden beeinflussbare Bereiche der barrierefreien Gestaltung digitaler Bildungsangebote erfassen. Die Prüfschritte werden dreistufig bewertet als:

  • Voll erfüllt: alle Anforderungen des Prüfschritts werden von vollumfänglich erfüllt.
  • Nicht voll erfüllt: nicht alle Anforderungen werden erfüllt bzw. nicht von allen Aktivitäten oder Materialien.
  • Nicht erfüllt: die Anforderungen des Prüfschritts werden nicht erfüllt.

Außerdem kann es sein, dass ein Prüfschritt auf ein digitales Bildungsangebot nicht angewendet werden kann.

Wo nötig, gibt es Hinweise zur Bewertung des Prüfschritts.

Prüfschritte

Allgemeines

Erklärung zur Barrierefreiheit

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Die Kursumgebung enthält eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie zur Berücksichtigung von beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfen, bspw. im Syllabus.

Digitale Bildungsangebote können für Studierende mit besonderen Bedürfnissen eine Herausforderung sein. Trotz sorgfältiger Planung und Vorbereitung können individuelle Mehrbedarfe bestehen, die mit der Kursbetreuung oder anderen Verantwortlichen der Hochschule geklärt werden müssen. Es ist daher empfehlenswert, den Studierenden entgegenzukommen sowie Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten zu nennen.

Wie wird geprüft?

  1. Die Einstiegsseite der Kursumgebung wird im Browser aufgerufen.
  2. Feststellen, ob auf der Einstiegsseite ein Dokument (Textdokument, HTML-Seite, o.ä.) vorhanden ist, dass den Teilnehmenden einen Überblick über den Kurs oder das Bildungsangebot gibt.
  3. Feststellen, ob dieses Dokument Aussagen zur Barrierefreiheit sowie zur Berücksichtigung von beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfen enthält. Das können Informationen zu Ansprechpersonen oder Zuständigkeiten sein.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt: Ein solches Dokument ist vorhanden, aber die Angaben sind missverständlich, undeutlich oder gehen nicht ausdrücklich auf Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein.
  • Nicht erfüllt: Ein solches Dokument fehlt vollständig.

Kursumgebung

Bildinhalte haben einen sinnvollen Alternativtext

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Bildinhalte in Lehr-Lerninhalten benötigen einen inhaltsgleichen Alternativtext.

Für blinde Nutzer*innen sind Bildinhalte mit lehrrelevantem Informationsgehalt wie Abbildungen, Karten, Zeichnungen, Skizzen, Reproduktionen von Gemälden, Diagramme u.ä. nicht nutzbar. Daher brauchen sie eine Textalternative, welche den Bildinhalt ersetzt.

Wie wird geprüft?

  1. Prüfen, ob das digitale Bildungsangebot Bildinhalte enthält, die lehrrelevant sind. Das ist dann der Fall, wenn sich ein Text auf den Bildinhalt bezieht oder der Bildinhalt Gegenstand einer Aufgabe o.ä. ist.
  2. In der Web Developer Toolbar den Menüpunkt Images > Display Alt Attributes aufrufen, um die Alternativtexte anzeigen zu lassen.
  3. Prüfen, ob das alt-Attribut vorhanden ist.
  4. Prüfen, ob dekorative Bildinhalte einen leeren Alternativtext (alt=““) haben.
  5. Prüfen, ob der Alternativtext angemessen für den Typ des Bildinhalts ist. Ggf. mit den Image Description Guidelines überprüfen.

Bewertung

In diesem Prüfschritt werden nur Bildinhalte überprüft, welche die Lehrenden selber ändern können. Nicht geprüft werden Bildinhalte z.B. eines Lernmanagementsystems, die nicht von den Lehrenden geändert werden können. Ebenfalls nicht Gegenstand dieses Prüfschritts sind Bildinhalte, die mathematische Symbole und Formeln darstellen.

Gerade komplexe Bildinhalte können oft nicht mit einem Alternativtext angemessen beschrieben werden. Hier kann es erforderlich sein, im Fließtext eine ausführliche Beschreibung vorzunehmen oder eine ausführliche Textalternative zu verlinken (normaler Link oder longdesc-Attribut).

Hand hält Stundenglas

Farbkontraste von Text, Grafiken und Diagrammen sind ausreichend

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Als Minimalanforderungen an den Farbkonstrat gilt ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 für Text und Bildtext. Geprüft wird außerdem der Farbkontrast von großem Text, Nicht-Text-Inhalten wie Grafiken und Diagrammen.

Nicht geprüft werden Texte in Logos oder Abbildungen, die nicht verändert werden dürfen, wie bspw. Flaggen, Faksimiles oder Bildschirmfotos. Bei Diagrammen ist abzuwägen, ob diese aus anderen Quellen übernommen oder von den Lehrenden selber erstellt wurden. Wenn Diagramme selber erstellt wurden, können diese mit ausreichenden Kontrastverhältnissen neu erstellt werden. Bei einigen Diarammtypen wie bspw. Heatmaps ist aber auch das schwierig, weil es dabei auf feine Farbabstufungen ankommt.

Ein ausreichender Farbkontrast ist für viele Nutzer*innen mit einer Sehbeeinträchtigung notwendig, um visuelle Inhalte gut zu erfassen. Das gilt gleichermaßen auch für Menschen mit einer Farbfehlsichtigkeit oder Farbenblindheit.

Ein ausreichender Farbkontrast ist auch wichtig, wenn Inhalte auf Schwarzweiß-Druckern ausgedruckt oder auf monochromen Displays wie E-Paper-Displays betrachtet werden.

Wie wird geprüft?

  1. Führen Sie eine Sichtprüfung durch. Sind die Farbkontraste (Vordergrundfarbe zu Hintergrundfarbe) von allen Texten stark genug? Prüfen Sie insbesondere Texte, die durch Lehrende erstellt wurden. Enthalten diese möglicherweise farbige Hervorhebungen? Wird von den vorgegebenen Schriftfarben abgewichen?
  2. Führen Sie bei Texten im Zweifel eine Prüfung mit dem WCAG Contrast Checker durch. Große Schriften (ab 18 pt oder 14 pt fett) brauchen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1, Texte in kleiner Schrift ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1. Der WCAG Contrast Checker überprüft dies automatisch und listet die nicht ausreichenden Kontrastverhältnisse auf. Überprüfen Sie, ob die bemängelten Kontrastverhältnisse Text betreffen, deren Farben Lehrende verändert haben.
  3. Sind die Farbkontraste von Grafiken und Diagrammen stark genug? Führen Sie eine Sichtprüfung durch. Schalten Sie ggf. den WCAG Contrast Checker ein und schauen sich die Inhaltsseite mit einer simulierten Farbfehlwahrnehmung durch. Dazu wählen Sie aus der Auswahlliste “color-blindness” verschiedene Sehbeeinträchtigungen aus und führen erneut eine Sichtprüfung durch.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt: Das Kontrastverhältnis von Grafiken und Diagrammen, die von den Lehrenden erstellt wurden, ist vermutlich nicht ausreichend.
  • Nicht erfüllt: Das Kontrastverhältnis von großen und kleinen Schriften ist nicht ausreichend.

Kursumgebung ist mit Überschriften sinnvoll strukturiert

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Eine strukturierte Lernumgebung verbessert die Übersichtlichkeit und erleichtert die Navigation.

Überschriften untergliedern webbasierte Angebote in Abschnitte. Digitale Bildungsangebote lassen sich so in thematische oder inhaltliche Bereiche gliedern. Das erleichtert allen Nutzer*innen die Orientierung, denn sie können schnell erfassen, was der entsprechende Abschnitt enthält.

Nutzer*innen von assistiver Technologie können sich Listen von Überschriften ausgeben lassen. Auf diese Weise können sie sich schnell einen Überblick verschaffen und zum gewünschten Abschnitt navigieren.

Wie wird geprüft?

  1. Rufen Sie die Übersichts- oder Startseite des digitalen Bildungsangebots auf.
  2. Starten Sie die Browsererweiterung “headingsMap”.
  3. Prüfen Sie, ob Überschriften vorhanden sind.
  4. Prüfen Sie, ob jede Überschrift den zugeordneten Abschnitt aussagekräftig beschreibt.
  5. Prüfen Sie, ob die Überschriften sinnvoll verschachtelt sind.

Bewertung

Hinweis: Dieser Prüfschritt ist nur dann anwendbar, wenn Lehrende die technische Möglichkeit haben, die Übersichts- oder Startseite mittels Überschriften zu strukturieren.

  • Nicht voll erfüllt: Die Übersichts- oder Startseite des digitalen Bildungsangebots enthält Überschriften. Diese sind aber nicht sinnvoll verschachtelt oder beschreiben den Abschnitt nicht aussagekräftig.
  • Nicht erfüllt: Es sind keine Überschriften vorhanden, die das digitale Bildungsangebot strukturieren.

Die Kursumgebung ist sinnvoll und nachvollziehbar aufgebaut.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Die Nutzung von digitalen Bildungsangeboten fällt allen Nutzer*innen leichter, wenn die Kursumgebung sinnvoll und nachvollziehbar aufgebaut ist. Das bedeutet nicht, dass jedes Bildungsangebot gleich aufgebaut sein muss. Aber z.B. innerhalb der gleichen Kursumgebung sollte die Abfolge wiederholt genutzter Inhalte (Materialien, Aktivitäten) immer ähnlich sein.

Ein konsistenter Aufbau eines Bildungsangebots hilft allen Nutzer*innen bei der Orientierung und Navigation. Sie können sich voll auf die Inhalte konzentrieren und müssen sich nicht immer zunächst mit einer neuen Abfolge auseinandersetzen, bevor sie sich an die inhaltliche Arbeit machen können. Auch blinde oder stark sehbeeinträchtigte Nutzer*innen profitieren von einer sinnvoll und nachvolziehbaren Gliederung.

Wie wird geprüft?

  1. Rufen Sie die Übersichts- oder Startseite des digitalen Bildungsangebots auf.
  2. Überprüfen Sie, ob es Komponenten gibt, die im Bildungsangebot wiederholt auftreten (z.B. Videos, Texte, Foren, andere Aktivitäten).
  3. Überprüfen Sie für jede Komponente, ob sie immer in der gleichen relativen Reihenfolge zu den anderen wiederholt auftretenden Komponenten steht. Ob also z.B. immer zuerst die Videos, dann die Foren und dann weitere Aktivitäten erscheinen.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt: Das digitale ist untergliedert. Aber die wiederholt genutzten Komponenten erscheinen nicht immer in der gleichen Reihenfolge.

Aktivitäten und Materialien sind sinnvoll und eindeutig benannt.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Aktivitäten und Materialien innerhalb eines zusammengehörenden digitalen Bildungsangebots sind konsistent benannt.

Die durchgängig konsistente Bezeichnung erleichtert die Orientierung in einem digitalen Bildungsangebot. Nutzer*innen von Bildschirmvorlesesoftware suchen innerhalb einer Webseite oft nach bestimmten Dingen. Wenn Folien zu einem Vorlesungsvideo (z.B. mit dem Präfix “Vorlesungsfolien” oder “Präsentation”) oder Diskussionsforen (z.B. mit dem Präfix “Forum” oder “Diskussion”) konsistent benannt werden, erleichtert dies das Auffinden und Nutzen solcher Inhalte.

Wie wird geprüft?

  1. Rufen Sie die Startseite des Bildungsangebots auf.
  2. Bewegen Sie sich durch die verschiedenen Abschnitte. Prüfen Sie, ob wiederkehrende Aktivitäts- und Materialtypen konsistent benannt sind, also ein Bestandteil der Bezeichnung immer wieder verwendet wird.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt: Nicht alle Aktivitäten und Materialien sind konsistent benannt. Das gilt, wenn bspw. Diskussionsforen mal mit dem Präfix “Forum” und mal “Diskussionsforum” bezeichnet sind.

Links als beschreibende Links umgesetzt.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Das Ziel eines Links, egal ob er auf Bereiche im digitalen Bildungsangebot oder auf externe Inhalte verweist, soll aus dem Linktext oder aus dem unmittelbaren Kontext des Links hervorgehen. Verweist der Link auf ein anderes Dateiformat als HTML, soll auch das Dateiformat angegeben werden.

Ein Link soll so angelegt sein, dass Nutzer*innen aufgrund des Linktext entscheiden können, ob sie dem Link folgen möchten oder nicht. Assistive Technologien können Listen von Links erstellen. Wenn die Links als beschreibene Links angelegt sind, können Nutzer*innen nur aufgrund der Linktexte entscheiden, ob sie den Link aufrufen möchten oder nicht.

Wie wird geprüft?

  1. Rufen Sie die Startseite des digitalen Bildungsangebots auf.
  2. Prüfen Sie, ob Links auf der Startseite als beschreibende Links angelegt sind. Das betrifft auch Links auf Aktivitäten und Materialien des Bildungsangebots. Solche beschreibenden Links wären bspw. “Diskussionforum: Fragen zur Klausur” oder “Foliensatz zur Vorlesung Lineare Gleichungssysteme”.
  3. Rufen Sie stichprobenartig Inhaltsseiten des Bildungsangebots auf.
  4. Prüfen Sie, ob Links in den Inhaltsseiten den Zweck des Links klar angeben.

Bewertung

Beispiele:

Mathematische Formeln sind zugänglich umgesetzt.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Naturwissenschaftlich-technische Inhalte nutzen sehr häufig mathematische Formeln, die natürlich auch für Nutzer*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen lesbar sein sollen. Beispielsweise müssen mathematische Formeln auch mit einem Screenreader nutzbar sein und sie müssen sich möglichst verlustfrei vergrößern lassen.

MathML ist die offizielle Auszeichnungssprache für mathematische Inhalte im Web, aber MathML wird nicht von allen Browsern im notwendingen Umfang unterstützt. Deshalb werden mathematische Formeln im Web in der Regel mit Hilfe von MathJax umgesetzt. MathJax setzt LaTeX, MathML und AsciiMath in verschiedene Ausgabeformate (HTML + CSS, SVG, MathML) um. Zusätzlich ist es MathJax möglich, das Ausgabeergebnis vorlesen zu lassen oder zu vergrößern.

Neben der Umsetzung mit MathJax werden mathematische Formeln oft als Grafik mit zugehörigem Alternativtext ausgegeben. Diese Lösung ist nicht ideal, weil sie sich ausschließlich an blinde Nutzer*innen wendet. Eine mathematische Formel als Pixelgrafik lässt sich nicht weiternutzen und sie kann nicht verlustfrei vergrößert werden.

Wie wird geprüft?

  1. Rufen Sie stichprobenartig Inhalte des digitalen Bildungsangebots auf und prüfen, ob diese mathematische Formeln enthalten.
  2. Prüfen Sie, ob MathJax zur Darstellung genutzt wird. Dazu mit der rechten Maustaste auf eine mathematische Formel klicken und prüfen, ob das Kontextmenü von MathJax angezeigt wird. Wenn MathJax genutzt wird, prüfen Sie, ob die Erweiterung für Barrierefreiheit eingeschaltet ist oder eingeschaltet werden kann.
  3. Prüfen Sie, ob die mathematische Formeln als Grafik umgesetzt sind und über einen sinnvollen Alternativtext verfügen.

Bewertung

  • Nicht erfüllt: Mathematische Formeln werden als Grafik ohne Alternativtext umgesetzt.
  • Nicht voll erfüllt: Mathematische Formeln werden als Grafik mit passendem Alternativtext umgesetzt. Oder die Erweiterung für Barrierefreiheit ist bei einer Umsetzung mit MathJax nicht konfiguriert.

Tabellen werden richtig genutzt.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

In der Frühzeit des Internets wurden Tabellen häufig für das Layout von Webseiten verwendet. Und auch heute noch nutzen viele Menschen Tabellen, um das visuelle Erscheinungsbild auch von digitalen Bildungsangeboten zu verändern. Tabellen sollten aber im Web niemals für Layoutzwecke genutzt werden. Denn oftmals stimmt bspw. die beabsichtigte Lesereihenfolge nicht mit der Lesereihenfolge der Layouttabelle überein. Oder die Inhalte können nicht zuverlässig vergrößert werden. Das führt dann zu Problemen.

Tabellen sind für tabellarische Daten gedacht und sollten auch nur dafür genutzt werden. Also Daten, bei denen die Inhalte der einzelnen Tabellenzellen über Spalten und Zeilen korrekt zugeordnet werden können. Das bedeutet aber auch, dass Datentabellen strukturell richtig aufgebaut sein müssen. Dazu müssen Zeilen- und Spaltenüberschriften mit <th> ausgezeichnet sein.

Wie wird geprüft?

  • Überprüfen Sie, ob das digitale Bildungsangebot Tabellen enthält. Das kann bei Datentabellen über eine Sichtprüfung erfolgen, zuverlässiger ist aber die Prüfung mit WAVE. Starten Sie WAVE und prüfen Sie anschließend, ob WAVE Tabellen identifiziert hat.
  • Wenn Datentabellen enthalten sind, prüfen Sie, ob diese richtig ausgezeichnet sind:
    • Hat die Tabelle eine Überschrift (<caption>)?
    • Sind Zeilenüberschriften notwendig, vorhanden und mit <th scope=“row“> ausgezeichnet?
    • Sind Spaltenüberschriften notwendig, vorhanden und mit <th scope=“col“> ausgezeichnet?

Hinweis: Alternativ kann die Prüfung auch mit der Web Developer Toolbar erfolgen. Dort im Menü Information > Disply Table Information aufrufen.

Bewertung

  • Nicht erfüllt: Tabellen werden für Layoutzwecke genutzt. Datentabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Nicht voll erfüllt: Bei Datentabellen fehlt die Auszeichnung der Überschrift mittels <caption>. Es ist aber eine Überschrift vorhanden.

Fachbegriffe und Abkürzungen sind entsprechend ausgezeichnet oder werden in einem Glossar erläutert.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Fachbegriffe und fachtypische Abkürzungen sind vielen Nutzer*innen anfangs nicht geläufig. Auch Nutzer*innen mit bestimmten Formen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung haben Schwierigkeiten, wenig geläufige Wörter oder Abkürzungen zu verstehen. Das gilt auch für Nutzer*innen mit einer anderen Muttersprache. Nicht zuletzt hat Bildschirmvorlesesoftware Schwierigkeiten mit der korrekten Aussprache von wenig geläufigen Abkürzungen.

Daher sollten Fachbegriffe erläutert werden. Das kann in einem Glossar gemacht werden, auf dessen Einträge anschließend verlinkt werden kann. Abkürzungen sollten zumindest bei ihrem ersten Auftreten in einem digitalen Bildungsangebot erläutert werden. Dazu kann die ausgeschriebene Form in Klammern hinter die Abkürzung gesetzt werden. Oder die Abkürzung wird mittels <abbr> ausgezeichent und erläutert.

Wie wird geprüft?

  • Prüfen Sie, ob das digitale Bildungsangebot wenig geläufige Abkürzungen enthält. Werden diese bei ihrem ersten Gebrauch kurz erläutert oder sind sie entsprechend mit <abbr> ausgezeichnet?
  • Enthält das digitale Bildungsangebot Fachbegriffe, die den Nutzer*innen vermutlich nicht geläufig sind? Werden die Fachbegriffe in einem Glossar erläutert? Und wird von den Fachbegriffen auf den Glossareintrag verlinkt?

Bewertung

  • Nicht vollständig erfüllt: Fachbegriffe werden in einem Glossar erläutert. Aber es wird nicht vom Fachbegriff auf das Glossar verlinkt.

Lehr-Lernmaterialien und multimediale Inhalte

Bereitgestellte Dokumente (Text, Präsentationen) sind barrierefrei.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Digitale Bildungsangeboten enthalten häufig Dokumente, die für die Nutzer*innen gedacht sind. Foliensätze von Präsentationen sowie von den Lehrpersonen verfasste Textdokumente werden bereitgestellt. Auch diese Dokumente müssen barrierefrei sein.

Alle von den Lehrpersonen bereitgestellten Dokumente müssen barrierefrei sein, damit auch Nutzer*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen diese verwenden können. Oft fällt es Lehrpersonen leichter, Inhalte mit einem Textverarbeitungsprogramm oder einem Präsentationsprogramm zu erstellen, anstatt die Inhalte webbasiert umzusetzen. Daher müssen auch solche bereitgestellten Dokumente überprüft werden.

Wie wird geprüft?

Hinweis: Es geht bei diesem Prüfschritt nur um Dokumente, wie von den Lehrenden selber erstellt wurden. Dokumente Dritter (z.B. wissenschaftliche Artikel als PDF-Dokumente) sollen in diesem Prüfschritt nicht getestet werden. In der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader steht die Barrierefreiheitsprüfung nicht mehr zur Verfügung. Hier muss der Adobe Acrobat Pro oder ggf. das Prüfwerkzeug PAC eingesetzt werden.

  1. Prüfen, ob das digitale Bildungsangebot Dokumente in Nicht-Webformaten enthält (DOC/DOCX, PDF, PPT/PPTX).
  2. Stehen mehrere Dokumente gleichen Formats bereit, sollte eine begründete Auswahl getroffen werden, bspw. drei Foliensätze, drei Textdokumente.
  3. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt mit der Software, mit der die Dokumente erstellt wurden:
    • DOC/DOCX: Öffnen des Dokuments mit einer aktuellen Version von Microsoft Word. Anschließend wird die Barrierefreiheitsprüfung gestartet: Option “Überprüfen” > “Barrierefreiheit überprüfen”. Prüfen, ob die Ergebnisse Fehler oder Warnungen enthalten.
    • PPT/PPTX: Öffnen des Dokuments mit einer aktuellen Version von Microsoft Powerpoint. Anschließend wird die Barrierefreiheitsprüfung gestartet: Option “Überprüfen” > “Barrierefreiheit überprüfen”. Prüfen, ob die Ergebnisse Fehler oder Warnungen enthalten.
    • PDF: Öffnen des Dokuments mit einer aktuellen Version von Adobe Acrobat Pro. Anschließend wird die Barrierefreiheitsprüfung gestartet. Prüfen, ob der Bericht für einzelne Regeln “Nicht bestanden” anzeigt.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt: Die Überprüfung einzelner Dokumente ergibt insgesamt maximal zwei Warnungen oder manuell zu überprüfende Regeln pro Dokument.
  • Nicht erfüllt: Die Überprüfung der Dokumente ergibt für jedes Dokument Fehler oder nicht bestandene Prüfregeln.

Zu jedem Videoinhalt stehen Untertitel und Transkript bereit.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Die in der Tonspur eines aufgezeichneten Videos vermittelten Informationen müssen für alle Lernenden verfügbar sein. Textbasierte Alternativen machen die Informationen auf für die Lernenden zugänglich, die einen Audioinhalt nicht wahrnehmen können.

Gehörlose und hörbeeinträchtigte Lernende können Audio-Inhalte von Videos nicht oder nur eingeschränkt nutzen und brauchen daher Untertitel und Transkript. Untertitel können aber auch für andere Nutzer*innen hilfreich sein, z.B. in geräuschsensiblen Umgebungen oder wenn sie eine andere Muttersprache sprechen.

Wie wird geprüft?

Hinweise: Untertitel sind nur dann notwendig, wenn das Video nicht selber schon eine Medienalternative ist. Untertitel dürfen die Audio-Inhalte nicht paraphrasiert wiedergeben und bei mehreren Sprecher*innen müssen diese identifizierbar sein.

  1. Prüfen, ob die Lernumgebung aufgezeichnete Videos mit Tonspur enthält.
  2. Prüfen, ob diese Inhalte Informationen vermitteln (z.B. Aufzeichnung einer Vorlesung, erläuternedes Lehrvideo).
  3. Prüfen, ob diese Inhalte eine Alternative zu Textinhalten darstellen (z.B. Vertonung oder visuelle Veranschaulichung eines Textes).
  4. Das Video wird gestartet. Dann wird überprüft, ob Untertitel zeitgleich zum Video automatisch angezeigt oder im Videoplayer gestartet werden können.
  5. Prüfen, ob in direkter Nähe zum Video ein Transkript bereitsteht.

Bewertung

  • Erfüllt: Aufgezeichnete Videos mit Bild- und Tonspur haben Untertitel und Transkript, die alle Informationen der Tonspur enthalten. D.h. alle informationstragenden Geräusche, Sprecherwechsel u.ä. sind vermerkt.
  • Nicht voll erfüllt: Aufgezeichnete Videos mit Bild- und Tonspur haben Untertitel und Transkript, aber diese geben die Informationen der Tonspur nicht vollständig oder paraphrasiert wieder.
  • Nicht erfüllt: Aufgezeichnete Videos haben keine Untertitel, kein Transkript oder es fehlt beides.

Zu jedem Videoinhalt steht eine textbasierte Inhaltsalternative oder eine Audiodeskription bereit.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Menschen die blind oder stark sehbeeinträchtigt sind, benötigen Informationen zum visuellen Inhalt eines Videos.

Blinde oder stark sehbeeinträchtigte Lernende können visuelle Inhalte von Videos nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Daher benötigen sie eine Audiodeskription des visuellen Inhalts oder eine textbasierte Inhaltsalternative.

Wie wird geprüft?

Hinweise: Audiodeskriptionen sind nur dann notwendig, wenn das Video nicht selber schon eine Medienalternative ist. U

  1. Prüfen, ob die Lernumgebung aufgezeichnete Videos enthält.
  2. Prüfen, ob für den visuellen Inhalte eine Alternative (Audiodeskription, textbasierte Alternative).

Bewertung

  • Erfüllt: Für Videoinhalt steht entweder eine Audiodeskription oder eine textbasierte Alternative zur Verfügung, welche den Inhalt des Videos (visuelle und auditive Inhalte) widergibt.
  • Nicht voll erfüllt: Zu den audiovisuellen Inhalten eines Videos stehen zwar textbasierte Alternativen zur Verfügung, diese geben den Inhalt aber unvollständig wieder (z.B. nur der Foliensatz einer aufgezeichneten Vorlesung).
  • Nicht erfüllt: Aufgezeichnete Videos haben keine Audiodeskripton oder textbasierte Alternative der audiovisuellen Inhalte.

Zu jedem Nur-Audio-Inhalt und Nur-Video-Inhalt steht ein Transkript bereit.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Durch aufgezeichnete Audioinhalte und stumme Videos (nur Bewegtbild, kein Audio) vermittelte Informationen müssen für alle Lernenden verfügbar sein. Textbasierte Alternativen machen die Informationen auf für die Lernenden zugänglich, die einen Audioinhalt nicht hören oder ein stummes Video nicht sehen können.

Gehörlose und hörbeeinträchtigte Lernende können Nur-Audio-Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen und brauchen daher ein Transkript. Stumme Videos sind für blinde oder sehbeeinträchtigte Lernende nicht nutzbar, weshalb sie eine Alternative brauchen.

Wie wird geprüft?

Hinweise: Textalternativen sind nur dann notwendig, wenn die Nur-Audio- und Nur-Video-Inhalte nicht selber schon eine Medienalternative sind. Transkriptionen von Audioinhalten dürfen nicht paraphrasiert sein und bei mehreren Sprecher*innen müssen diese identifizierbar sein.

  1. Prüfen, ob die Lernumgebung aufgezeichnete Nur-Audio-Inhalte und/oder Nur-Video-Inhalte enthält.
  2. Prüfen, ob diese Inhalte Informationen vermitteln (z.B. Aufzeichnung einer Rede, visuelle Veranschaulichung der Funktionsweise einer Maschine).
  3. Prüfen, ob diese Inhalte eine Alternative zu Textinhalten darstellen (z.B. Vertonung oder visuelle Veranschaulichung eines Textes).
  4. Prüfen, ob eine Textalternative zum entsprechenden Inhalt bereitgestellt wird und dem Inhalt eindeutig zuzuordnen ist (z.B. über einen Link in unmittelbarer Nähe).
  5. Prüfen, ob die Textalternative den gleichen Inhalt wie das Nur-Audio vermittelt bzw. den Inhalt des Nur-Videos angemessen wiedergibt.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt:
    • Es gibt zwar ein Transkript als Textalternative, dieses gibt nicht den gleichen Inhalt wie der Nur-Audio-Inhalt wieder.
    • Es gibt eine Textalternative zum Nur-Video-Inhalt, aber die Informationen sind nicht vollständig wiedergegeben.
    • Es gibt eine Textalternative, aber der Bezug zum entsprechenden Inhalt ist nicht deutlich.
  • Nicht erfüllt: Es gibt keine Textalternative zum Nur-Audio-Inhalt oder Nur-Video-Inhalt.

Medien werden nicht automatisch abgespielt.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Audio- und Videoinhalte sollen nicht automatisch abgespielt werden, sobald ein Inhalt oder eine Seite aufgerufen wird. Stattdessen können die Nutzer*innen die Inhalte selber starten.

Es stört viele Nutzer*innen, wenn Inhalte automatisch abgespielt werden, sobald eine Seite des digitalen Bildungsangebots aufgerufen wird. Nutzer*innen von Bildschirmvorlesesoftware bspw. müssen ihrer Software ungestört zuhören können. Aber auch für viele andere Menschen ist es irritierend, wenn beim Aufruf einer Seite Audio- oder Videoinhalte automatisch abgespielt werden und nicht klar ist, wo sich die Inhalte befinden oder wie das Abspielen gestoppt werden kann.

Wie wird geprüft?

  1. Rufen Sie die Startseite des digitalen Bildungsangebots auf.
  2. Prüfen Sie, ob auf der Startseite Audio- oder Videoinhalte (z.B. ein Begrüßungsvideo) automatisch abgespielt werden.
  3. Rufen Sie auch gezielt Unterseiten mit Audio- oder Videoinhalten auf und prüfen, of diese Inhalte automatisch abgespielt werden.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt: Es gibt Audio- oder Videoinhalte, die automatisch ohne Zutun der Nutzer*innen abgespielt werden. Diese enden aber nach maximal 5 Sekunden.
  • Nicht erfüllt: Es gibt Audio- oder Videoinhalte, die automatisch und länger als 5 Sekunden abgespielt werden.

Technische Aspekte

Nur offiziell von der Hochschule angebotene und unterstützte Technologie wird genutzt.

Was wird geprüft und warum ist das wichtig?

Hochschulen sind gemäß gültigem Recht dazu verpflichtet, dass die von ihnen angebotene und eingesetzte Technologie barrierefrei ist.

Lehrende bekommen von ihrer Hochschule bestimmte Technologie angeboten, die für digitale Bildungsangebote genutzt werden kann. Dabei müssen die Hochschulen sicherstellen, dass die von ihnen angebotene Technologie barrierefrei nutzbar ist. Wenn Lehrende für ihre digitalen Bildungsangebote allerdings noch andere Technologie nutzen, kann diese für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigung eine unnötige Barriere darstellen.

Wie wird geprüft?

  1. Prüfen, ob die Nutzer*innen in digitalen Bildungsangeboten dazu aufgefordert sind, noch weitere Technologie einzusetzen. Das kann bspw. Software sein, die für bestimmte Aufgaben erforderlich ist (z.B. die freie Statistiksoftware R, GNU Octave für numerische Mathematik), oder auch Webseiten oder Webapps, die für einzelne Aktivitäten genutzt werden sollen.
  2. Prüfen, ob die Technologie offiziell von der Hochschule angeboten und unterstützt wird. Dazu kann in der Regel auf der Webseite des Rechenzentrums oder Medienzentrums überprüft werden.
  3. Wenn die Technologie nicht offiziell angeboten oder unterstützt wird, muss recherchiert werden, ob die einzusetzende Technologie für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nutzbar ist. Dazu kann das VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) recherchiert oder nach dem Begriff “accessibility” oder “barrierefreiheit” im Zusammenhang mit der Technologie gesucht werden.

Bewertung

  • Nicht voll erfüllt: Die Dritttechnologie wird nicht offiziell von der Hochschule angeboten oder unterstützt, aber aufgrund eines VPAT oder einer Recherche wird Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen vermutet.
  • Nicht erfüllt: Die Dritttechnologie wird weder offiziell von der Hochschule angeboten oder unterstützt, noch kann Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen vermutet werden, da ein VPAT sowie Aussagen zur Barrierefreiheit fehlen.

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