„Mit einem anderen Urheberrecht bräuchte es kein OER.”

„Mit einem anderen Urheberrecht bräuchte es kein OER.”

09.04.15

Sind Open Educational Resources (OER) eine Produkt eines überbordend komplexen und restriktiven Urheberrechts? Im neuesten Podcast zu Open Educational Resources spricht Jöran Muuß-Merholz mit mit Dr. Till Kreutzer von iRights.Law und mit Prof. Dr. Leonhard Dobusch, Juniorprofessor für Management an der FU Berlin. In vorangegangenen Folgen sprach er über OER beim E-Learning an Hochschulen sowie über die Rolle von Politik und Verwaltung bei OER.

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Gesprächspartner

„Wenn die Leute nicht wissen, was sie dürfen, machen sie lieber gar nichts“

„Gäbe es ein anderes Urheberrecht, dann bräuchte es kein OER.“ Diese These stellt Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt bei iRights.law in den Raum. Kreutzer und Leonhard Dobusch, Juniorprofessor für Management in Berlin, sprechen mit Jöran Muuß-Merholz über OER, die Rechtssituation in Deutschland und die Ängste der Lehrenden. Derzeit sei die Erstellung und Verbreitung von Bildungsmaterialien mit vielen Hürden versehen, was zu großer Verunsicherung in der Praxis führe. „Wenn die Leute nicht wissen, was sie dürfen, machen sie lieber gar nichts“, stellt Dobusch fest. Selbst das Zitatrecht, auf das sich viele Lehrende berufen, wenn sie Grafiken und Textpassagen in ihre Vortragsfolien einbauen, würde in der Regel missverstanden. „Aber es ist doch absurd, dass die Leute immer alles nachbauen müssen, was sie irgendwo in der Lehre unterrichten”, schimpft Dobusch.

Bisweilen wird in Deutschland politisch diskutiert, ob für OER in Deutschland eine neue Lizenz entwickelt werden müsse. Kreutzer und Dobusch haben dazu eine eindeutige Meinung: auf keinen Fall.

Allerdings sind Kreutzer und Dobusch der Meinung, dass es ohne einen politischen Willen keine Fortschritte geben kann. Für Bildung müssten in Bezug auf Urheber- und Nutzungsrechte andere Standards gelten. „Eigentlich bräuchten wir Open Education by Default. Wenn man Wissenschaft neu erfinden würde, dann es klar, dass alles im Netz steht. Darum geht es doch!“

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Inhaltsverzeichnis

00:00:57 Dr. Leonhard Dobusch

00:01:34 Dr. Till Kreutzer

00:02:43 Februar 2015 – Inwiefern ist OER ein Hype? Status quo.

00:07:38 OER, Openness und Lizenzrechte

00:18:25 Unsicherheit mit dem Urheberrecht

00:36:09 Die Tiefen der Grauzonen – Wer stoppt die Abmahnwelle?

00:47:44 Urheberrechtliche Fragen im Hochschulkontext: §52a UrhG

00:58:35 Braucht es eine eigene Lizenz für OER? (gescheiterte Lizenzen)

01:05:15 Creative Commons 

01:12:19 Ist ein MOOC immer OER?

01:16:30 Darf ich eine Datenbank OER lizensieren?

01:18:33 Ist ein Lehrplan urheberrechtlich schützbar?

01:21:30 Darf ein Hochschulmitarbeiter frei-lizensiert veröffentlichen?

01:30:40 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

01:32:30 Mitarbeitervertrag: Alles, was du tust, ist CC-BY. Geht so was?

01:34:30 Ist der „Kreis der Aus- und Weiterbildung” ausdefiniert?

01:35:35 Zugabe! – Exkurs Weiterbildung an Hochschulen und Rechterahmen

Erwähnte Organisationen / Projekte / Personen / Studien etc.

Lizenzhinweise

Der Podcast und dieser Text stehen unter der CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urheber soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden: Jöran Muuß-Merholz / www.open-educational-resources.de – Transferstelle für OER. Der Podcast-Jingle verwendet einen Ausschnitt aus dem Track „I dunno“ von grapes, lizenziert unter CC BY 3.0.

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