Aus gegebenem Anlass sollen allerorts Lehr- und Prüfungsformate auf digitale Alternativen umgestellt werden. Doch daraus ergeben sich zahlreiche datenschutz- und prüfungsrechtliche Probleme. Experten aus Hochschule, BfDI und Community-Workinggroups gaben im Webinar "Rechtsfragen und Datenschutz für digitale Lehr- und Prüfungsformate" am 26. März 2020 Einblicke in das Themenfeld und beantworteten Fragen der Community.
Moderation
Uwe Reckzeh, Martin Rademacher(technisch) Jens Brelle, Dr. Janine Horn (inhaltlich)
Referenten
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht, Uni Wien) Dr. Marc Göcks, Dr. Norbert Kleinefeld (HFD CWG „Rechtsfragen“) Referatsleiter Sven Hermerschmidt (Referat 11: Grundsatz, Nationale Umsetzung DSGVO; BfDI)
Liebe Kollegen,
beim Hören Ihrer Aufzeichnung ist mir aufgefallen, dass HFD sich bei schlechter Übertragungsqualität Sie akustisch-missverständlich in die Nähe einer nicht mehr rechtsstaatlichen populisten Partei bringen könnte. Ich schlage vor, ein Schild beim Werbeblock hochzuhalten!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. jur. Annette Tapper (HdBA, Mannheim, zZ im Homeoffice)
Sehr gehrte Kollegen,
ich habe Ihr aufgezeigtes Qualitäts- Webinar vom März dJ aufmerksam verfolgt. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Anregungen!
Gerne würde ich mich mit Ihnen zur Zusammenarbeit vernetzen. Ich arbeite - derzeitig noch vom Homeoffice aus - als Rechtsreferentin der HdBA in Mannheim mit unseren IT-Kollegn zZ sehr viel gerne daran, die Digitalisierung unserer Hochschule - nachhaltig EU-rechtskonform - voranzubringen. Ein Problem sind dabei mE die amerikanischen IT-Giganten.
Eigentlich finde ich, dass die EU-Kommission die USA mit ihrer Private Shield-Selbstzertifizierung von ua den großen IT-Giganten wie Microsoft gem. Art. 45 Abs. 1 S. 1 EUDSGVO nicht mehr ohne weiteres als Drittland mit einem vergleichbaren DS-Schutzniveau ansehen sollte. Aber nun in der Corona-Zeit trägt ua MS ua mit seinem Buisiness-Bild-Skype und Teams (als Konferenzprogramm) stark zur Digitalisierung der Hochschule bei. MS hat inzwischen deutsche Treuhänder-Datenauftragsverarbeiter unter Vertrag genommen, um sein Image zu stärken. Was halten Sie ua von den angesprochenen IT-Produkten aus DS-rcchtlicher Sicht? Denken Sie, dass die EU-weite GaiaX-Cloud hier Abhilfe schaffen kann? Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg für Ihr Forum! Bis bad!
Dr. jur. Annette Tapper (Datenschutz-, Urheber-, Hochschul- sowie Arbeits- und Sozialrecht)
Rechtsreferentin
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Seckenheimer Landstraße 16
68163 Mannheim
Tel. zZ 01577 9474457 in Hamburg im Homeoffice
Mail annette.tapper@arbeitsagentur.de
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